Der Bundesgrenzschutz (BGS) war in Deutschland eine Sonderpolizei des Bundes. Er wurde mit dem BGS-Gesetz vom 16. März 1951 gegründet und unterstand dem Bundesinnenministerium. Ursprünglich hatte der Bundesgrenzschutz nur den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung, erhielt dann aber zunehmend schutzpolizeiliche Aufgaben, wurde flächendeckend ausgebaut und erhielt Kompetenzen für kriminalpolizeiliche Ermittlungen. Im Juli 2005 wurde er in Bundespolizei umbenannt.
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Neben dem Schutz der Zonengrenze hatte der Bundesgrenzschutz auch folgende Aufgaben, die von der Bundespolizei weitergeführt werden:
Als Vorläuferorganisation des Bundesgrenzschutzes kann der Zollgrenzschutz (ZGS), der von 1937 bis 1945 bestand, angesehen werden. Seit seiner Gründung haben sich Aufgaben und Selbstverständnis des BGS mehrfach verändert.
Der BGS sicherte anfangs vornehmlich die innerdeutsche Grenze (Zonengrenze). Bis 1955 durfte die Bundesrepublik zwar keine Streitkräfte unterhalten, wollte aber eine eigene Grenzschutztruppe und eine Polizei auf Bundesebene aufbauen. Die alliierten Besatzungsmächte ließen aber zunächst nur eine Bereitschaftspolizei auf Länderebene zu. Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges änderten sie ihre Politik und gestanden der Bundesrepublik zu, eine quasi-militärisch ausgerüstete Bundesgrenzschutztruppe aufzustellen, die im Falle eines Krieges vor allem bei inneren Unruhen eingreifen sollte. Die Gründung des BGS geht zurück auf Forderungen der alliierten Vereinigten Stabschefs vom 2. Mai und 17. Mai 1950 nach einer Wiederbewaffnung Westdeutschlands:
„Die Vereinigten Stabschefs sind der festen Überzeugung, dass aus militärischer Sicht die angemessene und frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die UdSSR ist“ und „Die Vereinigten Stabschefs sind … übereingekommen, dem Rat der Außenminister zu empfehlen, dass Westdeutschland gestattet werden soll, 5.000 Mann Bundespolizei zu haben, die „Staatsschutz“ (Republican Guard) genannt werden soll. Die Vereinigten Staatschefs fordern nachdrücklich, dass die Außenminister dieser Empfehlung nachkommen, da eine solche Truppe sehr wohl der erste Schritt zu einer späteren Wiederbewaffnung Deutschlands sein könne.“
1951 wurden die ersten BGS-Verbände in einer Stärke von 10.000 Mann aufgestellt. Die erste Grenzschutzabteilung stellte sich am 28. Mai 1951 in Lübeck der Öffentlichkeit vor. Leiter des dortigen Ausbildungsstabes war der ehemalige Polizeimajor und spätere General der Infanterie Anton Grasser (*3. November 1891 – †3. November 1976). Grasser war zum damaligen Zeitpunkt Kommandeur des Bundesgrenzschutz-Kommandos Süd und Inspekteur des Bundesgrenzschutzes. Zum 1. Juli 1951 folgte die Aufstellung des ersten Seegrenzschutzverbands und am 19. September 1951 wurde dem BGS auch der Bundespasskontrolldienst (seit 1. April 1961: Grenzschutzeinzeldienst, GSE) übertragen.
In den ersten Jahrzehnten war der Bundesgrenzschutz seinem Einsatzgebiet entsprechend mehr militärisch als polizeilich organisiert, so dass er bei der Gründung Bundeswehr 1955 eine tragende Rolle spielen konnte. Noch bis Mitte der achtziger Jahre war der BGS auch mit leichten und mittleren Infanteriewaffen ausgestattet. 1953 wurde die Sollstärke auf 20.000 erhöht.
Nach dem damaligen BPolBG war Beamten eine Eheschließung erst nach sechs Dienstjahren und dem erreichen des 27. Lebensjahres möglich. Da sich schon früh Widerstand gegen dieses Gesetz bildete wurde es am 28. September 1953 gelockert.
