Berlin ist seit dem 1. Januar 2001 durch eine Verwaltungsreform in zwölf Bezirke aufgeteilt, die die Funktion von Stadtbezirken haben.
Gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verfassung von Berlin erfüllen die Bezirke ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Sie nehmen regelmäßig die örtlichen Verwaltungsaufgaben wahr.
Ihre Verwaltungsaufgaben nehmen die Bezirke über das Bezirksamt wahr, an dessen Spitze jeweils ein eigener Bezirksbürgermeister steht. Die Bezirke von Berlin sind nur von der Einwohnerzahl in etwa mit Landkreisen zu vergleichen. Da das Bundesland Berlin als Stadtstaat eine Einheitsgemeinde ist, gibt es die Verwaltungsebene des Kreises in Berlin nicht (zweistufiger Verwaltungsaufbau). Die Bezirke sind keine eigenständigen Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, sie haben nicht einmal den Status einer Kommune. Vielmehr handelt es sich um „Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit“ (§ 2 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz).
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Bis 1920 gab es noch keine Bezirksaufteilung im heutigen Sinn. Die Verwaltungsstrukturen waren sehr unterschiedlich geregelt. Vieles wurde stadtteilübergreifend zentral verwaltet.
Bei der Bildung von Groß-Berlin durch das Groß-Berlin-Gesetz vom 27. April 1920 wurden sieben umliegende selbstständige Städte sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke aus den Landkreisen Niederbarnim, Teltow und Osthavelland in die Stadt Groß-Berlin eingemeindet. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 1920 wurde das neue Stadtgebiet in zwanzig Bezirke eingeteilt. Das Alt-Berliner Stadtgebiet einschließlich des Gutsbezirks Schloß sowie der Landgemeinde Stralau wurde in sechs Bezirke geteilt (*). Weitere vierzehn Bezirke (**) entstanden aus Zusammenfassungen der eingemeindeten Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke. Diese Bezirke erhielten ihren Namen von der gemessen an der Einwohnerzahl jeweils größten eingemeindeten Stadt oder Landgemeinde. Bis auf die sechs Innenstadtbezirke und den Bezirk Charlottenburg wurden alle Bezirke amtlich in Ortsteile untergliedert, wobei die Ortsteile in den meisten Fällen den eingemeindeten Städten und Gemeinden entsprachen. Die Nummerierung begann im Stadtzentrum (1 = Mitte) und drehte sich dann schneckenartig bis zum nördlichen Stadtrand (20 = Reinickendorf):
Mit Wirkung zum 1. April 1938 wurden zahlreiche Begradigungen der Bezirksgrenzen sowie einige größere Gebietsänderungen vorgenommen. Dabei kamen unter anderem
Unmittelbar nach Kriegsende machte die sowjetische Militärverwaltung aus unbekannten Gründen Friedenau für einige Wochen zum 21. Bezirk mit dem parteilosen Rechtsanwalt Georg von Broich-Oppert als Bezirksbürgermeister; danach wurde Friedenau wieder wie vorher ein Ortsteil von Schöneberg.
Bereits auf der Konferenz von Jalta hatten die Alliierten vereinbart, Berlin in Sektoren aufzuteilen (später: Viersektorenstadt), die Sektorengrenzen orientierten sich an bestehenden Bezirksgrenzen.[1] Obwohl Berlin nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst dennoch gemeinsam verwaltet werden sollte, führten die nicht überbrückbaren Differenzen der Westalliierten und der Sowjetunion zu einer Teilung der Stadt. Mit zeitlicher Verzögerung entwickelten sich daraus die zwei getrennten Verwaltungen von Ost-Berlin und West-Berlin.
In Ost-Berlin wurden die Bezirke als Stadtbezirk geführt, um den Unterschied zu den Bezirken der DDR deutlich zu machen. In West-Berlin waren Bezirk oder Verwaltungsbezirk die rechtliche Nennform.
Aufgrund der Errichtung großer Neubaugebiete im Osten der Stadt in den 1970er- und 1980er-Jahren wurden in Ost-Berlin über die durch das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegte Zahl von 20 Bezirken hinaus drei neue geschaffen: Marzahn (1979 aus den Lichtenberger Ortsteilen Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Hellersdorf und Mahlsdorf), Hohenschönhausen (1985 aus Teilen Weißensees) und Hellersdorf (1986 aus Teilen Marzahns). Um die Eigenständigkeit und angemessene Größe von Weißensee als Bezirk zu erhalten, wurden bei der Abgliederung von Hohenschönhausen die Pankower Ortsteile (Heinersdorf, Blankenburg und Karow) zu Weißensee gegliedert.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurden alle Bezirke zunächst unverändert weitergeführt und wieder durchgängig Bezirk genannt. Bis 2000 hatten die jetzt 23 Bezirke sehr unterschiedliche Größe und Einwohnerzahl. Im Rahmen der Verwaltungsreform entstanden 2001 durch Zusammenlegungen von Bezirken zwölf neue Bezirke. Meist wurden zwei vorher eigenständige Bezirke zu einem neuen Bezirk zusammengeschlossen, nur die Bezirke Neukölln, Reinickendorf und Spandau blieben unverändert. Die neu gegliederten Bezirke Pankow und Mitte entstanden aus jeweils drei vorherigen Bezirken. In den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte wurden jeweils Bezirke des ehemaligen Ost- und Westberlins zu neuen Bezirken fusioniert.
(In Klammern die alten Bezirke, die in den Großbezirk eingegliedert wurden und nicht mehr in der offiziellen Bezirksbezeichnung erkennbar sind.)
Lange währte in manchen Bezirken der Streit um die Namensgebung der neuen Verwaltungsbezirke. Auch die Findung der neuen Bezirkswappen nahm in einigen Bezirken lange Zeit in Anspruch.
Viele Namen öffentlicher Einrichtungen beziehen sich heute noch auf die Altbezirke. So befinden sich z. B. das Amtsgericht Tiergarten, das Stadtbad Tiergarten und das Amtsgericht Wedding im neufusionierten Bezirk Mitte, und zwar in den Ortsteilen Moabit bzw. Gesundbrunnen. Auch die Verkehrsbeschilderung in Berlin orientiert sich bis heute noch weitgehend an den Bezirksgrenzen von 1920.
Charlottenburg-Wilmersdorf | Friedrichshain-Kreuzberg | Lichtenberg | Marzahn-Hellersdorf | Mitte | Neukölln | Pankow | Reinickendorf | Spandau | Steglitz-Zehlendorf | Tempelhof-Schöneberg | Treptow-Köpenick
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