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Dieser Artikel erläutert den Beruf Baumeister; zu anderen Bedeutungen siehe Baumeister (Begriffsklärung). |
Die Berufsbezeichnung Baumeister unterliegt nicht nur einem historischen Wandel, sondern er ändert sich auch mit den Bauaufgaben und führt historisch vom Dombaumeister über den Hofbaumeister zum Baumeister bis zum heutigen Architekten und Bauingenieur.
Inhaltsverzeichnis |
Der Begriff Dombaumeister ist heute (2008) mit dem Bau von gotischen Domen und Münstern verbunden. Er wird für Leiter und Leiterinnen von existierenden Bauhütten verwendet. Für Dombaumeister gibt es auch den Begriff Münsterbaumeister, wenn sich am Ort des Kathedralenbaus ein Bischofssitz befindet.
Ein Hofbaumeister war ein an den Sitz eines regierenden Fürsten oder Herrschers (Hof) berufener, also ein von einem Landesherren mit der Planung und Durchführung öffentlicher Bauvorhaben betrauter Baumeister. Jenachdem welche Aufgaben der Hofbaumeister hatte konnte er durchaus auch Dombaumeister als auch umgekehrt sein.
Der Begriff Hofbaumeister schwand mit dem Bedeutungsverlust der Adeligen; es gibt ihn heute nicht mehr.
Der Baumeister übernimmt die Planung und Bauleitung, teils auch die Ausführung von Bauarbeiten aller Art. Der Begriff ist in Österreich und der Schweiz auch heute noch eine Berufsbezeichnung, in Deutschland wird er dagegen nicht mehr in seiner ursprünglichen Bedeutung verwendet.
Dombaumeister waren ausgebildete Handwerker, Steinmetz- und Steinbildhauermeister, die in der Zeit der Gotik eine Bauhütte leiteten. Die aus dem Steinmetzhandwerk und der Bauhüttentradition hervorgegangenen mittelalterlichen Domaumeister werden in zeitgenössischen Quellen Werkmeister oder magister operis bezeichnet. Gegen Ende der Gotik ging der Bau der Dome und damit die Zahl der Bauhütten zurück. Große Bauhütten, wie z. B. die in Straßburg, bestanden bis ins 19. Jahrhundert. Der Begriff Dombaumeister wandelte sich, wie die Bauaufgaben, zu dem des Baumeisters.
Die Renaissance bildete einen Baumeister neuen Typs heraus. Dieser war handwerklich ausgebildet und neben seiner Funktion als Architekt auch Unternehmer. In der Renaissance waren Baumeister nicht mehr nur Steinmetzen und Steinbildhauer: Baumeister Elias Holl war ausgebildeter Handwerker, allerdings ein Maurer.
Im Barock und Rokoko erfolgte die Baumeisterausbildung erstmals in Frankreich an staatlichen Bauschulen. Im deutschsprachigen Raum jener Zeit lernten die Baumeister, die Handwerker waren, aus praktischer Erfahrung und aus den sog. Werkmeisterbüchern. Eine Ausnahme bildete die sog. Vorarlberger Bauschule, die sich ausschließlich mit dem Sakralbau befasste [1]. Die Baumeister waren zwar noch ausgebildete Handwerker, in ihrer Hauptaufgabe waren sie aber Planer und Organisatoren.
Im 19. Jahrhundert, im Zuge der Industrialisierung, bildete sich der Beruf des Architekten als eigene akademische Disziplin heraus. Aufwändige Bauwerke (Industriebauten, mehrgeschossige Bauten, Infrastrukturmaßnahmen) und neue Bauaufgaben (Statik, ingeniertechnische Berechnungen usw.) erforderten eine theoretische Ausbildung an Architekturschulen und -akademien.
Baumeister wurden im 20. Jahrhundert an Fachhochschulen und Architekten an Universitäten ausgebildet und bis heute (2008) bezeichnet man teilweise diejenigen Personen, die bei Bauvorhaben sowohl die künstlerische als auch die technische und administrative Projektleitung hatten.
Durch die zunehmende Komplexität des Bauwesens und die immer größer werdenden Ansprüche hinsichtlich Statik und Architektur entwickelten sich daneben die akademischen Berufe des Architekten und Bauingenieurs. Das Aufgabengebiet eines Baumeisters umfasste die heutigen Berufsfelder des Architekten, des Bauingenieurs als auch die eines Projektmanagers.
In der Bundesrepublik wird der Begriff des Baumeisters nicht mehr in seiner ursprünglichen Bedeutung als Berufsbezeichnung verwendet.
In Österreich und der Schweiz handelt es sich bei dem Begriff Baumeister immer noch um eine konkrete Berufsbezeichnung. Während Architekten und Bauingenieure nur im planenden und kontrollierenden Bereich tätig sein dürfen, stellt der Baumeister den einzigen universell einsetzbaren Baufachmann dar.
Der Baumeister ist berechtigt:
Er ist weiters zur Projektentwicklung, -leitung und Projektsteuerung berechtigt, zum Projektmanagement sowie zur Übernahme der Bauführung. Im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung kann er seinen Auftraggeber vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts vertreten. In Österreich und der Schweiz darf sich nur Baumeister nennen, wer die Baumeisterprüfung erfolgreich abgelegt hat. In Österreich ist der Baumeister ein Berufstitel (kein akademischer Titel) und wird mit BM oder Bmstr. abgekürzt vor dem Namen geschrieben. In Österreich ist die Baumeisterprüfung eine universelle Prüfung ohne Möglichkeit auf Nachsicht. In der Schweiz hingegen kann man die Baumeisterprüfung für Hochbau und für Tiefbau getrennt ablegen. Nach bestandener Prüfung darf man den Titel dipl. Baumeister führen. Die äußerst schwierigen Abschlußprüfungen dauern insgesamt in der Schweiz nach abgelegten 14 Modulprüfungen 16 Stunden und in Österreich 123 Stunden.
Nachfolgend werden einige Dombaumeister genannt:
Bedeutende Träger dieses Titels und die hauptsächlichen Stätten ihres Schaffens waren:
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