
Der Deutschordensstaat, auch Ordensstaat oder Deutschordensland genannt, war im Mittelalter das Territorium des Deutschen Ordens im Baltikum. Im Kern umfasste es in etwa das Gebiet des ehemaligen Ostpreußen, sowie Estland und Lettland, getrennt durch Litauen, das sich im Widerstand gegen Eroberungsversuche des Ordens als Staat herausbildete.
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Der Ordensstaat gehörte nie dem Heiligen Römischen Reich an, sondern war wie die anderen Kreuzfahrerstaaten unabhängig. Ursprünglich galten die jeweiligen Landmeister als Landesherren, doch gelang es dem Hochmeister, nachdem er von Venedig hierher übergesiedelt war, die Landesherrschaft an sich zu ziehen. Er galt jedoch nicht als Reichsfürst, sondern als eigenständiger Landesherr. Zugleich gab es einen abhängigen Landadel. Mit den Städten erstritt sich dieser 1422 einen regelmäßigen Landtag und Mitbestimmung in der Landesregierung.
Im frühen 13. Jahrhundert begann der Orden seine Expansion nach und nach über das Baltikum.
Herzog Konrad von Masowien ersuchte 1226 den Deutschen Orden um Hilfe im Kampf gegen die heidnischen Pruzzen, und bot ihm dafür das Kulmerland als Ausgangsbasis. Bereits 1226 garantierte Kaiser Friedrich II. dem Ritterorden in der Goldenen Bulle von Rimini die absolute Landeshoheit über das zu erobernde Land der Prußen. Anschließend ließ sich der Orden noch 1230 im Vertrag von Kruschwitz von Konrad von Masowien das Eigentum an dem zu erobernden Gebiet bescheinigen. Nachdem die militärischen Aktionen der Kreuzritter schon begonnen hatten, bestätigte der Papst dem Orden 1234 in der Bulle von Rieti, dass seine Eroberungen nur der Kirche, aber keiner weltlichen Lehenshoheit unterstehen sollten.
Schon 1231 gründete der Orden in Thorn (Toruń) seine erste Burg im Süden des Kulmer Landes. Unter dem ersten Landmeister Hermann Balk stießen die Kreuzritter zielgerichtet von da aus nach Norden vor. Der geförderte Zustrom niederdeutscher Siedler konsolidierte die Herrschaft der Ordensritter nachhaltig. Trotz diverser Rückschläge, wie dem großen Pruzzenaufstand 1242, oder wie der allgemeinen Revolte infolge der vom Orden am 13. Juli 1261 geschlagenen und schließlich verlorenen Schlacht an der Durbe gegen die Litauer, konnte der Orden in den Jahren 1261 bis 1271 die Pruzzen in schweren Kämpfen endgültig unterwerfen.
Seit 1202 hatte der Schwertbrüderorden im Auftrag des Bischofs von Riga Livland unterworfen, dem damals politisch auch das südlich des Rigaer Meerbusens gelegene Kurland zugerechnet wurde. 1237 schloss er sich aus Personalnot dem Deutschen Orden an, jedoch blieben das preußische Ordensland und Livland faktisch getrennte Herrschaftsgebiete.
1308 wurde das Gebiet durch das Einverleiben der Pomerellen, von Danzig, von Estland (1346) und von Gotland (1398) erweitert. Im Jahre 1402 hatte das Deutschordensland mit dem Erwerb der Neumark schließlich seine größte Ausdehnung erreicht.
Der Hochmeister, welcher seit 1291 in Venedig residierte, verlegte 1309 seinen Sitz auf die Marienburg und übernahm damit weitgehend die Regierung des Landes. Seit 1466 nahm er seinen Sitz in Königsberg. Zwar wirkte das Deutschordensland nach außen wie eine Einheit, faktisch stellte es aber zwei voneinander unabhängige Gebiete dar. Denn der Landmeister von Livland regierte in seinem Meistertum ebenso frei wie der Hochmeister als Landmeister von Preußen.
Das Deutschordensland stellte eine bedeutende Wirtschaftsmacht im Ostseeraum dar, unter anderem besaß der Orden das Bernsteinmonopol (siehe Palmnicken) und Städte wie Braunsberg, Elbing, Danzig, Kulm, Thorn und Königsberg gehörten der Hanse an. Nachdem in Endes des 13. Jahrhunderts die Christianisierung der altansässigen Bevölkerung abgeschlossen war, geriet der Ordensstaat im Laufe des 14. Jahrhunderts zunehmend in Auseinandersetzungen mit dem Großfürstentum Litauen und ab 1325 auch mit dem Königreich Polen. Dieses war seit der Union von Krewo 1385 in einer Personalunion mit Litauen verbunden, wo es dem Deutschen Orden nie gelang, Fuß zu fassen.
