Deutsches Heer ist die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches gemäß Art. 60 ff. der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871. (Oftmals wird es auch fälschlicherweise als Kaiserliches Heer oder Kaiserliche Armee bezeichnet.) Das Deutsche Heer stand in Krieg und Frieden unter dem Oberbefehl des Kaisers. Es bestand insbesondere aus den Heeren der Bundesstaaten Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg. Die Heere der anderen Bundesstaaten standen aufgrund von Militärkonventionen unter preußischer Verwaltung oder waren mit ihm verschmolzen. Das bayerische, sächsische und württembergische Heer standen im Frieden unter dem Befehl ihrer Herrscher und hatten eine eigene Militärverwaltung. Das bayerische Heer bildete ein eigenes Kontingent im deutschen Heer, das sächsische und württembergische Heer bildeten ein in sich geschlossenes Armeekorps im deutschen Heer. Auch die Kontingente der restlichen deutschen Staaten bildeten geschlossene Einheiten, z.B. Regimenter oder wie beim Beispiel Fürstentum Lippe ein Bataillon. Württemberg tauschte zwecks Ausbildung Offiziere mit Preußen aus, Sachsen nicht. Unter permanenten Oberbefehl und Verwaltung des Kaisers standen die Schutztruppe, die abwechselnd in Elsaß-Lothringen stationierten Truppen und die Marine. Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Präzensstärke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und das Recht und die Pflicht für einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Militärbudget wurde durch das Parlament festgelegt.
Das Heer und die Marine blieben nach der Verfassung weitgehend dem Oberbefehl des Kaisers unterstellt. Die parlamentarische Kontrolle erfolgte durch die Bewilligung der finanziellen Mittel durch das Parlament. Die Grenzen der absolutistisch anmutenden „Kommandogewalt“ waren dabei kaum definiert. Es blieb von daher eine der zentralen Stützen der Monarchie. Unterhalb des „obersten Kriegsherren“ existierten mit dem Militärkabinett, dem preußischen Kriegsministerium und dem Generalstab drei Institutionen, die zeitweise untereinander um Kompetenzen stritten. Insbesondere der Generalstab bereits unter Helmuth Karl Bernhard von Moltke und später Alfred von Waldersee versuchte Einfluss auch auf politische Entscheidungen zu nehmen. Dasselbe gilt für Alfred von Tirpitz in Marinefragen.[1]
Die enge Verbundenheit mit der Monarchie spiegelte sich zunächst noch im stark adelig geprägten Offizierskorps wider. Auch später behielt der Adel eine starke Stellung, allerdings drang mit der Vergrößerung der Armee und der Flotte der bürgerliche Anteil stärker vor. Die entsprechende Auswahl und die innere Sozialisation im Militär sorgten allerdings dafür, dass auch das Selbstverständnis dieser Gruppe sich kaum von der ihrer adeligen Kameraden unterschied.
Zwischen 1848 und den 1860er Jahren hat die Gesellschaft das Militär eher mit Misstrauen betrachtet. Dies änderte sich nach den Siegen von 1864 bis 1871 fundamental. Das Militär wurde zu einem zentralen Element des entstehenden Reichspatriotismus. Kritik am Militär galt als unpatriotisch. Dennoch unterstützten die Parteien eine Vergrößerung der Armee nicht unbegrenzt. So erreichte das Militär erst 1890 mit einer Friedenspräsenzstärke von fast 490.000 Mann ihre von der Verfassung vorgegebenen Stärke von 1 % der Bevölkerung (vor der Wiedervereinigung: Bundeswehr rd. 0,90%, NVA rd. 1,50%, heute Bundeswehr 0,30%). In den folgenden Jahren wurden die Landstreitkräfte weiter verstärkt. Zwischen 1898 bis 1911 forderte die kostspielige Flottenrüstung Einschränkungen beim Landheer. Bemerkenswert ist, dass sich in dieser Zeit der Generalstab selbst gegen einen Ausbau der Truppenstärke gewandt hatte, weil er eine Verstärkung des bürgerlichen zu Lasten des adeligen Elements im Offizierskorps befürchtete. In dieser Zeit entstand mit dem Schlieffenplan das Konzept für einen möglichen Zwei-Fronten-Krieg gegen Frankreich und Russland unter Berücksichtigung einer Teilnahme Englands auf Seiten der Gegner. Nach 1911 wurde die Aufrüstung intensiv vorangetrieben. Die für die Durchführung des Schlieffenplanes notwendige Truppenstärke wurde dabei letztlich nicht erreicht.
Das Heer gewann während des Kaiserreichs einen sehr starken gesellschaftlichen Nimbus. Das Offizierskorps galt in weiten Teilen der Bevölkerung als „Erster Stand im Staate.“ Dessen Weltbild war dabei geprägt von der Treue zur Monarchie und der Verteidigung der Königsrechte, es war konservativ, antisozialistisch und grundsätzlich antiparlamentarisch geprägt. Der militärische Verhaltens- und Ehrenkodex reichte weit in die Gesellschaft hinein. Auch für viele Bürger wurde der Status eines Reserveoffiziers nunmehr zu einem erstrebenswerten Ziel.
Von Bedeutung war das Militär zweifellos auch für die innere Nationenbildung. Der gemeinsame Dienst verstärkte etwa die Integration der katholischen Bevölkerung in das protestantisch geprägte Reich. Selbst die Arbeiter blieben gegenüber der Ausstrahlung des Militärs nicht immun. Dabei spielte der lange Wehrdienst von zwei bzw. drei Jahren bei der „Schule der Nation“ eine prägende Rolle.
