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Dieser Artikel behandelt die Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland. Zum zentralen Organ des Deutschen Bundes siehe Bundesversammlung (Deutscher Bund). |
Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, dessen einzige Aufgabe es ist, den Bundespräsidenten zu wählen.[1]
Die Wahl regeln Art. 54 des Grundgesetzes und das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.[2]
Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (als so genannte geborene Mitglieder) und einer gleichen Zahl von gekorenen Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Die Bundesversammlung ist damit die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland.
Wie viele Mitglieder eine Volksvertretung entsendet, hängt von der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes ab, wobei Ausländer unberücksichtigt bleiben. Die Bundesregierung macht die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder, nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt, im Bundesgesetzblatt bekannt.[3] Die Mitglieder werden dann von jedem Landesparlament per Verhältniswahl aus den Vorschlägen der Fraktionen entsprechend deren Stärke nach dem D'Hondt-Verfahren bestimmt.[4] Zur Bundesversammlung ist wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist. Die zur Bundesversammlung entsandten Vertreter müssen keine Mitglieder der Volksvertretungen sein; regelmäßig werden neben den Spitzenpolitikern der einzelnen Länder auch ehemalige Politiker, Prominente, Sportler und Künstler gewählt. Die Mitglieder der Bundesversammlung sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Bei der Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2004 setzte sich die Bundesversammlung wie folgt zusammen:[5]
| Mitglieder der 12. Bundesversammlung nach Parteien | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Partei | Mitglieder gesamt |
davon Bundestag | davon Länderdelegierte | ||||||||||||||||
| gesamt | BW | BY | BE | BR | HB | HH | HE | MV | NI | NW | RP | SL | SN | ST | SH | TH | |||
| CDU/CSU | 539 | 247 | 292 | 37 | 62 | 6 | 6 | 2 | 6 | 22 | 5 | 30 | 50 | 12 | 4 | 22 | 9 | 8 | 11 |
| SPD | 459 | 250 | 209 | 27 | 20 | 8 | 8 | 3 | 5 | 13 | 6 | 21 | 57 | 15 | 4 | 4 | 4 | 10 | 4 |
| FDP | 83 | 47 | 36 | 6 | 2 | 4 | 5 | 13 | 2 | 3 | 1 | ||||||||
| GRÜNE | 90 | 55 | 35 | 5 | 8 | 2 | 1 | 4 | 4 | 9 | 1 | 1 | |||||||
| PDS | 31 | 2 | 29 | 6 | 5 | 2 | 8 | 4 | 4 | ||||||||||
| Sonstige | 3 | 1 | 2 | 1 | 1 | ||||||||||||||
| Gesamt | 1205 | 602 | 603[6] | 75 | 90 | 24 | 20 | 5 | 12 | 43 | 13 | 60 | 129 | 30 | 8 | 34 | 20 | 21 | 19 |
Die Mitglieder der Bundesversammlung genießen von dem Zeitpunkt, in dem sie ihre Wahl annehmen, bis zum Ende des Zusammentritts der Bundesversammlung Immunität, Indemnität und Kündigungsschutz.[7] Über die Aufhebung der Immunität entscheidet der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages.[8] Am 12. Juli 2007 ist diese Zuständigkeitsregelung, der bisherigen Praxis entsprechend, in das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung eingefügt worden.[9]
Am 2. April 2004 erfolgte die Aufhebung der Immunität des Berliner Mitglieds Peter Strieder[10], am 29. April 2004 die des Baden-Württembergers Walter Döring[11].
Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammen,[12] im Regelfall also alle fünf Jahre. Im Fall vorzeitiger Beendigung der Amtszeit tritt sie spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Der Präsident des Deutschen Bundestages beruft die Bundesversammlung ein. Er bestimmt dazu Ort und Zeit des Zusammentritts.[13] Es entspricht parlamentarischem Brauch, die Bundestagsvizepräsidenten, den Ältestenrat und die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen an der Entscheidung zu beteiligen.