Vor 1965 waren BGS-Beamte faktisch als Kombattanten eingestuft, ausdrücklich gesetzlich geregelt wurde der Kombattantenstatus von 1965 bis 1994.
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!"
Bis 1956 war der BGS auf 16.414 Mann angewachsen. Im Zuge der Gründung der Bundeswehr wurde beschlossen, Grenzschutzbeamte zu deren Gründungsdatum am 1. Juli 1956 teilweise in die Bundeswehr zu überführen, soweit sie der Überführung in die Bundeswehr nicht widersprächen. Damals wechselten 9.572 (57,6%) Polizeivollzugsbeamte des BGS, Offiziere und Unteroffiziere freiwillig ihren Dienstherren. Der Seegrenzschutz des BGS in Nord- und Ostsee wurde sogar vollständig von der Bundeswehr übernommen und zur Basis der neuen Bundesmarine. Erst 1964 konnte wieder ein eigener BGS-Seeverband aufgestellt werden. Im Zuge des Aufbaus der Bundeswehr half der BGS auch organisatorisch.
Nach diesen großen Verlusten an Mannschaftsstärke musste mit dem Neuaufbau der zweiten Generation im BGS begonnen werden.
Mit der Verabschiedung der Notstandsgesetze veränderten sich die Aufgaben des BGS. Die quasi-militärische Aufgabenstellung entfiel, weil im Falle des Notstandes nun auch die Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik eingesetzt werden konnte. Die polizeirechtliche Grundlage des BGS wurde dem Polizeirecht der Länder angeglichen. Neben den bisherigen Aufgaben wie Grenzschutz und Grenzkontrolldienst wurde der BGS nun verstärkt bei polizeilichen Großeinsätzen (Demonstrationen der 68er-Bewegung, etc.) eingesetzt. Der BGS entwickelte sich nun in Richtung auf eine Bundespolizei. 1976 wurden die Ausbildung und die Personalstruktur im Bundesgrenzschutz reformiert, wenn gleich auch weiterhin in der Ausbildung militärische Inhalte gelehrt wurden. Allerdings führten die Beamten keine militärischen Dienstgrade (z.B. Major im BGS) mehr, sondern die gleichen Amtsbezeichnungen wie die Länderpolizeien (z.B. Polizeirat im BGS; siehe auch Dienstgrade im Bundesgrenzschutz).
Nachdem es den regulären Polizeieinheiten bei der Geiselnahme während der Olympischen Spiele 1972 in München nicht möglich gewesen war, die bisher in Deutschland unbekannte, radikale Bedrohungssituation durch arabische Terroristen zu bewältigen, wurde die Antiterroreinheit des Bundesgrenzschutzes Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) unter ihrem ersten Kommandanten Ulrich Wegener gegründet.
Seit der Umbenennung des BGS in „Bundespolizei“ heißt die Einheit „GSG 9 der Bundespolizei“, d.h. es wurde zwar die Abkürzung beibehalten, die Langform („Grenzschutzgruppe“) wird jedoch nicht mehr verwandt.
Mit dem Unterzeichnen des Schengener Durchführungsübereinkommens im Rahmen des Schengener Abkommens am 19. Juni 1990 und Auflösung der innerdeutschen Grenze 3. Oktober 1990 entfiel schlagartig die Hauptaufgabe des BGS für mehr als 2600 km Grenzgebiet. Durch diesen Umstand hatte eine erhebliche Zahl der Beamten keine Aufgabe mehr. Allerdings übernahm der BGS mit dem Tag der deutschen Wiedervereinigung die bahnpolizeilichen sowie Aufgaben der Luftsicherheit in den neuen Bundesländern. Die Transportpolizei der DDR ging sofort im BGS auf.
