Amt
Das Wort Amt (von althochdt.: ambath, wortverwandt mit germ. ombud) bezeichnet
- Amt (Beamtenrecht), von einem Amtsträger bekleidetes Amt im statusrechtlichen Sinn
- Öffentliches Amt, das Amt eines Politikers oder eine andere öffentliche Funktion
- Kirchenamt, in der Kirche das geistliche Amt der Kleriker
- Ehrenamt, freiwillig und ohne Bezahlung erfolgte Tätigkeit
- Amt (Behörde), eine Behörde oder Dienststelle, bzw. deren Raum
- Auswärtiges Amt, das Außenministerium von Deutschland
- Amt (Kommunalrecht), eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Bezirksamt und Oberamt (Württemberg), eine frühere staatliche Verwaltungsstelle in einigen Ländern
- Amtsbezirk, Amtei, ehemals in der Schweiz
- frühere Kreiseinteilung in Mecklenburg, siehe Geschichte Mecklenburgs
- Amtskommune, offizielle Bezeichnung der Provinzen Dänemarks
- Amt (Liturgie), in der römisch-katholischen Kirche eine Bezeichnung der Heiligen Messe
- Amtshauptmann, regionale Institution der landesherrlichen Verwaltung
- Wählamt, in Deutschland veraltete, in Österreich noch übliche Bezeichnung für eine Ortsvermittlungsstelle des öffentliches Telefonnetzes. Unter Amtsleitung versteht man die Verbindung vom Teilnehmer zum Wählamt.
- Das Amt, eine deutsche Comedy-Serie bei RTL, über ein Bauamt
AMT ist die Abkürzung von
Siehe auch
Wiktionary: Amt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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