Der 23. Mai, der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, ist seit 1979 der traditionelle Wahltermin. Karl Carstens wählte als Bundestagspräsident den „Verfassungstag“ dieses Jahres für den Zusammentritt der 7. Bundesversammlung. Seine Nachfolger haben seither am 23. Mai als Termin festgehalten.[14]
Den Vorsitz der Bundesversammlung hat der Bundestagspräsident inne. Er übt das Hausrecht sowie die Polizei- und Ordnungsgewalt aus.[15] Sofern sich die Bundesversammlung keine eigene Geschäftsordnung gegeben hat, gilt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags.[16] Die Bundesversammlung konstituiert sich mit der Wahl der Schriftführer. Die Wahl fällt regelmäßig auf die Schriftführer des Bundestages.
Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten darf jedes Mitglied der Bundesversammlung vorschlagen. In der Praxis einigen sich die Fraktionen schon im Voraus auf bestimmte Bewerber. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.[17]
Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält (absolute Mehrheit). Wird diese Mehrheit im ersten und zweiten Wahlgang verfehlt, gewinnt den dritten Wahlgang, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit).
Der Vorsitzende erklärt die Bundesversammlung für beendet, wenn der Gewählte die Wahl angenommen hat. Die Vereidigung des Bundespräsidenten erfolgt bei dessen Amtsantritt vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates.
In der Weimarer Republik wurde der Reichspräsident unmittelbar vom Volk gewählt. Dagegen sieht das Grundgesetz die indirekte Wahl des Bundespräsidenten vor. Dieses Wahlverfahren führt im Vergleich mit der direkten Wahl zu einer nur mittelbaren demokratischen Legitimation des Gewählten. Diese Verringerung des Legitimationsniveaus ist Ausdruck der reduzierten Kompetenzen des Amtsinhabers: Der Bundespräsident verfügt über deutlich weniger Befugnisse als der Reichspräsident.
Von 1954 bis 1969 tagte sie in der Ostpreußenhalle auf dem Messegelände unter dem Berliner Funkturm. Dabei kam es regelmäßig zu Protesten der Deutschen Demokratischen Republik. Am 5. März 1969 ließ die Sowjetunion während der Bundesversammlung mehrere MiG-21-Jagdflugzeuge mit Überschallgeschwindigkeit über West-Berlin fliegen. Von 1974 bis 1989 fand die Bundesversammlung in der Beethovenhalle in Bonn statt. Seit 1994 ist das Berliner Reichstagsgebäude ihr Ort.
Die 1. Bundesversammlung fand am 12. September 1949 im Bundeshaus in Bonn statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Erich Köhler.[18]
Bei der Wahl wurde der FDP-Vorsitzende Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten gewählt. Die Wahl war die Folge einer Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP, die die Wahl Heuss’ zum Bundespräsidenten und die Konrad Adenauers zum Bundeskanzler vorsah. Wegen der Mehrheit der Regierungskoalition (CDU/CSU und FDP, DP) wurden dem SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher kaum Chancen eingeräumt. Weitere Einzelkandidaten erhielten einige Stimmen, teilweise sogar, ohne ihre Kandidatur erklärt zu haben.