Ab 1992 wurde dann auch die Bahnpolizei in den Grenzschutz integriert. Damit nahm der BGS diese Aufgaben bundesweit wahr, sofern nicht ein Bundesland beantragte, diese mit eigenen Kräften wahrzunehmen. Mit einer Personalstärke von 30.000 Bediensteten war er nun deutschlandweit präsent. 1994 wurde er zur Schleierfahndung ermächtigt; er führte verdachtsunabhängige polizeiliche Kontrollen im Rahmen von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im grenznahen Gebiet an den Binnengrenzen der EU durch. Seit dem 1. August 1998 durften die BGS-Beamten auf allen Bahnhöfen und in allen Eisenbahnzügen jede Person ohne Anlass und Grund hinsichtlich ihrer Identität überprüfen und ihr Gepäck kontrollieren.
Bis 1992 war der BGS in die Grenzschutztruppe, den Grenzschutzeinzeldienst und die Grenzschutzverwaltung gegliedert. Die Grenzschutztruppe bestand aus den Grenzschutzkommandos mit nachgeordneten Gruppen, Abteilungen und Hundertschaften. Der Einzeldienst bestand aus der Grenzschutzdirektion und den Grenzschutzämtern und war in erster Linie für die Grenzsicherung zuständig. Die Verwaltung gliederte sich in die Grenzschutzverwaltungen bei den Grenzschutzkommandos und den Verwaltungsstellen bei den Abteilungen.
Am 19. September 1951 wurde der „Paßkontrolldienst“ in der Britischen Zone gegründet und kurz darauf in den BGS überführt. Dem für den BGS zuständigen Bundesinnenministerium nachgeordnet waren die Passkontrolldirektion mit 10 Passkontrollämtern und die Grenzschutzkommandos (GSK) Süd, Mitte, Nord und Küste, das Kommando der GS-Schulen sowie die zentralen Dienststellen. Jedem GSK waren zwei Grenzschutzgruppen (GSG) nachgeordnet. Dem GSK Süd die GSG 1 und 2, dem GSK Mitte die GSG 3 und 4, dem GSK Nord die GSG 5 und 6 und dem GSK Küste die GSG 7 und See. Jede GSG (bis auf die GSG See) bestand aus drei Abteilungen (GSA), jede Abteilung aus vier Hundertschaften. Die GSG See bestand aus den Seegrenzschutzverbänden (SGV) I und II. Außerdem war jedem GSK (außer GSK Küste) eine Fernmeldehundertschaft und eine GSA Bau (GSAB) nachgeordnet; der GSAB eine Bauhundertschaft. Dem GSK Küste war dagegen nur eine Fernmeldehundertschaft nachgeordnet.
1955 wurde die Hubschrauber-Flugbereitschaft in Bonn-Hangelar eingerichtet.
An der Spitze des Bundesgrenzschutzes wurde die Behörde des Inspekteurs des Bundesgrenzschutzes als Mittelbehörde zwischen Ministerium und den Kommandos eingeführt. Dem GSK Süd waren nun die GSG 1 und 2, dem GSK Mitte die GSG 3 und 4, dem GSK Nord die GSG 5 und 6 und dem GSK Küste die GSG 7 nachgeordnet. Die GSG 1, 2, 3, 6 und 7 bestanden aus drei Abteilungen (GSA), die GSG 4 und 5 aus zwei Abteilungen mit jeweils vier Hundertschaften. Außerdem war jedem GSK (außer GSK Küste) eine Fernmeldehundertschaft (FMH), eine Fernmeldeausbildungshundertschaft (FMAH), Grenzschutzausbildungsabteilung (GSAA) und eine Technische Grenzschutzabteilung (GSAT) nachgeordnet; der GSAT eine Technische Hundertschaft und der GSAA eine Grenzschutzausbildungshundertschaft. Dem GSK Küste war FMH, eine FMAH und eine GSAA nachgeordnet.
1961 wurde die Passkontrolldirektion in Grenzschutzdirektion, die Passkontrollämter in Grenzschutzämter umbenannt.
