
| Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Das bedeutet, ein Amtsträger muss sich persönlich verkehrt verhalten haben. Ist eine falsche Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen, so ist das Rechtsmittel die Beschwerde. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Sie ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Bei Beamten kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.
In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei „formlos, fristlos und fruchtlos“.
Die Übersendung einer Dienstaufsichtsbeschwerde an eine oberste Dienstbehörde (z. B. Ministerium) ist meist wenig hilfreich, da die Beantwortung von diesen wieder „nach unten“ delegiert wird. Dies führt meist zu einer zeitlichen Verzögerung der Bearbeitung.
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