| Bonn, 12. September 1949 – Gesamtstimmenzahl 804 – absolute Mehrheit 403 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Theodor Heuss | 377 | 46,9 % | FDP |
| Kurt Schumacher | 311 | 38,7 % | SPD | |
| Rudolf Amelunxen | 28 | 3,5 % | Zentrum | |
| Hans Schlange-Schöningen | 6 | 0,7 % | CDU | |
| Karl Arnold | 1 | 0,1 % | CDU | |
| Josef Müller | 1 | 0,1 % | CSU | |
| Alfred Loritz | 1 | 0,1 % | WAV | |
| 2. Wahlgang | Theodor Heuss | 416 | 51,7 % | FDP |
| Kurt Schumacher | 312 | 38,8 % | SPD | |
| Rudolf Amelunxen | 30 | 3,7 % | Zentrum | |
| Hans Schlange-Schöningen | 2 | 0,2 % | CDU | |
| Damit war Theodor Heuss zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Im Anschluss eröffnete Bundestagspräsident Köhler die gemeinsame Sitzung von Bundestag und Bundesrat, die gleichzeitig auch die zweite Sitzung des Bundestages darstellte, zur Eidesleistung des Bundespräsidenten.[18] Demnach müssen alle Bundesratsmitglieder auch Mitglieder der Bundesversammlung gewesen sein.[19]
Die 2. Bundesversammlung fand am 17. Juli 1954 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Hermann Ehlers.[20]
Bei der Wahl wurde Bundespräsident Theodor Heuss mit dem höchsten Ergebnis, das je ein Kandidat erhielt, im Amt wiedergewählt. Heuss, der sich in den fünf Jahren seiner ersten Amtszeit viel Respekt verschafft hatte, wurde von CDU/CSU und SPD sowie seiner eigenen Partei, der FDP, unterstützt. Einziger Gegenkandidat war Alfred Weber, den die KPD ohne dessen Einwilligung vorgeschlagen hatte. Die restlichen Stimmen sind Einzelstimmen, die als stiller Protest gegen Heuss’ Wiederwahl abgegeben wurden. Als Abstimmender konnte man auch einen anderen Namen als den der vorgeschlagenen Kandidaten auf dem Stimmzettel vermerken. Beim Gottesdienst, der im Rahmen der Bundesversammlung in der Ostpreußenhalle auf dem Messegelände unter dem Berliner Funkturm stattgefunden hat, predigte der katholische Theologe Johannes Pinsk.
| Berlin, 17. Juli 1954 – Gesamtstimmenzahl 1018 – absolute Mehrheit 510 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Theodor Heuss | 871 | 85,6 % | FDP |
| Alfred Weber | 12 | 1,2 % | von der KPD vorgeschlagen | |
| Konrad Adenauer | 1 | 0,1 % | CDU | |
| Karl Dönitz | 1 | 0,1 % | ||
| Louis Ferdinand von Hohenzollern | 1 | 0,1 % | ||
| Marie-Elisabeth Lüders | 1 | 0,1 % | ||
| Ernst-August von Hannover | 1 | 0,1 % | ||
| Franz-Josef Wuermeling | 1 | 0,1 % | ||
| Damit war Theodor Heuss wieder zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Heuss’ Eidesleistung entfiel, da es sich um eine Wiederwahl handelte und sein Eid von 1949 fortbestand; er hielt vor der Bundesversammlung seine „Einführungsrede“.[21][20]
Die 3. Bundesversammlung fand am 1. Juli 1959 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier.[22]
Bei der Wahl wurde der bisherige Ernährungsminister Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten gewählt. Im Vorfeld der Wahl hatte es große Unsicherheiten in der CDU/CSU gegeben, da Bundeskanzler Konrad Adenauer zunächst seine Kandidatur angekündigt hatte, diese aber dann doch wieder zurückzog, weil er sah, dass er als Bundespräsident weniger Einfluss als im Amt des Bundeskanzlers hätte, und weil er Ludwig Erhard als Bundeskanzler verhindern wollte. Nach langen Diskussionen fiel die Wahl dann schließlich auf Lübke.
Carlo Schmid und Max Becker wurden keine großen Chancen eingeräumt.
In dieser Wahl hatten die Mitglieder des Landes Berlin volles Stimmrecht.[22]
| Berlin, 1. Juli 1959 – Gesamtstimmenzahl 1038 – absolute Mehrheit 520 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Heinrich Lübke | 517 (bei erster Auszählung wurden 516 Stimmen gezählt)[22] | 49,8 % | CDU |
| Carlo Schmid | 385 | 37,1 % | SPD | |
| Max Becker | 104 | 10,0 % | FDP | |
| Enthaltungen | 25 | 2,4 % | ||
| nicht abgestimmt | 7 | 0,7 % | ||
| 2. Wahlgang | Heinrich Lübke | 526 | 50,7 % | CDU |
| Carlo Schmid | 386 | 37,2 % | SPD | |
| Max Becker | 99 | 9,5 % | FDP | |
| Enthaltungen | 22 | 2,1 % | ||
| nicht abgestimmt | 5 | 0,5 % | ||
| Damit war Heinrich Lübke zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Die 4. Bundesversammlung fand am 1. Juli 1964 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier.[23]
Bei der Wahl wurde Bundespräsident Heinrich Lübke wieder zum Bundespräsidenten gewählt. Die SPD verzichtete zu Gunsten Lübkes auf einen eigenen Kandidaten und ging damit quasi in Vorleistung für die Große Koalition, die 1966 schließlich zustande kam (Lübke war Befürworter einer solchen Koalition). Dennoch gab es 187 Enthaltungen, was als Zeichen dafür gewertet wird, dass insbesondere viele Wahlleute der SPD dieser Vereinbarung skeptisch gegenüber standen.
