In Deutschland ist ein Regierungsbezirk der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsident (historisch), Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen).
Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen oberen und obersten Landesbehörden (Ministerium) und dem Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines Kreises.
Diese Verwaltungsebene ist nur in einigen größeren Flächenländern eingerichtet. Teilweise wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben auf die Ministerial- bzw. die kommunale Ebene zu verlagern. Mehrere Bundesländer haben die Regierungsbezirke bereits abgeschafft.
In Baden-Württemberg allerdings wurden durch die Verwaltungsreform von 2005 die Regierungspräsidien gestärkt, indem ihnen viele Aufgaben bis dahin eigenständiger Landesbehörden übertragen wurden. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich in Nordrhein-Westfalen ab. Mit Beginn 2007 werden verschiedene Sonderbehörden (z. B. Staatliche Umweltämter, Ämter für Agrarordnung, Ämter für Arbeitsschutz) in die Bezirksregierungen eingegliedert. Ein Teil ihrer Tätigkeiten soll dann auch zu den Kommunen verlagert werden. Die Industrievertreter haben diesen Schritt ursprünglich als Bürokratieabbau befürwortet. Zunehmend werden jedoch Befürchtungen laut (BDI, VCI), dass die kommunalen Abhängigkeiten nicht mehr den bisherigen unabhängigen rechtlichen Standard gewährleisten können.
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Bereits zwischen 1808 und 1816 gliederte Preußen sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Letztere gaben seit 1811 ein Amtsblatt für öffentliche Mitteilungen heraus.
Während der Zeit des Deutschen Reiches gab es in den größeren Bundesstaaten ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung, allerdings teilweise unter einer anderen Bezeichnung: Kreise in Bayern und Württemberg, Provinzen in Hessen, landeskommissarische Bezirke in Baden, Kreishauptmannschaften in Sachsen. Die Bezeichnungen wurden in der NS-Zeit der preußischen Bezeichnung Regierungsbezirk angeglichen.
Nach 1945 wurden die Regierungsbezirke in den meisten Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder "Regierungspräsidium", "Regierung", "Der Regierungspräsident" oder "Bezirksregierung" genannt. Leiter dieser Behörde ist der Regierungspräsident.
In der DDR wurden im Zuge der Abschaffung der Länder bei der Verwaltungsreform von 1952 so genannte Bezirke eingerichtet, deren Gebiete sich nur teilweise mit früheren Regierungsbezirken deckten. Bei der Wiedereinrichtung der Länder in der in Auflösung begriffenen DDR 1990 wurden nur in Sachsen und Sachsen-Anhalt erneut Regierungsbezirke geschaffen.
Im Freistaat Sachsen wurden zum 1. August 2008 im Zuge der Verwaltungsneuordnung die Regierungspräsidien in Landesdirektionen umbenannt (dementsprechend dort: Präsident der Landesdirektion und Direktionsbezirk).
In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke:
In folgenden Ländern gibt es keine Einteilung in Regierungsbezirke mehr:
siehe auch: Historische Liste aller Regierungsbezirke der Bundesrepublik Deutschland
| Datum | Land (Bundesland) | Veränderung | Anzahl |
|---|---|---|---|
| 23.5.1949 | Bundesrepublik Deutschland | 31 | |
| 25.4.1952 | Baden-Württemberg | + 2 | 33 |
| 6.5.1968 | Hessen | - 1 (Wiesbaden) | 32 |
| 9.7.1968 | Rheinland-Pfalz | - 2 | 30 |
| 1.8.1972 | Nordrhein-Westfalen | - 1 (Aachen) | 29 |
| 1.2.1978 | Niedersachsen | - 4 | 25 |
| 1.1.1981 | Hessen | + 1 (Gießen) | 26 |
| 3.10.1990 | Sachsen-Anhalt | + 3 | 29 |
| 1.1.1991 | Sachsen | + 3 | 32 |
| 1.1.2000 | Rheinland-Pfalz | - 3 | 29 |
| 1.1.2004 | Sachsen-Anhalt | - 3 | 26 |
| 1.1.2005 | Niedersachsen | - 4 | 22 |
| Datum | Maßnahme | Veränderung | Anzahl |
|---|---|---|---|
| 23.5.1949 | Gründung der Bundesrepublik Deutschland | 6 | |
| 3.10.1990 | Eingliederung der neuen Länder in die Bundesrepublik Deutschland (Sachsen-Anhalt) | + 1 | 7 |
| 1.1.1991 | Bildung der Regierungsbezirke in Sachsen | + 1 | 8 |
| 1.1.2000 | Auflösung der Regierungsbezirke in Rheinland-Pfalz | - 1 | 7 |
| 1.1.2004 | Auflösung der Regierungsbezirke in Sachsen-Anhalt | - 1 | 6 |
| 1.1.2005 | Auflösung der Regierungsbezirke in Niedersachsen | - 1 | 5 |
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