Am 31. März 1963 wurde die Mittelbehörde „Inspekteur des Bundesgrenzschutzes“ in das Bundesinnenministerium überführt. Dem Bundesinnenministerium nachgeordnet waren die Grenzschutzdirektion mit 10 Grenzschutzämtern und die Grenzschutzkommandos (GSK) Süd, Mitte, Nord und Küste, das Kommando der GS-Schulen, die Grenzschutzfliegerstaffel und die GS-Fernmeldeabteilung nachgeordnet. Die Grenzschutzfernmeldeabteilung bestand aus einer Hundertschaft. Die Grenzschutzkommandos Süd, Mitte und Nord bestanden aus je zwei Grenzschutzgruppen mit je drei nachgeordneten Grenzschutzabteilungen (Ausnahme: GSG 2 mit 4 GSA). Jede Abteilung bestand aus vier Hundertschaften. Zusätzlich gehörten zu jedem GSK eine Fernmeldehundertschaft, eine Fernmeldeausbildungshundertschaft (ohne GSK Nord), eine Grenzschutzfliegerstaffel, eine Grenzschutzgruppe Ausbildung mit einer Ausbildungsabteilung und eine Technische Grenzschutzgruppe mit Technischer Abteilung. Das GSK Küste bestand abweichend davon aus einer Pionierhundertschaft, drei unmittelbar dem GSK nachgeordneten GS-Abteilungen (also keine Grenzschutzgruppen), einer Grenzschutzfliegerstaffel, einer Grenzschutzfernmeldehundertschaft und eine Fernmeldeausbildungshundertschaft.
An der Gliederung gegenüber den Vorjahren änderte sich kaum etwas. Jedoch bestanden nun wieder alle GSG aus drei GSA. Die Grenzschutzfliegerstaffeln der Grenzschutzkommandos unterstanden nun alle der Grenzschutzfliegergruppe, welche dem BMI unterstand. Beim GSK Küste wurden die GS-Abteilungen wieder in der Grenzschutzgruppe 7 zusammengefasst und zusätzlich das BGS-Amt See eingerichtet. Dieses gliederte sich in zwei Flottillen, eine Stabs-und Ausbildungsflottille und die Küstenjägerhundertschaft.
Der einfache Polizeidienst in der Grenzjägerlaufbahn wurde abgeschafft.
1976 wurde das GSK West gegründet und die Zahl der Grenzschutzämter auf acht verringert. Den Grenzschutzkommandos Süd, Mitte und Nord waren jetzt nur noch je eine GSG nachgeordnet, die als GSG S, GSG M und GSG N bezeichnet wurden. Den drei GSKs waren GS-Fliegerstaffeln, FMH, FMAH (ohne GSK Nord), Technische Abteilungen und Ausbildungsabteilungen direkt unterstellt. Den GSG jeweils sechs Abteilungen mit je vier Hundertschaften. Das GSK Küste änderte seine Gliederung kaum: Die Pionierhundertschaft wurde in Technische Hundertschaft und die GSG 7 in GSG K umbenannt. Ansonsten blieb alles bei der Gliederung von 1968. Das GSK West bestand aus den Grenzschutzdiensten Bonn, der Grenzschutzfernmeldeabteilung, der Grenzschutzfliegergruppe, einer Technischen Grenzschutzabteilung, der Grenzschutzgruppe 9 und der Grenzschutzabteilung Bonn.
Dem BMI nachgeordnet waren jetzt nur noch die Grenzschutzdirektion, die fünf Grenzschutzkommandos und die Grenzschutzschule. Alle anderen Gliederungen die bis 1976 auf dieser Ebene bestanden wurden in die GSKs integriert.
Die gravierendste Änderung dieser Zeit ist die Auflösung der Grenzschutzgruppen Süd, Mitte, Nord und Küste. Lediglich die Grenzschutzgruppe 9 und die Grenzschutzfliegergruppe blieben bestehen.
Ferner kam es zur Umbenennung der Grenzschutzabteilungen. Diese wurden jetzt fortlaufend nummeriert und zwar in jedem Kommando wieder von eins an beginnend. Den Grenzschutzkommandos Süd und Nord unterstanden sechs Abteilungen, dem GSK Mitte vier und dem GSK Küste drei Abteilungen mit jeweils vier Hundertschaften.
Die Gliederung des GSK West blieb unverändert, dem GSK Süd wurden die BGS-Sportschule und die Bergausbildungsstätte unterstellt. Die Technische Grenzschutzabteilung beim GSK Mitte wurde aufgelöst und dem GSK West wurde eine Grenzschutzabteilung Ausbildung/Einsatz unterstellt.