| Berlin, 1. Juli 1964 – Gesamtstimmenzahl 1042 – absolute Mehrheit 522 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Heinrich Lübke | 710 | 68,1 % | CDU |
| Ewald Bucher | 123 | 11,8 % | FDP | |
| Enthaltungen | 187 | 17,9 % | ||
| Damit war Heinrich Lübke wieder zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Lübkes Eidesleistung entfiel, da es sich um eine Wiederwahl handelte und sein Eid von 1959 fortbestand; er hielt vor der Bundesversammlung seine „Einführungsrede“.[24][23]
Die 5. Bundesversammlung fand am 5. März 1969 in der Ostpreußenhalle in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Kai-Uwe von Hassel.[25]
Bei der Wahl wurde Bundesjustizminister Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt. Er kandidierte als Vertreter der SPD; kurz vor der Wahl entschied sich die FDP dazu, ihn zu unterstützen, während die NPD erklärte, den CDU-Kandidaten Bundesverteidigungsminister Gerhard Schröder zu wählen. Heinemann sprach nach der Wahl von einem „Stück Machtwechsel“, nach der Bundestagswahl wenige Monate später kam die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP auch im Bundestag zustande.
Die Wahl Heinemanns war die knappste in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Für seinen Gegenkandidaten Gerhard Schröder waren nicht nur die Stimmen der CDU/CSU und der NPD, sondern wahrscheinlich auch von Abgeordneten des rechten FDP-Flügels abgegeben worden.
Heinemann ist der einzige Bundespräsident, der nicht mit absoluter Mehrheit gewählt wurde. Erst 25 Jahre nach seiner Wahl gab es (1994) wieder einen dritten Wahlgang, in dem aber Roman Herzog mit absoluter Mehrheit gewählt wurde.
| Berlin, 5. März 1969 – Gesamtstimmenzahl 1036 – absolute Mehrheit 519 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Gustav Heinemann | 514 | 49,6 % | SPD |
| Gerhard Schröder | 501 (bei erster Auszählung wurden 499 Stimmen gezählt)[25] | 48,4 % | CDU | |
| Enthaltungen | 5 (bei erster Auszählung wurden 6 Enthaltungen gezählt)[25] | 0,5 % | ||
| ungültige Stimmen | 3 (bei erster Auszählung wurden 2 ungültige Stimmen gezählt)[25] | 0,3 % | ||
| nicht abgegeben | 13 | 1,3 % | ||
| 2. Wahlgang | Gustav Heinemann | 511 | 49,3 % | SPD |
| Gerhard Schröder | 507 | 48,9 % | CDU | |
| Enthaltungen | 5 | 0,5 % | ||
| nicht abgegeben | 13 | 1,3 % | ||
| 3. Wahlgang | Gustav Heinemann | 512 | 49,4 % | SPD |
| Gerhard Schröder | 506 | 48,8 % | CDU | |
| Enthaltungen | 5 | 0,5 % | ||
| nicht abgegeben | 13 | 1,3 % | ||
| Damit war Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Die 6. Bundesversammlung fand am 15. Mai 1974 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Annemarie Renger.[26]
Die Bundesversammlung wählte den stellvertretenden Bundeskanzler, Bundesaußenminister und FDP-Vorsitzenden Walter Scheel zum vierten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Scheel war nach dem Rücktritt Willy Brandts am 8. Mai 1974 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundeskanzlers beauftragt worden. Scheel war also zum Zeitpunkt seiner Wahl zum Staatsoberhaupt kommissarischer Regierungschef, da Helmut Schmidt erst tags darauf formell zum Bundeskanzler gewählt wurde.