Überall im Reich wurden die neuen Kriegervereine zu Trägern einer militärischen Weltanschauung. Welche Breitenwirkung diese entfalteten, zeigt die Mitgliederzahl von 2,9 Millionen im Kyffhäuserbund (1913). Der Bund war damit die stärkste Massenorganisation des Reiches. Die vom Staat geförderten Vereine sollten die militärische, nationale und monarchische Gesinnung pflegen und die Mitglieder gegenüber der Sozialdemokratie immunisieren.[2]
Bereits die Verfassung des Norddeutschen Bundes, des unmittelbaren Vorläufers des Deutschen Reiches, brachte die Vereinheitlichung der Streitkräfte durch Eingliederung der Truppen der kleineren Bündnisstaaten in die preußische Armee. Lediglich das Königreich Sachsen hatte sich beim Beitritt zum Norddeutschen Bund Sonderrechte für seine Armee vorbehalten. Nach dem Sieg über Frankreich traten auch die süddeutschen Staaten, also die Großherzogtümer Baden und Hessen, sowie die Königreiche Bayern und Württemberg, dem Norddeutschen Bund bei. Die Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich aber einige Reservatrechte vor, zu denen auch der Beibehalt einer eigenen Heeresorganisation gehörte. Erst im Bündnisfall, also im Krieg, erfolgte die Unterstellung der bayerischen Truppen unter den Oberbefehl des deutschen Kaisers, wohingegen die sächsischen und württembergischen Truppen schon im Frieden dem Großen Generalstab unterstellt waren. Die Verwaltung der württembergischen Einheiten erfolgte jedoch von Stuttgart aus.
Dieses Nebeneinander war zu Beginn des Ersten Weltkrieges Ursache für erhebliche logistische Schwierigkeiten, da die Kriegsministerien in Berlin, Stuttgart, München und Dresden (auch Sachsen unterhielt ein eigenes Ministerium) ihr Beschaffungswesen nicht koordiniert hatten und die Ausrüstung der einzelnen Armeen teilweise erheblich voneinander abwich. Dies führte schließlich 1917 zur Errichtung des „Normenausschusses der deutschen Industrie“, Vorläufer des Deutschen Institutes für Normung und der bekannten „DIN-Normen“.
Die Grundzüge für die Stärke und Organisation des deutschen Heeres waren insbesondere festgelegt durch:
1. die Reichsverfassung vom 16.April 1871
2. den Bündnisvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Bayern vom 23.November 1870
3. die Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg vom 21./25. November 1870[1]
4. die Konventionen zwischen Preußen und Sachsen vom 7.Februar 1867
5. die Konventitionen zwischen Preußen und den sonstigen Bundesstaaten
6. das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874
7. die Gesetze betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres.
Martin van Creveld, israelischer Militärhistoriker hierzu: “Im Gegensatz zu den weitverbreiteten Klischees vom „Kadavergehorsam“ und der „preußischen Disziplin“ hatte das deutsche Heer spätestens seit der Zeit des älteren Moltke immer die entscheidende Bedeutung der Eigeninitiative und -verantwortlichkeit, selbst auf der untersten Ebene, betont“.
Bereits seit Friedrich II. wurden die Offiziere konsequent zu selbständigem Handeln erzogen.
Anekdote
Ein Ausspruch Friedrich II. hierzu:
„Ich habe ihn zum General gemacht, damit er weiß, wann er ungehorsam sein muß.“
Als Beispiel für die Auslegung preußischen Gehorsams kann eine Begebenheit aus der Schlacht von Zorndorf herangezogen werden. Seydlitz verweigerte mehrmals den Befehl des Königs, mit seinen Kavallerieeinheiten in die Schlacht einzugreifen, obwohl ihm gedroht wurde „er hafte mit seinem Kopf für den Ausgang der Schlacht“. Seydlitz griff erst dann an, als er durch einen Angriff in die Flanke die maximale Wirkung erzielen konnte. Dies trug zum siegreichen Ausgang der Schlacht maßgeblich bei. Seydlitz gehorchte dem Befehl seines Königs nicht dem Wort nach, sondern nach dem Sinn.
Eine beschleunigte Entwicklung setzte in Preußen ab 1806 ein, ab 1888 wurde die Auftragstaktik mit dem „Exerzierreglement für die Infanterie“ verbindlich für die preußische Armee und wurde durch die anderen deutschen Armeen übernommen und später durch die Reichswehr weiter ausgebaut.
Weitere Elemente sind die Grundsätze wie beispielsweise des „Führens von vorne“. Auch hier ist eine große Selbständigkeit und Verantwortungsbewußtsein der Soldaten Voraussetzung. Der höheren Flexibilität und Reaktionsmöglichkeiten stehen hier die Gefahr des Abgeschnitten werdens des Führers und die hohe Zahl von Offiziersverlusten gegenüber. Trotz dieses Risikos war es ein fester Grundsatz im deutschen Heer.
Ein weiterer Grundsatz aus dem Exerzierreglement von 1888: „Unterlassen belastet schwerer als ein Fehlgreifen in der Wahl der Mittel“. Dahinter verbarg sich die Erkenntnis, dass zögerliches und abwartendes Verhalten im Zweifel immer schlimmer sind als ein, wenn vielleicht auch nicht optimales, Handeln. Die preußisch/deutschen Soldaten wurden dazu erzogen, mit allen Mitteln die Initiative zu behalten. Eine englische Studie nach dem Deutsch-Französischen Kriege urteilte wie folgt: „Nirgends werden Unabhängigkeit des Urteils und Freiheit des Wollens, vom Kommandierenden General bis zum Unteroffizier, so gepflegt und gefördert wie in der deutschen Armee“. Verantwortungsfreude galt als wichtigste Führereigenschaft in der preußisch/deutschen Armee, verpönt war das Abschieben von Verantwortung.
Diese Führungsprinzipien haben den preußisch/deutschen Armeen im 19. und 20.Jahrhundert eine qualitative Überlegenheit gesichert. Heute führt nicht nur die Bundeswehr mit diesen Prinzipien, sondern zahlreiche Bündnisstreitkräfte der NATO und darüber hinaus. Auch in modernen Managementmethoden wurden zahlreiche dieser Prinzipien übernommen, beispielsweise das Führen mit Zielen (Treffen von Zielvereinbarungen).
