
Die Dienst- bzw. Amtsbezeichnungen der Polizeibeamten – fälschlicherweise umgangssprachlich Dienstgrade genannt – sind in Deutschland die beamtenrechtlichen Bezeichnungen von Ämtern, die ein Polizeivollzugsbeamter inne hat. Bei Beamten bis zur Anstellung wird sie Dienstbezeichnung genannt, da ihnen noch kein Amt übertragen wurde.
Sie sind für den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst bis einschließlich Besoldungsgruppe A 16 gleich. Lediglich für Beamte, die besondere Führungspositionen der Besoldungsordnung B wahrnehmen, sind landesrechtliche Regelungen getroffen. Die Dienstbezeichnungen von Beamten im Vorbereitungsdienst sind landesrechtlich geregelt, die Besoldung dagegen ist bundesweit gleich und bestimmt sich nach dem Eingangsamt.
Im uniformierten Dienst sind die Dienst- und Amtsbezeichnungen durch Schulterklappen bzw. Aufschiebeschlaufen aus Stoff sichtbar (in der Regel aber nicht bei Einsatzanzügen). Sie zeigen Sterne, im Vorbereitungsdienst Litzen/Streifen, teilweise in Kombination mit Sternen oder bei der Wasserschutzpolizei Litzen/Streifen.
Es gibt kleine Unterschiede bei den Schulterklappen innerhalb der Länder, z. B. im Farbton, bei der Anordnung der Sterne oder bei einzelnen Amtsbezeichungen, die nur in einigen Ländern eingerichtet sind.
Während es bei den Soldaten der Bundeswehr Dienstgrade (Unteroffizier, Feldwebel usw.) gibt, nennt man die Bezeichnungen bei Bundes- und Länderpolizeien Dienst- bzw. Amtsbezeichnungen.
Die uniformierten Polizeivollzugsbeamten des Landes Hessen trugen von 1974 bis 2003 keine Abzeichen, die ihre Dienst- bzw. Amtsbzeichnung darstellten.
Seit 2000 hat der Bundesgrenzschutz sich im Aussehen der Schulterstücke an die Länderpolizeien angepasst. Zuvor wurden Schulterstücke mit unterschiedlich geflochtener Schnur und gold- oder silberfarbenen viereckigen Sternen (preußischer Gardestern) getragen, wie sie bereits vor dem Zweiten Weltkrieg bei Polizei und Militär üblich waren. Ferner trugen bis zur Umstellung auch die Beamten des Bundesgrenzschutzamtes-See die gleichen Abzeichen wie die übrigen Bundesgrenzschutzbeamten. Heute tragen sie Abzeichen, die denen der Wasserschutzpolizei ähneln, vgl. Dienstgrade im Bundesgrenzschutz und Amtsbezeichnungen bei der Bundespolizei.
Bei den Polizeien der Länder gibt es die nachfolgend aufgeführten Dienst- und Amtsbezeichnungen für Polizeivollzugsbeamte.
Inhaltsverzeichnis |
| Dienst-/Amtsbezeichnung | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|---|
| Polizeihauptwachtmeisteranwärter (selten) – PHWMA/PHWA Polizeimeisteranwärter – PMA |
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nicht eingerichtet |
| Polizeioberwachtmeister – POW ab dem 2. Ausbildungsjahr nur in Bayern |
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nicht eingerichtet |
In Berlin ist anhand des Schulterstücks das Ausbildungsjahr erkennbar:
| PMA 1. Ausbildungsjahr Berlin ugs. „Schulterglatze“ |
PMA 2. Ausbildungsjahr Berlin | PMA 3. Ausbildungsjahr Berlin |
| Dienst-/Amtsbezeichnung | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|---|
| Polizeikommissaranwärter – PKA | |
** |
| Polizeioberwachtmeister (Ziellaufbahn: geh. Dienst) nur in Bayern |
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nicht eingerichtet |
*Nur in Baden-Württemberg **Nur bei der Bundespolizei
| Dienstbezeichnung | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|---|
| Polizeireferendar oder Polizeiratanwärter – PRef oder PRA | |
** |
*in Baden-Württemberg **Nur bei der Bundespolizei
Die Abzeichen variieren in dieser Amtsbezeichnung erheblich. In einigen Bundesländern wird kein Abzeichen, manchmal nicht einmal Uniform getragen, in anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei wird eine goldene Litze als Abzeichen getragen, in anderen (z. B. Baden-Württemberg) ein grüner Stern und eine goldene Litze.
| Beispiel: blaue Uniform |
Bei der Wasserschutzpolizei werden die Abzeichen je nach Bundesland als Streifen oder Litzen bezeichnet. Sie unterscheiden sich aber nicht im Aussehen. Sie sind immer goldfarben. Breite Litzen/Streifen sind 12 mm (gehobener Dienst), schmale Litzen/Streifen 8 mm breit (mittlerer Dienst), die Litze/Streifen auf der Schulterklappe des Leitenden Polizeidirektors ist in der Regel 30 mm breit.