Die einzige Änderung betraf die Einrichtung eines neunten GS-Amtes, das der Grenzschutzdirektion unterstellt wurde und für Ostdeutschland zuständig war.
1992 wurden die Grenzschutzverwaltungen und die Grenzschutzkommandos als Grenzschutzpräsidium zusammengelegt.
Am 1. Juli 2005 wurde der Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenannt.
Das Amt des Inspekteurs war bis zur Personalrechtsreform eine Dienststellung. Der Inhaber der Dienststellung war Brigadegeneral im BGS oder Generalmajor im BGS. Erst mit der Dienstrechtsreform wurde daraus die Amtsbezeichnung.
Burkholder war nach dem 30. Juni 2005 noch bis 31. Dezember 2007 erster und letzter Inspekteur der Bundespolizei. Die Amtsbezeichnung „Inspekteur der Bundespolizei“ wurde im März 2008 in „Präsident des Bundespolizeipräsidiums“ geändert.
Ab Mai 1957 wurden die aus der preußischen Armeetradition stammenden Kragenspiegel und Schulterstücke mit den klassischen Dienstgradabzeichen (Grenzjäger bis Obermeister, Leutnant bis Oberst, Kommandeure im BGS sowie die Schützenschnur eingeführt. 1959 kam als neuer Dienstgrad „Fähnrich im BGS“ dazu.
Den Beamten wurden im Rahmen der Personalrechtsreform in den 1970er Jahren Amtsbezeichnungen, wie sie bereits bei den Ländern verwendet wurden, zugewiesen. Sie führten ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „im Bundesgrenzschutz“ (z. B. Leutnant im BGS). Zu den historischen Dienstgraden und Amtsbezeichnungen siehe Dienstgrade im Bundesgrenzschutz.
Im April 1951 wurde hastig eine erste provisorische Uniform eingeführt.
Als Kopfbedeckung wurde neben dem Stahlhelm M35/53 ab 1943 in der deutschen Armee getragene Feldmütze (Bergmütze) und später auch das Schiffchen in der schwarzgrünen Färbung des BGS eingeführt. Von der Feldmütze gab es zusätzlich eine vereinfachte Ausführung im Sumpftarnmuster. Daneben trugen Offiziere im BGS die seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland gebräuchliche Schirmmütze. Nach der Uniformreform 1976 wurde das Schiffchen abgeschafft und stattdessen das Barett in der neuen, mittelgrünen Färbung ausgegeben. Daneben hielt sich einige Zeit auch noch die Feldmütze in der neuen Färbung. Einen eigenen Stahlhelm erhielten die Einsatzkräfte der im September 1972 gegründeten GSG 9 sowie der auf Länderebene installierten Spezial-Einsatzkommandos (SEK). Dieser übernimmt optisch das Erscheinungsbild des deutschen Fallschirmjägerhelm M38, unterscheidet sich jedoch in Details an der Helmglocke sowie im Besonderen an einem veränderten Helmfutter und weiterentwickelten Kinnriemen.
Während anfangs noch die umgespritzen Helmmodelle M35, M40 und M42 der Wehrmacht aufgetragen wurden, arbeitete man weiter an Verbesserungen, so dass die bis Mitte der 1990er Jahre eingesetzten Helme zwar den Wehrmachtsmodellen sehr ähnlich sahen, doch speziell deutliche Unterschiede im Helmfutter aufwiesen. Insgesamt wurden zwischen 1953 bis 1990 drei Versionen dieses BGS-Helms hergestellt. In der ältesten Bauart von 1953 (M35/53) saß das Helmfutter höher und somit der Helm tiefer im Gesicht des Trägers als beim Wehrmachtshelm. Bei dem zuletzt getragenen Muster verzichtete man auf die typischen Lüftungslöcher in der Helmglocke. Die BGS-Helme waren ursprünglich im Farbton RAL 6012 Schwarzgrün gespritzt. Nach der Uniformreform 1976 erfolgte die Färbung im Farbton RAL 6029 Minzgrün. Zudem gibt es blaugrau gestrichene Ausführungen von älteren und dem letztem Helmmodell. Die Helme des BGS, auch die aus Wehrmachtsbeständen, wurden teilweise immer wieder mit der jeweils aktuellen Innenausstattung bestückt bzw. farblich umgespritzt, so dass vereinzelte Stücke das hohe Einsatzalter von fast 50 Jahren erreichen konnten. Bei den Friedensmissionen wurde der Stahlhelm M35/53 auch im Ausland getragen. So 1992/93 bei der UN-Mission „UNTAC“ in Kambodscha, wozu die dort eingesetzten Helme einen Rauhanstrich in RAL 5012 Lichtblau sowie links und rechts die Kürzel „UN“ in Weiß erhielten. Zusätzlich installierte man in diesen Helmen nochmals eine aktuelle Innenfuttervariante.