In Friedenszeiten wurde das Heer in Armee-Inspektionen mit unterstellten Armee-Korps gegliedert. Ursprünglich waren 5 Inspektionen, 1914 waren 8 Inspektionen vorhanden. Im Kriegsfall wurden diese Inspektionen in Armeen umgegliedert.[3]
| Inspektion | Standort | unterstellte Armeekorps |
|---|---|---|
| I. Armee-Inspektion | Hannover, ab 1900 Berlin, ab 1914 Danzig |
1871: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps ab 1906: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps ab 1914: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps |
| II. Armee-Inspektion | Dresden, ab 1906 Meiningen, ab 1914 Berlin |
1871: V. Armee-Korps, VI. Armee-Korps, XII. Armee-Korps ab 1906: V. Armee-Korps, VI. Armee-Korps, XII. Armee-Korps, XIX. Armee-Korps ab 1914: Garde-Korps, XII. Armee-Korps, XIX. Armee-Korps |
| III. Armee-Inspektion | Darmstadt, ab 1906 Hannover |
1871: VII. Armee-Korps, VIII. Armee-Korps, XI. Armee-Korps ab 1906: VII. Armee-Korps, VIII. Armee-Korps, XI. Armee-Korps, XIII. Armee-Korps XVIII. Armee-Korps ab 1914: XIII. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps |
| IV. Armee-Inspektion | Berlin, ab 1906 München |
1871: III. Armee-Korps, IV. Armee-Korps zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps ab 1906: III. Armee-Korps, IV. Armee-Korps zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps ab 1914 :III. Armee-Korps zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps, III. Bayerisches Armee-Korps |
| V. Armee-Inspektion | Karlsruhe | 1871: XIV. Armee-Korps, XV. Armee-Korps ab 1906: XIV. Armee-Korps ,XV. Armee-Korps, XVI. Armee-Korps ab 1914: XIII. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, XV. Armee-Korps |
| ab 1914 VI. Armee-Inspektion |
Stuttgart | IV. Armee-Korps, XI. Armee-Korps, XIII. Armee-Korps |
| ab 1914 VII. Armee-Inspektion |
Saarbrücken | XVI. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps,
XXI. Armee-Korps |
| ab 1914 VIII. Armee-Inspektion |
Berlin | XI. Armee-Korps, XX. Armee-Korps, XVIII. Armee-Korps |
Den 25 Armeekorps (davon drei bayerische mit separater Nummerierung, zwei sächsische und ein württembergisches) unterstanden in der Regel zwei Divisionen. Die Gesamtstärke eines Armeekorps betrug: 1.554 Offiziere, 43.317 Mann, 16.934 Pferde, 2.933 Fahrzeuge.
Die Divisionen umfassten in der Regel zwei Infanteriebrigaden zu je zwei Regimentern, zwei Kavallerieregimenter zu fünf Schwadronen (Bayern vier Schwadronen) und eine Feldartilleriebrigade zu zwei Regimentern. Ein Infanterie-Regiment bestand normalerweise aus drei Bataillonen, welche aus je vier Kompanien bestanden, pro Regiment also zwölf Kompanien.
Daneben standen einem Armeekorps als Korpstruppen ein bis zwei Fußartillerieregimenter, ein Jägerbataillon, ein bis zwei Pionierbataillone, ein Trainbataillon sowie teilweise verschiedene weitere Verbände, wie beispielsweise ein Telegraphenbataillon, ein bis zwei Feldpionierkompanien, ein bis zwei Sanitätskompanien, Eisenbahnkompanien usw. zur Verfügung.
Ein Infanterieregiment hatte 1900 eine Friedensstärke von 69 Offizieren, sechs Ärzten, 1.977 Unteroffizieren und Mannschaften sowie sechs Militärbeamte, insgesamt also 2.058 Mann. Ein Kavallerieregiment kam auf 760 Mann und 702 Dienstpferde. Diese Stärke galt für Regimenter mit hohem Etat, Regimenter mit mittlerem oder niedrigerem Etat hatten eine geringere Stärke.
Eine Infanteriekompanie mit hohem Etat hatte fünf Offiziere und 159 Unteroffiziere und Mannschaften, mit niedrigerem Etat vier Offiziere und 141 Unteroffiziere und Mannschaften.
Das Reichsheer umfasste 1914: [4]
Entwicklung der Mannstärke des deutschen Heeres zu ausgewählten Zeitpunkten: [5]
| Jahr | 1875 | 1888 | 1891 | 1893 | 1899 | 1902 | 1906 | 1908 | 1911 | 1913 | 1914 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Soldaten | 420.000 | 487.000 | 507.000 | 580.000 | 591.000 | 605.000 | 610.000 | 613.000 | 617.000 | 663.000 | 794.000 |
Neben den bisherigen klassischen Truppengattungen Infanterie, Kavallerie und Artillerie entstanden auf Grund der technischen Entwicklungen neue Truppengattungen, teilweise durch Vergrößerung schon früher bestehender kleinerer Einheiten (Pioniere, Train), teilweise durch Verwendung neuer technischer Geräte / Anwendungen durch die Armee.
Die Rüstungsausgaben werden nachrichtlich auch für die Marine dargestellt und zwecks besserer Einordnung auch die Rüstungsausgaben der wichtigsten anderen Staaten aufgeführt.