Schon relativ früh konnte sich der regionale Adel eine eigene Position gegenüber dem Orden erstreiten. So sind der Forschung seit 1351 in Preußen Ständetage bekannt. Dem immer weiter aufbegehrenden Landadel begegnete der Hochmeister, bzw. der Landmeister, mit einem immer mehr auf die Person ausgerichteten Fürstenregiment. Dieses hatte sich bereits im 15. Jahrhundert so weit durchgesetzt, dass die Untertanen nicht mehr dem Orden, sondern dem Hochmeister/Landmeister huldigten.
Die Eroberung von Danzig und Pommerellen im Jahre 1308 vergiftete das Verhältnis zu dem im Süden gelegenen Polen.
Unter dem Hochmeister Winrich von Kniprode (1351–1382) erlebte der Ordensstaat seine Blütezeit und besiegte 1370 die Litauer in der Schlacht bei Rudau. Unter Hochmeister Konrad von Jungingen (1393–1407) kam es zur Erwerbung von Gotland, der Neumark und Samaitens. Das Deutschordensland hatte seine größte Ausdehnung erreicht. Mit der Heirat des Großfürsten Jagiello von Litauen (1377–1434) und Königin Hedwig von Polen (1382–1399) im Jahre 1386 kam es zu einer Vereinigung der beiden mächtigsten Gegner des Ordens.
Nachdem das Heer des Deutschen Orden, geführt durch den Hochmeister Ulrich von Jungingen, am 15. Juli 1410 bei Tannenberg geschlagen worden war, konnte der Orden in Preußen 1411 im Ersten Frieden von Thorn zwar den größten Teil seines Territoriums behalten, hatte aber hohe Kontributionen zu leisten.
In den folgenden Jahrzehnten höhlten innere Streitigkeiten den Ordensstaat immer weiter aus. Die Ordensmitglieder zerfielen in landsmannschaftliche Gruppen und stritten um Einfluss im Orden. Hierzu kam noch eine schwache Stellung gegenüber dem Deutschmeister, welcher um die Hoheit über den Hochmeister stritt.
Als der Orden versuchte, in einen litauischen Thronfolgestreit einzugreifen, um die polnisch-litauische Übermacht zu spalten, kam es erneut zum Krieg mit Polen. Der anschließende Friedensvertrag vom Kujawisch Brest schloss Ansprüche dritter, also beispielsweise des Heiligen Römischen Reiches, ausdrücklich aus.
Um die Reparationen aus dem Thorner Frieden aufbringen zu können, versuchte der Orden, von seinen Untertanen vermehrt Abgaben zu erheben. Daraufhin forderten Städte und Landadel, die sich der hohen Besteuerung entziehen wollten und seit 1422 einen regelmäßigen Landtag durchgesetzt hatten, Mitsprache. Im Jahre 1440 schlossen sich im „Preußischen Bund“ zusammen. Dieser unterstellte sich 1453 König Kasimir IV. von Polen, um ihn als Verbündeten zu gewinnen. Es brach der Dreizehnjährige Krieg zwischen Preußischem Bund und Polen auf der einen und dem Orden auf der anderen Seite aus, der den Orden wirtschaftlich in die Knie zwang.
Im zweiten Frieden von Thorn, der diesen Krieg beendete, musste der Orden Pommerellen, das Kulmerland, die Marienburg, Elbing und das Ermland an die polnische Krone abtreten und darüber hinaus für sein Restgebiet deren Oberhoheit anerkennen. Zum weiteren Erhalt des Ordensstaates waren nun große Subventionen aus den Balleien des Reiches nötig, die viele Kommenden in eine prekäre finanzielle Lage brachten.
Nach dem ergebnislos verlaufenen Reiterkrieg trat Hochmeister Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach zum Protestantismus über und säkularisierte 1525 das preußische Ordensland zu einem erblichen Herzogtum unter polnischer Lehnshoheit.
Das Heilige Römische Reich und die dortigen Teile des Ordens erkannten die Säkularisierung ebenso wenig an, wie der Papst. Kaiser Ferdinand ernannte den Ordensmeister förmlich zum Administrator für Preußen. Dieser Titel ohne praktische Bedeutung wurde bis weit ins 18. Jahrhundert beibehalten.