Das 1953 speziell für den BGS konzipierte lederne Helminnenfutter M53 (I 53) basierte auf dem Innenfutter M31 der Reichswehr, das später auch in den Stahlhelmen M35 bis 42 Verwendung fand. Ein deutlicher Bauunterschied zu den älteren Ausstattungen war beim Innenfutter M53 die auf der Helmkalottenunterseite angebrachte Zentralschaube, welche das Futter hielt. Bei den Wehrmachtshelme war dies eine Dreipunktbefestigung gewesen. Das Innenfutter M53 wurde später auch von der Bundeswehr übernommen, nachdem sich dort die Innenausstattung amerikanischer Konzeption als Fehlentwicklung herausgestellt hatte. Das Helminnenfutter M53 wurde stetig weiterentwickelt.
Zu dem Helm konnten Tarnnetze oder Helmtarnüberzüge getragen werden. Diese Überzüge waren zunächst den Splittertarnüberzügen der Wehrmacht ähnlich. Das verwendete Splittertarn selber war bereits 1931 zunächst nur für die Heereszeltbahn in der Reichswehr eingeführt worden und blieb beim BGS bis 1962 in Gebrauch. Doch bereits 1952 hatte der Bundesgrenzschutz ein vom Sumpftarnmuster 44 bzw. 43 abgeleitetes Muster für Kampfanzüge und Zeltbahnen eingeführt, das ebenfalls zu Helmtarnüberzügen verarbeitet wurde. 1976 stellte man die Produktion der Kampfanzüge im Tarnmuster ein. Anzugteile sind aber noch auf Fotos der 1980er Jahre zu sehen und Helmtarnüberzüge waren bei Sondereinheiten noch im Jahr 2000 im Gebrauch. Die für den BGS hergestellten Tarnüberzüge im Sumpftarnmuster wurde ausschließlich in den Kasernenschneidereien aus Zeltplanen gefertigt und nicht standardisiert zentral beschafft.
Hersteller der Helmglocke waren u.a. L+S (Linnemann-Schnetzer) sowie VDN (Vereinigte Deutsche Nickelwerke, Schwerte).
Mitte der 1990er Jahre übernahm der BGS den bereits am 15. Januar 1992 in der Bundeswehr eingeführten neuen Gefechtshelm aus Aramid, den die Firma Schuberth Helme entwickelt hatte. Auch für diesen Helm, der die Linienführung des alten BGS-Stahlhelms wieder aufgreift, konnten Stoffüberzüge ausgegeben werden.
Nach Gründung des Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951 wurde zunächst das noch aus Reichswehrzeiten stammende Tarnschema „Splittertarn“ für Ausrüstungsgegenstände und Tarnuniformen im BGS verwendet, jedoch nach Einführung des Sumpftarnmusters 1952 langsam ersetzt. Das Splittertarnmuster war bis 1962 zumindest auf Zeltbahnen noch zu sehen. Beide Muster wurden also zumindest teilweise eine Zeitlang parallel getragen. Angehörige des Bundesgrenzschutzes haben das Sumpftarnmuster bei Aufträgen zu Aufklärungszwecken an der Grenze zur DDR und bei Übungen im Gelände verwendet. Vom Tarnschema Sumpftarn gab es beim BGS drei Varianten.