Der bisherige Amtsinhaber Gustav Heinemann hatte auf eine zweite Amtszeit verzichtet. Über die Motive Scheels, Bundespräsident zu werden, schrieb die NZZ seinerzeit: „Seine Absicht, Bundespräsident zu werden, wurde häufig und von ihm unwidersprochen mit seinem Gesundheitszustand in Verbindung gebracht.“ Die NZZ konstatierte Scheels „begreiflichen Wunsch nach Entlastung von dem Doppelamt des FDP-Parteivorsitzenden“.
Scheel kandidierte als Vertreter von SPD und FDP. Der CDU-Politiker Richard von Weizsäcker verlor diese Wahl zwar, wurde aber dann 1984 seinerseits Bundespräsident.
Ab 1974 fanden die Bundespräsidentenwahlen wieder in Bonn statt. Die Wahlen, die zwischen 1954 und 1969 in West-Berlin stattfanden, wurden von der Regierung der DDR jedes Mal als Affront angesehen. Die Regierung in Ost-Berlin argumentierte, der Bundespräsident sei das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und dürfe nicht in West-Berlin gewählt werden, da diese Stadt mit ihrem Sonderstatus kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland sei.
In Berlin wurde erst 20 Jahre später wieder gewählt, nach der Wiedervereinigung des Landes.
| Bonn, 15. Mai 1974 – Gesamtstimmenzahl 1036 – absolute Mehrheit 519 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Walter Scheel | 530 | 51,2 % | FDP |
| Richard von Weizsäcker | 498 | 48,1 % | CDU | |
| Enthaltungen | 5 | 0,5 % | ||
| nicht abgegebene Stimmen | 3 | 0,3 % | ||
| Damit war Walter Scheel zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Die 7. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1979 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidenten waren die Stellvertreter des Bundestagspräsident Richard Stücklen, Hermann Schmitt-Vockenhausen und Liselotte Funcke.[27]
Bei der Wahl wurde Bundestagspräsident Karl Carstens zum Bundespräsidenten gewählt. Die SPD stellte mit der früheren Bundestagspräsidentin und nunmehr als Bundestagsvizepräsidentin amtierende Annemarie Renger erstmals eine Frau auf. Die 66 FDP-Mitglieder der Bundesversammlung enthielten sich der Stimme, nachdem der amtierende Bundespräsident Walter Scheel erklärt hatte, nicht wieder anzutreten.
| Bonn, 23. Mai 1979 – Gesamtmitgliederzahl 1036 – absolute Mehrheit 519 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Karl Carstens | 528 | 51,0 % | CDU |
| Annemarie Renger | 431 | 41,6 % | SPD | |
| Enthaltungen | 72 | 6,9 % | ||
| Ungültig | 1 | 0,1 % | ||
| Keine Stimmabgabe | 4 | 0,4 % | ||
| Damit war Karl Carstens zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Die 8. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1984 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Rainer Barzel.[28]
Bei der Wahl wurde Richard von Weizsäcker, der bisherige Regierende Bürgermeister von Berlin, zum Bundespräsidenten gewählt. Weizsäcker kandidierte zum zweiten Mal; 1974 hatte er gegen Walter Scheel verloren.
Weizsäcker war bisher der einzige Bundespräsident, der bei seiner Erstwahl von beiden großen Volksparteien unterstützt wurde.
Die 1983 frisch in den Bundestag eingezogenen Grünen stellten mit der Schriftstellerin Luise Rinser eine eigene Kandidatin auf.
| Bonn, 23. Mai 1984 – Gesamtstimmenzahl 1040 – absolute Mehrheit 521 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Richard von Weizsäcker | 832 | 80,0 % | CDU |
| Luise Rinser | 68 | 6,5 % | von den Grünen vorgeschlagen | |
| Damit war Richard von Weizsäcker zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Die 9. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1989 in der Beethovenhalle in Bonn statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.[29]
Richard von Weizsäcker wurde bei der Wahl wieder gewählt. Erneut stellte die SPD keinen Gegenkandidaten auf. Weizsäcker hatte sich vor allem mit seiner Rede zum 40. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 1985 Respekt erworben. Auch die Grünen stellten bei der dieser Wahl keinen Gegenkandidaten auf, so dass zum ersten und bisher einzigen Mal nur ein einziger Kandidat zur Wahl stand.