Gewöhnlich sind die Sterne übereinander in einer Reihe angeordnet. Für Baden-Württemberg und Sachsen gilt folgende Regelung: Bei vier Sternen sind zwei übereinander und zwei quer dazu nebeneinander angeordnet. Bei allen anderen Abzeichen sind sie übereinander angeordnet.
| Dienst-/Amtsbezeichnung | Besoldung nach BBesO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|---|---|
| Polizeimeister zur Anstellung – PMzA | A 7 | * |
* |
| Polizeimeister – PM | A 7 | ![]() |
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| Polizeiobermeister – POM | A 8 | ![]() |
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| Polizeihauptmeister – PHM | A 9 | ** |
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| Polizeihauptmeister mit Amtszulage – PHMZ | A 9 mit Amtszulage | ** *** |
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*Nur in manchen Bundesländern **Nur in Baden-Württemberg und Sachsen ***Nur in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
siehe auch: mittlerer Dienst
| Amtsbezeichnung | Besoldung nach BBesO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|---|---|
| Polizeikommissar – PK | A 9 | ![]() |
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| Polizeioberkommissar – POK | A 10 | ![]() |
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| Polizeihauptkommissar – PHK | A 11 | ![]() |
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| Polizeihauptkommissar – PHK | A 12 | ![]() |
![]() |
| Erster Polizeihauptkommissar – EPHK | A 13 | ![]() |
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Die Bundesbesoldungsordnung (BBesO) weist die Amtsbezeichung Polizeihauptkommissar sowohl der Besoldungsgruppen A 11 als auch A 12 zu. Im Dienstgebrauch wird die Amtsbezeichnung bei der höheren Besoldungsgruppe manchmal dazugesagt oder geschrieben („PHK A 12“). Die obige Übersicht zeigt an, wie die Abzeichen in Bundesländern mit verschiedenen Abzeichen für die verschiedenen Besoldungsgruppen aussehen (z. B. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Thüringen).
In Bundesländern, in welchen die Abzeichen für die Polizeihauptkommissare in A 11 und A 12 gleich sind (z. B. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bundespolizei), gilt folgendes:
| Amtsbezeichnung | Besoldung nach BBesO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|---|---|
| Polizeikommissar – PK | A 9 | ![]() |
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| Polizeioberkommissar – POK | A 10 | ![]() |
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| Polizeihauptkommissar – PHK | A 11 / A 12 | ![]() |
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| Erster Polizeihauptkommissar – EPHK | A 13 | * |
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*Nur in Baden-Württemberg und Sachsen
siehe auch: gehobener Dienst
| Amtsbezeichnung | Besoldung nach BBesO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
|---|---|---|---|
| Polizeirat – PR | A 13 | ![]() |
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| Polizeioberrat – POR | A 14 | ![]() |
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| Polizeidirektor – PD | A 15 | ![]() |
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| Leitender Polizeidirektor – LPD oder Ltd. PD | A 16 | * |
![]() oder vier breite und ein schmaler Streifen/Litzen |
*Nur in Baden-Württemberg und Sachsen
siehe auch: höherer Dienst
Diese Ämter sind nur für die Laufbahnen bei der Schutzpolizei, jedoch nicht bei der Wasserschutzpolizei eingerichtet.
| Amtsbezeichnung | Abzeichen |
|---|---|
| Abteilungsdirektor beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main (Hessen) Direktor der Hessischen Polizeischule |
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| Inspekteur der Polizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen) Landespolizeidirektor (Hessen, Niedersachsen (bis Ende 2004), Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen-Anhalt) |
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| Landespolizeipräsident (Sachsen) Präsident der Bereitschaftspolizei (Hessen) |
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| Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder BMI |
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Polizeibeamte der Kriminalpolizei tragen grundsätzlich keine Uniform, sondern „lageangepasste Zivilkleidung“.
In einigen Bundesländern gibt es keinen mittleren Dienst bei der Kriminalpolizei, ebenso gibt es seit Mitte der neunziger Jahre im deutschen Bundeskriminalamt keinen mittleren Dienst mehr.
Ausschließlich in Berlin existiert neben der Kriminalpolizei die gesonderte Laufbahn des Gewerbeaußendienstes, die ihren Ausdruck in bundesweit einzigartigen Amtsbezeichnungen findet:
Die Amtsbezeichnungen im höheren Dienst beim Gewerbeaußendienstes sind analog der des höheren Kriminaldienstes (siehe unten).
In Baden-Württemberg auch:
Die Amtsbezeichnungen an diesen Einrichtungen variieren sehr stark. In einigen Bundesländern ist für den Leiter dieser Einrichtung eine gesonderte Amtsbezeichnung vorgesehen, z. B. Direktor der Landespolizeischule. In anderen Bundesländern wird dieser Posten von Beamten des höheren Dienstes ohne besondere Dienstbzeichnung versehen.
In manchen Bundesländern gibt es gesonderte Fachhochschulen für die Ausbildung für den Gehobenen Dienst, z. B. in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Der Leiter dieser Einrichtung trägt dort die Bezeichnung Rektor.