Livland unterstellte sich 1526 der Lehenshoheit des Heiligen Römischen Reiches, um Unterstützung der Abwehr der Expansion des Großfürstentums Moskau zu gewinnen. Der Landmeister wurde zum Reichsfürsten ernannt, aber eine nennenswerte Unterstützung blieb aus. 1560/61 zerfiel der livländische Ordensstaat in die weltlichen Herzogtümer Livland und Kurland, die sich der Lehenshoheit Polens unterstellten. Damit fand der Ordensstaat sein endgültiges Ende.
Das Deutschordensland teilte sich in die Meistertümer Preußen, 58.000 km² umfassend, und Livland auf. Diese waren jedoch wiederum in kleinere Verwaltungseinheiten (Komtureien) unterteilt, denen jeweils ein Komtur vorstand.
Liste der Komtureien:
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Vogteien:
Die Vogteien waren einer Komturei untergeordnet. Im Culmerland waren die Komtureien deutlich kleiner und verhältnismäßig zahlreicher als im übrigen Ordensgebiet. Bei Orten im heute russischen Teil ist in der Klammer vor dem aktuellen Namen der traditionelle (dort niemals amtliche) polnische Name angegeben.
Komtureien und Vogteien im Meistertum Livland: Vogtei Soneburg, Komturei Reval, Vogtei Reval, Vogtei Narwa, Vogtei Wesenberg, Vogtei Neuschloss, Komturei Jerwen, Komturei Pernau, Komturei Fellin, Komturei Talkhof, Vogtei Karkhus, Komturei Marienburg, Landmarschall Segewold, Ordensmeister (Komturei) Dünamünde, Komturei Ascheraden, Vogtei Selburg, Komturei Dünaburg, Vogtei Rositten, Komturei Bauske, Komturei Mitau, Komturei Doblen, Vogtei Kandau, Komturei Goldingen, Komturei Windau, Vogtei Grobin.
Während die Komtureien stets von einem Ordensritter verwaltet wurden und ihren Sitz an einer Kommende (Ordenskonvent) hatten, so konnten die Vogteien auch von einem weltlichen Ritter verwaltet werden. Diese Komtureien und Vogteien umfassten ein größeres Gebiet mit Städten und Dörfern, die einer Provinz vergleichbar waren. Hierbei gab es jedoch starke Schwankungen in Fläche und Bevölkerungszahl. Zu den Aufgaben der Komture und Vögten gehörte die Einziehung der Steuern, die Wahrung des Landfriedens, das Halten von Gerichten und die Aushebung von Truppen. In ihrer Amtsführung waren sie der Ordensleitung stets zur Rechenschaft verpflichtet. Von der Ordensleitung in ihr Amt eingesetzt, konnten sie von ihr auch jederzeit wieder abberufen werden.
Die Städte des Ordenslandes, zumeist von Deutschen besiedelt, besaßen eine weitgehende Selbstverwaltung. Diese basierte auf der Kulmer Handfeste und beschränkte den Orden quasi auf die Oberhoheit. Er selbst beschränkte sich für gewöhnlich auf die Besetzung der Stadtkirche. Nach dem Vorbild der Städte des Ordenslandes organisierten sich auch die in den Bistumsgebieten gelegenen Städte. Braunsberg, Elbing, Danzig, Thorn und Kulm waren die wichtigsten Städte des Landes und gehörten der Hanse an. Sie waren auch die größten Städte, obwohl Danzig erst ab 1500 über 10.000 Einwohner zählte und somit nach damaligen Begriffen die einzige Großstadt dieses Gebietes war. Die übrigen 99 Städte Preußens waren vor allem Klein- und Mittelstädte, erstere zählten damals bis 2.000 Einwohner, letztere bis 10.000 Einwohner.
Manche dieser Städte erhielten ihr Stadtrecht schon zu einem Zeitpunkt, da sie überwiegend Baustelle waren. So erwähnt die Gründungsurkunde der Stadt Preußisch Holland, heute Pasłęk, eine große Zahl leerer Grundstücke sowie Liegenschaften, die zu einer vorhergehenden dörflichen Bebauung gehörten. Einige Städte wurden, wie auch in Deutschland damals nicht selten, neben einer vorhandenen Stadt gegründet. Die meisten Städte waren zunächst sehr klein. So erhielt Königsberg, das zwischen Burg und Pregel lag, sein Stadtrecht, umfasste jedoch nur 500 x 200 Meter. Bereits 1300 erhielt das Städtchen Löbenicht sein Stadtrecht, welches lediglich auf der östlichen Burgfreiheit Königsbergs gelegen war und 6 ha (300 x 200 Meter) umfasste. Auch die südlich von Königsberg auf der Pregelinsel gelegene Siedlung Kneiphof wurde zur Stadt erhoben, 8,4 ha (280 x 300 Meter) umfassend. Die hier angegebenen Maße sind kein Zufall, denn diese Städte wurden geplant und hatten alle einen mehr oder weniger rechteckigen Grundriss. Nicht uninteressant ist auch, dass es im Deutschordensland Städte ohne Festungsmauern gab, so wie das 215 mal 430 Meter große Neustadt. Es wuchs jedoch auch niemals über 2.000 Einwohner hinaus.
