Dauernde Neutralität
Als dauernde Neutralität bezeichnet man eine durch völkerrechtlichen Vertrag oder Erklärung und allgemeine Anerkennung entstandene grundsätzliche Verpflichtung eines Staates zu einer neutralen Außenpolitik. Im Fall der Schweiz und Österreichs spricht man auch von immerwährender Neutralität.
- Die dauernde Neutralität Österreichs geht zurück auf das zwischen Österreich und der UdSSR ausgehandelte Moskauer Memorandum vom 15. April 1955 zu den Bedingungen der Wiederherstellung der österreichischen Souveränität. Dort verpflichtete sich Österreich, „immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird“. Diese Verpflichtung wurde am 26. Oktober 1955 mit der Festschreibung der „immerwährenden Neutralität“ in der österreichischen Verfassung eingelöst.
- weitere neutrale Staaten sind Malta (nach einer Erklärung von 1981 und entsprechender Anerkennung), Costa Rica (ebenfalls nach einer Erklärung aus dem Jahr 1983) und Kambodscha (seit der Regelung des Kambodscha-Konflikts in mehreren völkerrechtlichen Verträgen dauernd neutral).
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