In der ersten Variante wurden die beigegrauen Flecken in unregelmäßigen Formen auf dem graubeigen Grund angeordnet. Die rotbraunen Flecken darüber eingestreut, wobei sich die beiden Flecken nicht überschnitten. Die unregelmäßig den gesamten Stoff überziehenden Linien, welche zuletzt aufgedruckt wurden, lösten die Formen zusätzlich auf.
Beim ersten BGS-Sumpftarn I, lassen sich die eingesetzten Farben folgendermaßen definieren.
Wichtig: Die RAL-Farben sind in diesem Fall nur als Näherungswerte gedacht, da es sich bei der RAL-Farbtafel um Lackfarben handelt.
In der zweiten Variante blieben Grundton und Rotbraun dieselben, die bisher beigebraunen Flecken gingen jedoch einen Stich ins Grüne.
In ihrer letzten Version bleibt nur Rotbraun erhalten, der Grundton wird heller und die Flecken sind nun deutlich Grün.
Feldtarnjacke 3. Modell: An den Taschenklappe des Ärmelbüros befand sich der BGS-Bundesadler. Die Knöpfe der Jacke wurden von einer Deckleiste überlappt. Ebenso die Knöpfe der vier Außentaschen, wobei die die unteren Taschen innenliegende Magazinfächer besaßen. Insgesamt besaß die Jacke sieben Taschen; hinten waren zwei D-Ringe aus Metall angebracht, an denen Ausrüstungsteile befestigt werden konnten. Vorne befand sich eine kleine Verbandspäckchentasche, wie dies schon wie bei der Wehrmacht zu finden war. Insgesamt hat die Jacke sieben Taschen. Hinten sind zwei D-Ringe zum Einhängen der Wasserflasche oder sonstiger Ausrüstung.
Folgende Ausrüstungsteile wurden beim BGS im Sumpftarnmuster bedruckt:
Alle Ausrüstungsgegenstände im Sumpftarnmuster hat der BGS ab 1976 nach politischen Entscheidungen langsam ausgemustert. Noch in der 2. Hälfte der 1980er Jahre wurden Sumpftarnanzüge bei der Ausbildung verwendet.
Nur bei der BGS-Antiterroreinheit Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9), die im September 1972 nach den palästinensischen Mordanschlägen während der Olympischen Spiele in München gegründet worden war, blieben Ausrüstungsgegenstände und zuletzt noch der Sumpftarn-Helmüberzug, im Einsatz.
Die Uniformen und Schulterstücke der Grenzschutzbeamten unterschieden sich deutlich von denen der Landespolizeien und ähnelten eher den auch in der NVA gebräuchlichen Uniformen und Dienstgradabzeichen, welche in der deutschen Heerestradition standen. Die Kragenspiegel und die traditionellen Schulterstücke wurden 2001 abgeschafft. Die Schulterstücke wurden denen der Polizeien der Länder angepasst und auch der Schnitt der Uniformjacke wegen der nunmehr fehlenden Kragenspiegel etwas geändert.
Im Oktober 1952 wurde der Bundesadler - der bis in die erste Hälfte der 1970er Jahre ohne den Schriftzug „Bundesgrenzschutz“ blieb - als Ärmelabzeichen auf Waffenrock und Mantel eingeführt.
Der seit 3. Oktober 1953 zum BGS gehörende Bundespaßkontrolldienst (seit 1. April 1961: Grenzschutzeinzeldienst, GSE) wurde zunächst mit einer blaue Uniform ausgerüstet. Erst am 2. Mai 1970 erhielt der Einzeldienst in einer Angleichung die schwarzgrüne Uniform der Verbände. Im Oktober 1970 kamen zur weiteren Unterscheidung das Ärmelband „Grenzschutzeinzeldienst“ sowie weiße Schirmmützen dazu, während die BGS-Verbände schwarzgrüne Schirmmützen trugen.