Der Orden wachte genau über das Anwachsen seiner Städte und die Stadterhebung von "Vorstädten" hatte einen wirtschaftlichen Hintergrund. Während die Altstädte kaum etwas an Abgaben zahlten, wurden die "Jungstädte" kräftig zur Kasse gebeten. So zahlte die Stadt Elbing im Jahr lediglich 3 Mark, 1 Pfund Wachs und 3 Pfennig - einen Rekognitionszins. Die von ihr abgetrennte Neustadt jedoch 151 Mark. Auch mussten die Neustädte für Bauten und Anlagen Konzessionsurkunden erwerben, wie Abgaben für die Errichtung von Geschäften und Buden entrichten.
Meistertum Preußen
Bistum Samland, Bistum Ermland, Bistum Pomesanien, Bistum Kulm
Meistertum Livland
Erzbistum Riga, Bistum Reval, Bistum Dorpat, Bistum Ösel-Wiek, Bistum Kurland
Die im Ordensland gelegenen Bistümer gehörten, bis auf Reval, welches zur Kirchenprovinz Lund gehörte, der Kirchenprovinz Riga an und besaßen, bis auf das Bistum Reval, alle ein eigenes Staatsgebiet. Während die Bistümer Riga, Dorpat und Ösel-Wiek im Range von Markgrafschaften des Reiches waren, besaß Reval, dass noch unter dem Schwertbrüderorden Bistum geworden war, hierfür Tafelgüter erhalten. Dieses war ihnen zu ihrem Unterhalt durch einen Kardinallegaten zugesprochen worden und umfasste etwa ein Drittel ihres Diözesangebietes. Da die Gebiete jedoch alle innerhalb des Ordenslandes lagen, so konnten sie keine eigenständige Außenpolitik betreiben. Weitgehend auf die Innenpolitik beschränkt, waren sie auch hier nicht unbedingt zu wirklicher Entwicklung fähig. Dies lag in den Bistümern Kurland, Samland, Kulm und Pomesanien nicht zuletzt daran, dass sie dem Deutschen Orden inkorporiert waren, Domkapitel und Bischof also stets dem Orden entstammten. Auch das Erzbistum Riga, welches sich am heftigsten gegen die Eingriffe von Ordensseite her wehrte, war dem Orden zeitweise inkorporiert. Einzig das Bistum Ermland konnte sich stets relativ frei entwickeln.
Da die Deutschen wie auch die Dänen und die Polen in diesem Land nur zugezogene waren, lebten unter der Landbevölkerung die althergebrachten Sprachen der Einheimischen - Prußisch, Livisch, Kurisch, Lettisch und Estnisch - weiter.
Deutsch - vor allem Mitteldeutsch und in den Küstenregionen Niederdeutsch - wurde anfangs nur in den Städten gesprochen, da sie von den Deutschen Einwanderern bevorzugt wurden. Die deutsche Sprache breitete sich dann allmählich auf die prußische und litauische Bevölkerung sowie auf die aus Masowien geflüchteten Masuren aus.
Auch die höheren Amtsträger waren für gewöhnlich Deutsche. Doch kann man nicht von einer deutschen Amtssprache sprechen, da für gewöhnlich offizielle Dokumente auf Latein verfasst wurden. In den Dörfern der Einheimischen, also der niedrigen Verwaltung auf lokaler Ebene, lag die Leitung zumeist bei den Einheimischen. Sogar der erste Herzog Preußens, der Hochmeister Albrecht von Brandenburg-Ansbach, ließ nach der Umwandlung des Ordensstaates in ein Herzogtum 1525 den lutherischen Katechismus in die prußische Sprache übersetzen.[1]
Barten | Ermland | Galindien | Kulmerland | Michelauer Land | Nadrauen | Natangen | Pogesanien | Pomesanien | Samland | Sassen | Schalauen | Sudauen
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