| Jahr | Bevölkerung | Armee | Marine | Bevölkerung | Armee | Marine | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | Insgesamt | pro Kopf | Insgesamt | pro Kopf | Insgesamt | Insgesamt | pro Kopf | Insgesamt | pro Kopf | |
| in Millionen | in Millionen Mark | in Mark | in Millionen Mark | in Mark | in Millionen | in Millionen Mark | in Mark | in Millionen Mark | in Mark | |
| Deutsches Reich | Österreich-Ungarn | |||||||||
| 1905 | 60,6 | 697 | 11,5 | 231 | 3,8 | 47,4 | 419 | 8,8 | 97 | 2 |
| 1910 | 64,9 | 831 | 12,8 | 426 | 6,6 | 51,5 | 407 | 7,9 | 57 | 1,1 |
| 1913 | 67,5 | 1009 | 14,9 | 467 | 6,9 | 52,7 | 496 | 9,4 | 155 | 3 |
| Frankreich | Vereinigtes Königreich | |||||||||
| 1905 | 39,2 | 603 | 15,3 | 254 | 6,5 | 43 | 581 | 13,5 | 676 | 15,7 |
| 1910 | 39,5 | 698 | 17,7 | 301 | 7,6 | 45 | 560 | 12,4 | 825 | 18,3 |
| 1913 | 39,7 | 766 | 19,3 | 412 | 10,4 | 46 | 576 | 12,5 | 945 | 20,5 |
| Jahr | Bevölkerung | Armee | Marine | Bevölkerung | Armee | Marine | ||||
| Insgesamt | Insgesamt | pro Kopf | Insgesamt | pro Kopf | Insgesamt | Insgesamt | pro Kopf | Insgesamt | pro Kopf | |
| in Millionen | in Millionen Mark | in Mark | in Millionen Mark | in Mark | in Millionen | in Millionen Mark | in Mark | in Millionen Mark | in Mark | |
| Japan | Italien | |||||||||
| 1905 | 47,9 | 23 | 0,5 | 49 | 1 | 33,3 | 237 | 7,1 | 106 | 3,2 |
| 1910 | 52,4 | 180 | 3,4 | 158 | 3 | 34,5 | 381 | 11,1 | 192 | 5,6 |
| 1913 | 54,3 | 207 | 3,8 | 203 | 3,7 | 35,1 | 332 | 9,5 | 205 | 5,9 |
| Russland | Vereinigte Staaten von Amerika | |||||||||
| 1905 | 143 | 817 | 5,7 | 252 | 1,8 | 83,2 | 506 | 6,1 | 467 | 5,6 |
| 1910 | 151,5 | 1046 | 6,9 | 244 | 1,6 | 92,0. | 673 | 7,3 | 504 | 5,5 |
| 1913 | 157,8 | 1254 | 8 | 498 | 3,2 | 96,8 | 422 | 4,4 | 595 | 6,1 |
Sowohl bei den absoluten Rüstungsausgaben lag Deutschland deutlich hinter Großbritannien und Russland, als auch bei den Rüstungsausgaben pro Kopf deutlich hinter Großbritannien und Frankreich. Obwohl Deutschland ja in einer exponierten Stellung in Mitteleuropa liegt und deshalb immer mit einem Zweifrontenkrieg rechnen musste, lagen die Rüstungsausgaben deutlich unter denen der meisten anderen europäischen Großmächte. Besonders deutlich wird dies, wenn man die späteren Mittelmächte der seit 1907 bestehenden Entente gegenüberstellt. Diesen Nachteil versuchte man auszugleichen durch bessere Organisation, Ausbildung und Führung. Im Verlauf des ersten Weltkrieges zeigte sich aber, dass damit die quantitative Unterlegenheit nicht auszugleichen war.
Die persönliche Bewaffnung bei der Infanterie bestand aus dem Gewehr 88, später Gewehr 98 (beide im Kaliber 8mm, das Gewehr 88 bewährte sich nicht und wurde relativ schnell durch die leistungsfähigere Konstruktion des Gewehrs 98 ersetzt, welches in der Karabiner-Version als Standardwaffe Karabiner 98k noch im 2. WK geführt wurde) und dem Seitengewehr. Portepee-Unteroffiziere hatten einen Revolver und das Offizier-Seitengewehr. Jäger trugen statt des Seitengewehres einen Hirschfänger. Bei der Kavallerie statt des Gewehres den Karabiner 88 bzw. Karabiner 98 und Degen, Portepee-Unteroffiziere stattdessen den Offizierssäbel. Dazu wurde auch noch die Lanze geführt.
Die Eisenbahntruppen konnten nicht nur bestehende Bahnlinien betreiben, sondern auch neue Bahnlinien - besonders Feldbahnen - einschließlich erforderlicher Brücken bauen. Zu ihrer Ausbildung war der Armee die Verwaltung der Bahnlinie Berlin - Zossen - Jüterbog übertragen worden [6]
Zwar wurden die unterschiedlichen Kontingente des Heeres nach der Reichsgründung sukzessive nach einheitlichen Vorgaben ausgestattet, doch folgte man bei Kopfbedeckung sowie Farbgebung und Schnitt dem Grundsatz Vielfalt in der Einheitlichkeit.
Unterscheidungsmerkmale waren:
Hier einige Beispiele:
Die Grundfarbe der Uniformen war in Preußen blau.
Die Kontingente der meisten deutschen Staaten waren bereits durch Militärkonventionen in der preußischen Armee aufgegangen oder ihr angegliedert und hatten nur noch kleine Reservatrechte, so den Anspruch auf eigene Kokarden an den Kopfbedeckungen, der unterschiedlichen Helmzier und sonstige Unterscheidungsmerkmale. Zu welchem Kontingent ein Soldat gehörte, konnte an der Landeskokarde der Kopfbedeckung, den Ärmelaufschlägen und den Schulterklapppen erkannt werden. Im Jahre 1914 existierten insgesamt 272 verschiedene Variationen in der Uniformierung. Es handelte sich dabei zum Teil nur um Kleinigkeiten (z.B. hatte einzig das Hessische Leibgarde-Infanterie-Regiment Nr. 115 die Knopfleisten der Gardelitzen nicht in der Grundfarbe der Ärmelaufschläge, sondern in weiß unterlegt. Die fünf hessischen Infanterie-Regimenter trugen auf den Ärmelpatten nicht die Farbe ihres (XVIII.) Armeekorps, sondern jedes Regiment hatte eine andere Farbe, die jedoch eifersüchtig beachtet wurden. Die Landesfarben tauchten auch noch in anderen Bekleidungsstücken und Abzeichen auf, wie beispielsweise Schulterstücken, Feldbinden, Portepees, Einjährigenschnüren und den Auszeichnungsknöpfen für Unteroffiziere und Gefreite.
Größere Abweichungen in der Uniform gab es bei den sächsischen und bayerischen Kontingenten.
Sachsen hatte insbesondere folgende Abweichungen: die Schulterklappen waren eckig, der Vorstoß an der Vorderseite des Rockes wurde um die unteren Schoßkanten des Rockes herum geführt, Teile des sächsischen Kontingents trugen dunkelgrüne Waffenröcke. Die bayerischen Fußtruppen hatten hellblaue Uniformen, die Ulanen dunkelgrüne Waffenröcke.
Der Waffenrock war einreihig mit acht Knöpfen. Die Hosen waren schwarz, im Sommer wurden auch weiße Hosen getragen. Stiefel waren die so genannten Knobelbecher.
Der deutsche Soldat bekam einmal im Jahr eine neue Uniform, insgesamt gab es bis zu fünf Garnituren. Die erste Garnitur wurde zur Parade angelegt, die zweite als Ausgehuniform, die dritte und vierte Garnitur zum täglichen Dienst und die fünfte Garnitur, sofern vorhanden, lag für den Kriegsfall in der Kammer.