| Bonn, 23. Mai 1989 – Gesamtstimmenzahl 1038 – absolute Mehrheit 520 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Richard von Weizsäcker | 881 | 84,9 % | CDU |
| Ungültig/Enthaltungen/Nicht abgegeben | 157 | 15,1 % | ||
| Damit war Richard von Weizsäcker wieder zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Am Ende der Sitzung sangen die Mitglieder der Bundesversammlung, begleitet vom Buccina-Ensemble, die Nationalhymne. Eine Gruppe von Kindern, mit Beifall begrüßt und vom Gesang eines Jugendchores begleitet, überbringt von Weizsäcker Glückwünsche.[29]
Die 10. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1994 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihre Präsidentin war Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth.[30]
Die Wahl gewann Roman Herzog, der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Johannes Rau, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, verlor, konnte aber 1999 die Wahl gewinnen. Dem damaligen SPD-Vorsitzenden Rudolf Scharping wurde vorgeworfen, zu lange an Rau festgehalten zu haben. In Anbetracht von Raus Chancenlosigkeit hätte er Rau drängen sollen, zugunsten Hamm-Brüchers aufzugeben und damit einen Keil zwischen CDU/CSU und FDP zu treiben.
Jens Reich und der Publizist Hans Hirzel, während der Zeit des Nationalsozialismus Mitglied der Widerstandsorganisation Weiße Rose, galten von vorneherein als chancenlos.
Durch die Wiedervereinigung und nach einer 25-jährigen Zwangspause wurde der Bundespräsident wieder in Berlin gewählt.
| Berlin, 23. Mai 1994 – Gesamtstimmenzahl 1324 – absolute Mehrheit 663 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Roman Herzog | 604 | 45,6 % | CDU |
| Johannes Rau | 505 | 38,1 % | SPD | |
| Hildegard Hamm-Brücher | 132 | 10,0 % | FDP | |
| Jens Reich | 62 | 4,7 % | von den Grünen vorgeschlagen | |
| Hans Hirzel | 12 | 0,9 % | von den Republikanern vorgeschlagen | |
| 2. Wahlgang | Roman Herzog | 622 | 47,0 % | CDU |
| Johannes Rau | 559 | 42,2 % | SPD | |
| Hildegard Hamm-Brücher | 126 | 9,5 % | FDP | |
| Hans Hirzel | 11 | 0,8 % | von den Republikanern vorgeschlagen | |
| 3. Wahlgang | Roman Herzog | 696 | 52,6 % | CDU |
| Johannes Rau | 605 | 45,7 % | SPD | |
| Hans Hirzel | 11 | 0,8 % | von den Republikanern vorgeschlagen | |
| Damit war Roman Herzog zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Die 11. Bundesversammlung fand am 23. Mai 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.[31]
Diese Wahl gewann Johannes Rau, der fünf Jahre zuvor bei der Bundespräsidentenwahl 1994 gegen Roman Herzog verloren hatte. SPD-Parteichef Oskar Lafontaine hatte Rau das Versprechen gegeben, seine Wahl zum Bundespräsidenten zu forcieren, wenn er als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen zurücktrete. Trotz des Rücktritts Lafontaines im März 1999 blieb Rau SPD-Kandidat. Er konnte mit seiner Wahl rechnen, da SPD und Grünen zur Mehrheit in der Bundesversammlung nur sieben Stimmen fehlten und er überdies auch Sympathien in der FDP genoss.
Die CDU/CSU brachte im Bewusstsein der nicht gewinnbaren Wahl die Ilmenauer Professorin Dagmar Schipanski ins Spiel, die nach der gescheiterten Wahl Wissenschaftsministerin in Thüringen wurde.
