
Amtsausschuss ist das Leitungsgremium eines aus mehreren Gemeinden bestehenden Amtes. Mitglieder sind insbesondere die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden, daneben kann es noch weitere Mitglieder geben, die aus der Mitte der Gemeindevertretung gewählt werden. Der Amtsausschuss wählt auch den Amtsdirektor.
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