Die Kopfbedeckung war grundsätzlich die bekannte „Pickelhaube“, Jäger, Schützen und MG-Abteilungen trugen einen Tschako. Zur Parade trugen einige preußische Garderegimenter Grenadiermützen in altpreußischem Stil. Für manche Anzugarten war die Schirmmütze oder für Mannschaften auch das "Krätzchen" vorgeschrieben.
Jäger und Schützen trugen einen dunkelgrünen Waffenrock. Die Artillerie trug einen dunkelblauen Waffenrock mit schwarzem Kragen. Die Helmspitze endete in einer Kugel. Die Soldaten des Trains trugen dunkelblaue Waffenröcke mit hellblauem Kragen und auch einen Tschako.
Die Uniformen blieben bis zum Kriegsausbruch weitgehend unverändert. Ab 1897 wurde neben der Landeskokarde nun auch die Reichskokarde getragen.
1907 wurde versuchsweise die erste feldgraue Uniform eingeführt, die nur im Kriegsfalle angelegt werden sollte, aber bereits seit 1909/10 bei Manövern verwendet wurde. Bis Kriegsbeginn und während des Krieges erfuhr die feldgraue Uniform noch einige Änderungen; so wurde die Farbe beispielsweise eher graugrün, der Name „Feldgrau“ aber beibehalten. Im Weltkrieg wurde ausschließlich eine feldgraue Uniform getragen, anfangs die „Pickelhaube“ mit Überzug, ab Mitte des Krieges wurde flächendeckend der Stahlhelm M1916 eingeführt.
Die Husaren trugen eine Attila in Regimentsfarben mit Schnurbesatz und Achselschnüren. Einige Regimenter trugen dazu einen Pelz.
Waffenrock ähnlich dem der Infanterie aus kornblumenblauem Tuch mit je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Schulterklappen. Helm für Berittene mit Spitze (ähnlich dem der Infanterie). Die beiden hessischen Dragoner-Regimenter trugen dunkelgrüne Uniformen.
Ulanka aus dunkelblauem Tuch mit Epauletten und je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Vorstößen. Als Kopfbedeckung wurde eine Tschapka getragen. Zur Parade legten die Ulanen eine sogenannte Paraderabatte an. Diese war in der Regimentsfarbe gehalten und wurde auf der Brust eingeknöpft. Am Tschapkahals wurde ebenfalls eine Paraderabatte angebracht.
Koller aus weißem Kirsey mit gleichfarbigem Kragen und Schulterklappen, je nach Regiment mit verschiedenenfarbenen Ärmelaufschlägen, Borten, Vorstößen und Kragenpatten. Kopfbedeckung war ein Stahlhelm (Kürassierhelm).
In Sachsen und Bayern gab es keine Kürassiere, sondern stattdessen die schweren Reiter. In Bayern wurden die Kürassiere 1879 und in Sachsen 1876 umbenannt. Die sächsischen schweren Reiter hatten nahezu die gleiche Uniform wie die preußischen Kürassiere. Die bayerischen schweren Reiter hatten abweichend den Lederhelm für Berittene. 1909 wurde ein feldgrauer Waffenrock im Schnitt der Infanterie eingeführt.
Chevaulegers gab es nur in Bayern. Die Uniform ähnelte derjenigen der Ulanen, hatte aber z.B. eckige Schulterklappen. Als Helm trugen sie keine Tschapka, sondern den Helm für Berittene mit Spitze.
Koller und Waffenrock aus graugrünem Tuch. Schulterklappen und Aufschläge waren hellgrün und mit farbigen Paspeln abgesetzt. Die Regimenter Nr. 1 bis Nr. 6 trugen geschwärzte Kürassierhelme und Kürassierstiefel. Bei den Regimentern Nr. 7 bis Nr. 13 waren nur die Offiziere so ausgestattet, die Unteroffiziere und Mannschaften waren mit Dragonerhelmen und Dragonerstiefeln ausgerüstet. (Die Nachrüstung mit den Kürassierhelmen erfolgte erst 1915 - bis dahin hatten diese Helme noch nicht zur Verfügung gestanden.)
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Bad. Fußartillerie Regiment Nr. 14 in Straßburg |
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Es gab sechs Dienstgradgruppen im deutschen Heer:
Der Mannschaftsdienstgrad beschränkte sich auf den einfachen Soldaten, seinerzeit „Gemeiner“ genannt, der auch nach der jeweiligen Waffengattung bezeichnet wurde und als zweiten Dienstgrad den Gefreiten bei der Infanterie. Bei der Kavallerie verzichtete man ganz auf den Gefreitendienstgrad.
Die Dienstgrade der preußischen Armee waren Vorbild für die Dienstgrade des deutschen Heeres bis zur heutigen Bundeswehr.