Am 18. Mai 1976 wurde in Angleichung an die Polizeien der Länder eine neue Uniform vorgestellt, welche ebenfalls der Modeschöpfer Heinz Oestergaard entworfen hatte. Der Einzeldienst übernahm die neue Uniform zusammen mit der beigefarbenen Hose der Polizeien der Länder, während im Unterschied dazu die Verbände mit einer moosgrünen Hose ausgestattet wurde. Erst 2001 erhielt auch die Verbände des BGS in einer weiteren Angleichung die beigefarbene Hose der Polizeien der Länder. Trotz der ähnlichen Uniform und, seit der Dienstrechtsreform vom 1. Juli 1976 auch gleichen Amtsbezeichnungen, blieben jedoch die Unterschiede an den Schulterstücken deutlich. Diese waren wie die traditionellen preußischen Schulterstücke, wie sie auch vor dem Zweiten Weltkrieg und einige Zeit danach auch bei den Polizeien der Länder verwendet wurden. Dies änderte sich erst 2001.
Zur Dienstbekleidung gehörten bis 1976 auch gekürzte schwarze volllederne wasserdichte Marschstiefel, ähnlich Modell 39 der Wehrmacht, aber verbessert und an der Außenseite mit schwarzlackierten Aluminiumverschlüssen zur Größenverstellung versehen. Diese Marschstiefel waren zuletzt mit einer Gummisohle versehen. Das letzte Stiefelmodell, welches bis 2005 getragen wurde, war der über den Knöchel reichende Haix Ranger-Schnürstiefel aus schwarzem spezialbehandeltem wasserabweisendem Leder und einer öl- und benzinbeständige Nitril-Gummisohle.
Zu einem wichtigen Teil des Lebens im BGS gehörte die Kameradschaft. Ehemalige Angehörige des „alten“ BGS zwischen 1951 bis 1976 bezeichnen sich auch heute noch untereinander gerne als „Kameraden“. Diese Kameradschaft war ein Element, die Menschen aus unterschiedlichen Berufen und Richtungen zu einer leistungsstarken Einheit zusammenzuschweißen. Darum wurde gemeinsames Tun wie das Singen auch in der Ausbildung gefördert. Lieder welche damals sehr beliebt waren und oft gesungen wurden: Drei Lilien, drei Lilien, Mein Schlesierland, Die blauen Dragoner, Wir tragen den silbernen Adler am Rock, Märkische Heide, Die Jäger u.v.a.
Zu den verschiedensten Anlässen wie Paraden, Staatsbesuchen und Großem Zapfenstreich spielten BGS-Spielmannszüge neben Nationalhymnen auch Märsche aus der deutsch-österreichischen Militärtradition.
Am 17. August 1954 wurden taktische Zeichen für Dienstfahrzeuge des BGS eingeführt, durch die ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stab (Quadrat), einem Verband (Dreieck) oder einer Einheit (kleine Kreisfläche) erkennbar war. Fahrzeuge des Bundesgrenzschutzes führten das Kfz-Kennzeichen „BG“ (für Bundesgrenzschutz). Im Frühjahr 2007 wurde sämtliche Kennzeichen auf „BP“ (für Bundespolizei) umgestellt.
1995 hatte der BGS rund 5.500 Personenkraftfahrzeuge, schwere Transportfahrzeuge, Sonderfahrzeuge und Krafträder im Einsatz.
Zu den Dienstfahrzeugen gehörten im Laufe der Jahre (Auswahl):
Polizeien des Bundes
Bundeskriminalamt | Bundespolizei (vormals Bundesgrenzschutz) | Polizei beim Deutschen Bundestag
Polizeien der Länder
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
Landeskriminalämter
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
Weitere Einrichtungen
Deutsche Hochschule der Polizei | Hochschule für Polizei (BW) | Akademie der Polizei (BW)
Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik | Bundesausgleichsamt (BAA) | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) | Beschaffungsamt (BeschA) | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) | Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | Bundespolizei (BPol) | Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) | Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) | Bundeskriminalamt (BKA) | Bundesamt für Kartograpie und Geodäsie (BKG) | Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) | Bundesverwaltungsamt (BVA) | Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) | Schutzkommission beim Bundesminister des Innern | Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund) | Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) | Statistisches Bundesamt (destatis) | Technisches Hilfswerk (THW) | Vertreterin des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) | Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten | Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) |
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