Die Theologie-Professorin Uta Ranke-Heinemann, von der PDS zur Wahl vorgeschlagen, ist die Tochter des ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann und die Tante von Johannes Raus Ehefrau, einer Enkelin Heinemanns, was der Gegenkandidatur eine familiäre, der Wahl Raus eine „dynastische“ Note gab.
| Berlin, 23. Mai 1999 – Gesamtstimmenzahl 1338 – absolute Mehrheit 670 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Johannes Rau | 657 | 49,1 % | SPD |
| Dagmar Schipanski | 588 | 43,9 % | CDU | |
| Uta Ranke-Heinemann | 69 | 5,2 % | von der PDS vorgeschlagen | |
| 2. Wahlgang | Johannes Rau | 690 | 51,6 % | SPD |
| Dagmar Schipanski | 572 | 42,8 % | CDU | |
| Uta Ranke-Heinemann | 62 | 4,6 % | von der PDS vorgeschlagen | |
| Damit war Johannes Rau zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Die 12. Bundesversammlung fand am 23. Mai 2004 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Ihr Präsident war Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.[32]
Bei der Wahl 2004 traten der ehemalige Direktor des IWF, Horst Köhler (CDU), und die Präsidentin der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), Gesine Schwan (SPD), an. Die Art der Kandidatenauswahl von CDU/CSU und FDP, die letztlich zur Nominierung Köhlers führte, wurde in der Öffentlichkeit vielfach als der Würde des Amtes nicht angemessen bezeichnet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte im Vorfeld in Teilen der CDU und der FDP den favorisierten Wolfgang Schäuble als Kandidaten nicht durchsetzen. Beide Kandidaten hatten nach ihrer Nominierung eine Art Wahlkampf geführt, obwohl Köhler wegen der absoluten Mehrheit von CDU/CSU und FDP in der Bundesversammlung mit seiner Wahl rechnen konnte.
Die 604 Stimmen, die Horst Köhler erhielt, sind nur eine Stimme mehr als die absolute Mehrheit und damit deutlich weniger als im Vorfeld erwartet. Es gab neun Enthaltungen und zwei ungültige Stimmen. Daraus folgt, dass mindestens neun Mitglieder des CDU/CSU/FDP-Lagers für Schwan gestimmt haben (falls die Enthaltungen und ungültigen Stimmen allesamt von Mitgliedern dieses Lagers abgegeben wurden; andernfalls sogar noch mehr). Ein Mitglied aus SPD-Reihen blieb aus Krankheitsgründen der Bundesversammlung fern. Die Anzahl der Sitze hatte sich zudem um einen vermindert, da die Bundestagsabgeordnete Anke Hartnagel (SPD) vor der Wahl verstarb und dieses Mandat nicht wiederbesetzt wurde, weil es ein Überhangmandat war.
In seiner Dankesrede erstrebte Köhler, dem Erbe Johannes Raus gerecht zu werden und sich als Mittler und vertrauensschaffende Person einzuführen. Er würdigte die Einheit Deutschlands, zudem forderte er ein „Deutschland der Ideen“ und eine kinderfreundlichere Gesellschaft.
| Berlin, 23. Mai 2004 – Gesamtstimmenzahl 1205 – absolute Mehrheit 603 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Wahlgang | Kandidat | Stimmenzahl | % | Partei |
| 1. Wahlgang | Horst Köhler | 604 | 50,1 % | CDU |
| Gesine Schwan | 589 | 48,9 % | SPD | |
| Damit wurde Horst Köhler zum Bundespräsidenten gewählt. | ||||
Auf Anordnung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert vom 8. Mai 2008 wird die Bundesversammlung am 23. Mai 2009 im Reichstagsgebäude in Berlin zusammentreten.[33]
Der Bundesversammlung werden nach Stand vom 21. Mai 2008 die 612 Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie 612 von den Landtagen gewählte Mitglieder angehören. Diese Zahl kann sich durch Wegfall von Bundestagsmandaten noch verringern.
Horst Köhler, der amtierende Bundespräsident, wird wieder für das Amt kandidieren.[34] Die SPD hat ihre Kandidatin von 2004, Gesine Schwan, erneut nominiert. Die Linke kündigte an, den Schauspieler Peter Sodann zur Wahl zu stellen.
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