| Infanterie | Kavallerie | Artillerie | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| Mannschaften | |||
| Musketier
Füsilier Grenadier |
Reiter | Kanonier | Keine Befehlsgewalt, unterster Dienstgrad. |
| Gefreiter | nicht vorhanden | Der Gefreite war der Stellvertreter des Corporals. | |
| Obergefreiter | nicht vorhanden | Obergefreiter | |
| Unteroffiziere ohne Portepee | |||
| Corporal | Unteroffizier /
Corporal |
Corporal | Der Corporal kommandierte eine bis zu 30 Mann starke „Korporalschaft“. Drei pro Kompanie. Bei den Jägern hieß der Unteroffizier Oberjäger. |
| Sergeant | Sergeant | Sergeant | Gleich dem Unteroffizier stand der Sergeant einer Korporalschaft vor. |
| Unteroffiziere mit Portepee | |||
| Vizefeldwebel/
Vice-Feldwebel |
Vizewachtmeister/
Vice-Wachtmeister |
Vizewachtmeister/
Vice-Wachtmeister |
Der Rang wurde 1873 im gesamten Heer eingeführt. In Kompanien mit nicht mehr als zwei Offizieren fungierten Vizefeldwebel als Zugführer – eine Dienststellung, die allgemein einem Leutnant oder Oberleutnant oblag. |
| Feldwebel | Wachtmeister | Wachtmeister | Höchster Unteroffiziersrang. Der Feldwebel war mit dem inneren Dienst und Verwaltungsaufgaben betraut und arbeitete eng mit dem Kompaniechef zusammen. |
| Offiziersstellvertreter | Offiziersstellvertreter | Offiziersstellvertreter | Die Dienststellung wurde 1887 geschaffen. Dazu konnten aktive Vizefeldwebel und Feldwebel nach mindestens vier Jahren tadelsfreier Führung befördert werden. Im Ersten Weltkrieg wurden zwei Planstellen pro Kompanie eingerichtet. |
| Fähnrich | Fähnrich | Fähnrich | Offiziersanwärter im Unteroffiziersrang. |
| Subalternoffiziere | |||
| Feldwebelleutnant | Feldwebelleutnant | Feldwebelleutnant | Seit 1877 der unterste Offiziersdienstgrad. Der Feldwebelleutnant hatte zwar den Rang eines Leutnants inne, rangierte jedoch stets hinter dem Inhaber des "wirklichen" Dienstgrads, da er kein Offizierspatent besaß. Zwitterstellung zwischen Unteroffizier und Offizier. |
| Leutnant | Seconde-Leutnant | Leutnant /
Feuerwerkleutnant |
Stellvertreter des Hauptmanns, Kontrolle des praktischen Dienstes und der Unteroffiziere. |
| Oberleutnant/
Premier-Leutnant |
Oberleutnant/
Premier-Leutnant |
Oberleutnant /
Feuerwerkoberleutnant |
Stellvertreter des Hauptmanns, Kontrolle des praktischen Dienstes und der Unteroffiziere. |
| Hauptleute und Rittmeister | |||
| Hauptmann | Rittmeister | Hauptmann | Kompanieführer |
| Stabsoffiziere | |||
| Major | Major | Major / | Bataillonsführer |
| Oberstleutnant | Oberstleutnant | Oberstleutnant | Vertreter des Regimentskommandeurs |
| Obrist / Oberst | Obrist /
Oberst |
Obrist /
Oberst |
Kommandeur eines Regiments |
| Generäle | |||
| Generalmajor | Generalmajor | Generalmajor | Führer eines aus 3-6 taktischen Einheiten bestehenden Verbandes |
| Generalleutnant | Generalleutnant | Generalleutnant | Kommandeur eines Flügels, mit Anspruch auf Anrede „Exzellenz“ |
| General der Infanterie | General der Kavallerie | General der Artillerie | Befehlshaber eines Treffens (Teil einer in Schlachtordnung aufgestellten Armee, normalerweise zwei Treffen in einer Schlacht) |
| Generaloberst | Generaloberst | Generaloberst | Seit 1854, Generaloberst war die Bezeichnung des höchsten regulär erreichbaren Generalsranges in der preußischen Armee. |
| Generalfeldmarschall | Generalfeldmarschall | Generalfeldmarschall | Titel für besondere Verdienste, z.B. eine gewonnene Schlacht, eine erstürmte Festung oder einen erfolgreichen Feldzug. |
Die Gefreiten tragen an jeder Kragenseite einen Auszeichnungsknopf (der sog. Gefreitenknopf). Die Obergefreiten tragen an jeder Kragenseite den größeren Auszeichnungsknopf der Feldwebel und Sergeanten, außerdem die Säbeltroddel der Unteroffiziere.
Unteroffiziere ohne Portepee
Goldene oder silberne Tresse am Kragen und den Aufschlägen des Waffenrocks. Säbeltroddel oder Faustriemen mit einem in der Landesfarbe gemischten Quast.
Die Sergeanten tragen dazu einen großen Auszeichnungsknopf.
Unteroffiziere mit Portepee
Feldwebel, Wachtmeister, Vizefeldwebel und Vizewachtmeister tragen dazu das Offiziersseitengewehr mit Portepee, Feldwebel außerdem eine zweite Metalltresse über den Ärmelaufschlägen ("Kolbenringe").
Offiziersstellvertreter Sie tragen die Abzeichen der Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister mit dem Unterschnallkoppel der Offizier und die Schulterklappen haben eine Tresseneinfassung.
Offiziere
Feldwebelleutnants tragen die Uniform der Vizefeldwebel, dazu aber die Schulterstücke der Leutnante.
Leutnante und Oberleutnante tragen ein Schulterstück (Achselstück) aus mehreren nebeneinander liegenden Pattschnüren. Darauf aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften tragen. Leutnant ohne Stern, Oberleutnant ein silberner Stern. Epauletts ohne Fransen, sonst wie die Schulterstücke.
Hauptleute Wie Oberleutnante, jedoch zwei Rangsterne
Stabsoffiziere Geflochtene, mit Silber durchzogene Schnüre. Major ohne Stern, Oberstleutnant ein goldener Stern, Oberst zwei goldene Sterne. Darauf aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften tragen. Epauletts mit silbernen Fransen, sonst wie die Schulterstücke.
Generäle Am Kragen und den Aufschlägen eine Eichenlaubstickerei. An den Schulterstücken sind die goldenen geflochtenen Schnüre silberdurchwirkt. Generalmajor ohne Stern, Generalleutnant ein Stern, General der Infanterie usw. zwei Sterne, Generaloberst drei Sterne und der Generalfeldmarschall zwei gekreuzte Kommandostäbe. Epauletts mit goldenen Fransen.
Das Einkommen (Löhnung) der Mannschaften und Unteroffiziere besteht aus der Löhnung, Brotgeld, dem Beköstigungsgeld und der Bekleidung und Wohnung mit Heizung, Beleuchtung usw. In besonderen Fällen wurde hierfür eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Dazu kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Verheiratete Unteroffiziere bekamen auch für ihre Familie kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien.[7]
Einige Unteroffiziere (wie z.B. Wallmeister, Zeugfeldwebel) bekamen auch ein Gehalt.
| Dienstgrad | Gehalt oder Löhnung | Beköstigungsgeld bzw. Servis | Wohnungsgeldzuschuß |
|---|---|---|---|
| Mannschaften und Unteroffiziere - Löhnung monatlich in Mark | |||
| Gemeine | 6,60* | ca. 9,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Gefreiter | 8,10 | ca. 9,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Unteroffizier | 21,60 | ca. 13,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Sergeant | 32,10 | ca. 13,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Vizefeldwebel | 41,10 | ca. 13,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Feldwebel | 56,10 | ca. 13,-- | Unterkunft wird gestellt |
| Offiziere - Gehalt jährlich in Mark | |||
| Zeugfeldwebel (kein Offizier, aber Gehaltsempfänger) |
1.104,-- bis 1.404,-- | 300,-- | Dienstwohnung |
| Leutnant | 900,-- bis 1.188,-- | 288,-- bis 420,-- | 216,-- bis 420,-- (unverheiratete Leutnante 6,-- Tischgeld) |
| Hauptleute und Rittmeister II. Klasse | 3.900,-- | 432,-- bis 972,-- | 360,-- bis 900,-- |
| Hauptleute und Rittmeister I. Klasse | 5.850,-- | 432,-- bis 972,-- | 360,-- bis 900,-- |
| Stabsoffiziere (kein Regimentskommandeur) |
5.850,-- | 594,-- bis 1.314,-- | 540,-- bis 1.200,-- |
| Stabsoffiziere (als Regimentskommandeur) |
7.800,-- | 594,-- bis 1.314,-- | 600,-- bis 1.500,-- |
| Kommandierender General | 12.000,-- | 1.188,-- bis 2.520,-- | Dienstwohnung mit Einrichtung |
Dazu im Vergleich: 1910 verdiente ein Metallarbeiter (Dreher, Schlosser, Eisenbieger, Schleifer usw.) wöchentlich zwischen M 20,-- bis M 40,--.[8]
Die finanziellen Verhältnisse der unteren Offiziersdienstgrade waren ausgesprochen karg. Die Leutnante waren auf Zulagen von zu Hause angewiesen. Je nach Exklusivität des Regiments und des daraus resultierenden Lebensstiles, waren Zulagen von M 50,-- bis M 200,-- monatlich nötig. Von seinem Gehalt konnte ein Leutnant nicht leben. Dies sorgte natürlich auch für eine soziale Auswahl. Die angehenden Offiziere stammten in der Regel aus Familien, die zur finanziellen Unterstützung ihrer Söhne in der Lage waren.
Im Regelfall vergingen bis zur Beförderung zum Hauptmann rund 10 Jahre, die nächste Beförderung zum Major dauerte dann noch einmal rund 15 Jahre. Die wenigsten Offiziere schafften es bis zum Stabsoffizier. Die meisten verließen vorher das Heer, was jederzeit problemlos möglich war. Feste Verpflichtungszeiten gab es nicht.
Für eine Ehe wurde ein Jahreseinkommen von wenigstens M 4.000,-- als notwendig angesehen, was erst der ältere Hauptmann erreichte. Vorher konnte der Offizier nur heiraten, wenn die Braut genügend Geld mit in die Ehe brachte. Für die Eheschließung musste eine vom Vorgesetzten erteilte "Heiratserlaubnis" vorliegen. Die finanzielle Lage war bei der Erteilung der Heiratserlaubnis sehr wichtig, ebenso die "standesgemäße" Herkunft der Braut.
Erst ab dem Hauptmann aufwärts wurden die Offiziersgehälter denen der höheren Beamten vergleichbar.[9]
Jedes Armeekorps hatte seinen eigenen Ersatzbezirk, aus dem der Personalbedarf zum allergrößten Teil gedeckt wurde. Die allgemeine Wehrpflicht war aus heutiger Sicht in dem sich rapide modernisierenden deutschen Kaiserreich ein wichtiger Integrationsfaktor. Bei rund 200.000 bis 300.000 jährlich eingezogenen Männern wurden längst nicht alle Wehrpflichtigen gezogen; Rekruten vom Land waren deutlich bevorzugt. Die Einziehungsquote von "Großstädtern" oder Arbeitern war dagegen deutlich niedriger. Die jungen Männer erlebten eine Organisation mit strenger Disziplin, in der versucht wurde, Gerechtigkeit zu praktizieren - wenn auch nicht immer mit Erfolg. Die Anforderungen und Bedingungen des Dienstes waren im allgemeinen hart. Mißstände und Übergriffe gegen Wehrpflichtige wurden aber zunehmend von der Presse aufgegriffen und teilweise sogar im Reichstag diskutiert. Die obere Führung sah sich veranlasst, den gröbsten Fehlentwicklungen gegen zu steuern. Der Dienst im Heer wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts deutlich attraktiver und so meldeten sich 1912 bereits 64.000 Männer freiwillig.[10]
Die Masse der Unteroffiziere ging aus den Reihen der Kapitulanten hervor, Wehrpflichtige, die ihren zweijährigen Wehrdienst freiwillig um ein Jahr verlängert hatten. Ein Aufstieg zum Offizier war so gut wie ausgeschlossen. So dienten die meisten zwölf Jahre und wurden dann als sogenannte "Militäranwärter" vorrangig in der gesamten unteren zivilen Verwaltung, bei Post und Eisenbahn usw. untergebracht.
Beim Offiziersnachwuchs musste immer mehr auf nichtadlige Bevölkerungsschichten zurückgegriffen werden. Voraussetzung war in Preußen für den Offiziersbewerber die Primareife, in Bayern das Abitur, vor dem ersten Weltkrieg hatten aber bereits 2/3 der Offiziersbewerber das Abitur. 1913 waren 70% der Offiziere Bürgerliche.
Das Offizierskorps hatte vor allem in Preußen eine herausragende gesellschaftliche Stellung inne, weniger in den süddeutschen Bundesstaaten. So war in Preußen bereits der Leutnant hoffähig, in Bayern erst der Stabsoffizier. Das Renommée des Offiziers war hoch, beispielsweise wegen der großen Bedeutung der durch das Militär erkämpften Einheit Deutschlands. Dementsprechend stand in bürgerlichen Kreisen eine Reserveoffizierslaufbahn hoch im Kurs.
Jeder Offizier war verpflichtet, die Standesehre zu wahren und zu verteidigen. Sie war nicht nur etwas Persönliches und Individuelles, sondern Gemeingut des gesamten Korps. Die Standesehre beinhaltete Treue gegenüber dem Monarchen und Volk und Vaterland, das „preußische“ Pflichtbewusstsein unter dem Überbegriff des „Dienens“, aber auch Treue nach unten, eine persönliche Fürsorgepflicht für seine Untergebenen. Dieser Ehrbegriff führte zu einem homogenem Offizierskorps, welches über einheitliche Normen und Wertvorstellungen verfügte.[11]
Jeder Deutsche, sofern tauglich und nicht wegen entehrender Strafen ausgeschlossen, war vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehrpflichtig. Jeder Wehrpflichtige konnte vom 20. bis zum 39. Lebensjahr zum Dienst im Heer oder der Marine herangezogen werden.
Die Dienstpflicht zerfiel in:
Wer keiner dieser Kategorien angehörte, gehörte zum Landsturm.
Sie dauerte - seit 1893 - bei der Infanterie und allen übrigen Fußtruppen 2 Jahre; bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie 3 Jahre; beim Train 1 oder 2 Jahre und bei der Marine 3 Jahre.
Junge Männer mit dem Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung (z.B. Zeugnis nach einjährigem Besuch der Untersekunda, Reifezeugnis) oder welche eine Prüfung bestanden und die in der Lage waren, sich selbst einzukleiden, konnten ihrer Dienstpflicht als sogenannte Einjährig-Freiwillige genügen. Sie mussten sich zwischen dem vollendeten 17. und 20. Lebensjahr freiwillig melden. Die Prüfung erstreckte sich auf drei Sprachen (deutsch und zwei Fremdsprachen) sowie Geographie, Geschichte, Literatur, Mathematik, Physik und Chemie. Die Einstellung erfolgte zum 1.Oktober eines jeden Jahres, ausnahmsweise auch zum 1.April eines Jahres. Die Einjährig-Freiwilligen durften, sofern möglich, sich den Truppenteil selbst aussuchen und dienten, wie der Name schon sagt, nur ein Jahr.
Die Einjährig-Freiwilligen wurden, sofern sie sich eigneten, zu Offizieren der Reserve und der Landwehr ausgebildet, ansonsten zu Unteroffizieren der Reserve und Landwehr.
Die aus dem aktiven Dienst entlassenen traten zur Reserve über. Die Reservepflicht dauerte so lange, bis zusammen mit der aktiven Dienstpflicht sieben Jahre erreicht waren. Reservisten waren zur Teilnahme an Übungen von acht Wochen Dauer verpflichtet.
Es gab bei der Landwehr das erste und das zweite Aufgebot. Nach der Reservezeit trat man zum ersten Aufgebot über. Bei bis zu zweijährigem aktivem Dienst dauerte die Dienstpflicht fünf Jahre. Männer mit mindestens dreijährigem Aktivdienst verblieben nur drei Jahre im ersten Aufgebot. Die Männer des ersten Aufgebotes konnten zu Übungen herangezogen werden.
Landwehrleute gehörten bis zum 31. März des Jahres, in welchem sie das 39. Lebensjahr vollendeten, zum zweiten Aufgebot. Für diejenigen, die vor dem 20.Lebensjahr mit dem Dienst begonnen hatten, endete die Dienstpflicht entsprechend früher.
Personen, welche nicht zum aktiven Wehrdienst eingezogen wurden (die Anzahl war relativ hoch) wurden, soweit Bedarf vorlag, zur Ersatz-Reserve überwiesen. Diese Mannschaften waren zur Ergänzung des Heeres im Kriegsfalle bestimmt. Die Ersatzreservepflicht dauerte zwölf Jahre, vom 20. bis zum 32. Lebensjahr.
Alle Personen vom 17. bis zum vollendeten 45.Lebensjahr, welche nicht zu den obigen Gruppen gehörten und wehrwürdig und -fähig waren, gehörten zum Landsturm. Übungen gab es in Friedenszeiten nicht.
Jedes Armeekorps hatte einen eigenen Ersatzbezirk, aus welchem es seine Soldaten bezog. Lediglich das Gardekorps und die Marine hatten keinen eigenen Bezirk. Das Gardekorps bezog seine Soldaten aus allen preußischen Provinzen und einzelnen Bundesstaaten, die Marine aus dem ganzen Reich. Die Garde konnte sich sie die geistig und körperlich besten Wehrpflichtigen aussuchen mit mind. 1,70m Körpergröße. Von den Garderekruten musste mind. die Hälfte mindestens 1,75m groß sein.
Der Wehrdienst begann im Oktober eines jeden Jahres. Die Vereidigung erfolgte, nach dem Verlesen der Kriegsartikel und Vorbereitung durch Geistliche, konfessionsweise in den Kirchen und Synagoge, mit der Hand auf der Fahne oder bei der Artillerie auf der Kanone. Jeder Bundesstaat hatte eine eigene Eidesformel. Die Vereidigung erfolgte auf den jeweiligen Landesherrn und den Kaiser. Elsässer und Lothringer wurden nur auf den Kaiser vereidigt. Leisteten Wehrpflichtige in einem anderen Bundesstaat ihren Wehrdienst ab, leisteten sie den Eid ihres eigenen Bundesstaates mit Belehrung, dem Landesherrn ihres Truppenteiles ebenfalls verpflichtet zu sein.
Es gab die Möglichkeit, sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst zu melden - mit dem Vorteil, die bevorzugte Waffengattung wählen zu dürfen, anstatt zugeteilt zu werden. Auch konnte der Wehrdienst freiwillig verlängert werden, diese Freiwilligen hießen dann Kapitulanten, aus ihnen wurden bevorzugt die Unteroffiziere rekrutiert.
Unteroffiziere, die nach 12-jähriger Dienstzeit ausschieden, erhielten einen Zivilversorgungsschein, der ihnen eine bevorzugete Einstellung im Staatsdienst versprach. Darüber hinaus kamen Verabschiedete in den Genuss einer Dienstprämie (sog. Unteroffiziersprämie) von 1000 Mark (Stand 1911).
Gardekorps | I. | II. | III. | IV. | V. | VI. | VII. | VIII. | IX. | X. | XI. | XII. | XIII. | XIV. | XV. | XVI. | XVII. | XVIII. | XIX. | XX. | XXI.
Bayerische Korps: I. | II. | III.
Zusätzliche Verbände im Ersten Weltkrieg
Reservekorps: Garde | I. | III. | IV. | V. | VI. | VII. | VIII. | IX. | X. | XII. | XIV. | XVIII. | XXII. | XXIII. | XXIV. | XXV. | XXVI. | XXVII. | XXXVIII. | XXXIX. | XL. | XLI.
Bayerische Reservekorps: I. | XV.
Sonstige Korps: Ersatzkorps | Landwehrkorps
Divisionen des Gardekorps: 1. | 2. | Kavallerie