In einigen Bundesländern (z. B. Bayern) gibt es an den Polizeischulen Lehrer für allgemeinbildende Fächer. Diese tragen oft folgende Bezeichnungen:
In anderen Bundesländern werden allgemeinbildende Fächer von Angestellten oder Beamten (ohne besondere Amtsbezeichnung) gelehrt.
| Amtsbezeichnung | Besoldung nach BesBO | Abzeichen |
|---|---|---|
| Medizinalrat bzw. Regierungsmedizinalrat |
A 13 | ![]() |
| Medizinaloberrat bzw. Regierungsmedizinaloberrat |
A 14 | |
| Medizinaldirektor bzw. Regierungsmedizinaldirektor |
A 15 | |
| Leitender Medizinaldirektor bzw. Leitender Regierungsmedizinaldirektor |
A 16 | ![]() |
Diesen Dienst gibt es in allen Bundesländern, wobei u.U. die Amtsbezeichnung Leitender Medizinaldirektor nicht vergeben wird oder der Dienst auch von Angestellten versehen wird, die dann keine Amtsbezeichnung führen. Die Variation bei der Abkürzung ist vielfältig, die obigen Beispiele sind nicht abschließend. Im Gegensatz zum Verwaltungsdienst trägt der medizinische Dienst den Äskulapstab als Laufbahnsymbol.
Zumeist im Hintergrund handelnd ist der in allen Polizeien tätige Verwaltungsdienst selten in Uniform anzutreffen. Die nichtpolizeilichen Aufgaben in der Polizei werden durch Beamte des nichttechnischen Verwaltungsdienstes sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst wahrgenommen. Manchmal erweist es sich als erforderlich und zweckmäßig, dass auch diese Angehörige der Polizei als solche zu erkennen sind und daher Uniform tragen. Bereits beim Bundesgrenzschutz trugen diese zusätzlich auf den amtsadäquaten Schulterstücken den Hermes- bzw. Merkurstab, als traditionelles Symbol der Verwaltung. Auch in der Polizei einiger Länder sind Schulterstücke beschafft und ausgegeben worden, die in den Farben und der Anzahl der Sterne bzw. Streifen (Wasserschutzpolizei) mit den vergleichbaren Ämtern der polizeilichen Kollegen korrespondieren, jedoch zusätzlich mit dem Hermesstab in Farbe der Sterne bestickt waren. Für Tarifbeschäftigte existieren ferner Varianten ohne Sterne; hier ist lediglich der Hermesstab in Farbe der vergleichbaren Laufbahngruppe aufgestickt. Abgesehen von der oben beschriebenen Kennzeichnung wird es zudem praktiziert (z. B. in Bayern), dass auch in Uniform eingesetzte Verwaltungsbeamte die gleiche Uniform (einschließlich Schulterstücke) tragen wie Polizeivollzugsbeamte.
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| Mittlerer Dienst (nicht in allen Bundesländern) | Gehobener Dienst (nicht in allen Bundesländern) |
Beamte und Angestellte in Polizeimusikkorps und Polizeichören tragen in manchen Bundesländern und bei der Bundespolizei (dort nur Angestellte) anstatt ihres Dienstgradabzeichens auf den Schulterstücken eine Lyra- oder Notenschlüsselabbildung. In einigen Bundesländern und bei der Bundespolizei tragen Beamte ihr gewöhnliches Abzeichen.
Zur Zeit des Nationalsozialismus gab es unter anderem folgende Amtsbezeichnungen, die damals noch als Dienstgrade bezeichnet wurden und sich innerhalb der verschiedenen Organisationen leicht unterschieden.
Innerhalb der Ordnungspolizei hatten die Gendarmerie, die Schutzpolizei der Gemeinden, die Schutzpolizei des Reiches, die Wasserschutzpolizei und die Feuerschutzpolizei mit Wirkung vom 10. April 1941 bis Kriegsende folgende Dienstgrade:
An den Dienstgrad wurde jeweils die Bezeichnung der Organisation, also „der Gendarmerie“ bzw. „der Polizei“ bzw. „der Feuerschutzpolizei“ angefügt. Die Dienstgrade Generalleutnant und General gab es nur bei der Schutzpolizei des Reiches.
Die Dienstgradabzeichen unterschieden sich in der Grundfarbe: Gendarmerie hellrot, Schutzpolizei der Gemeinden dunkelrot, Schutzpolizei des Reiches grün, Wasserschutzpolizei sandfarben, Feuerschutzpolizei karmesinrot und die Generäle aller Polizeien grün.
Bei der Ordnungspolizei hatten die anderen Untergliederungen eigene Dienstgrade. Näheres dazu findet sich im Hauptartikel.
Innerhalb der Staatlichen Preußischen Kriminalpolizei und auch in der gleichgeschalteten Staatlichen Kriminalpolizei (Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) mit nachgeordneten Kriminalpolizeileitstellen und Kriminalpolizeistellen) sowie bei der Geheimen Staatspolizei (Geheimes Staatspolizeiamt (Gestapa) mit nachgeordneten Staatspolizeileitstellen und Staatspolizeistellen) wurden ab 1937/40 folgende Dienstgrade verwendet:
Die Dienstgrade des Kriminalkommissars und Kriminalrats waren aus besoldungsrechtlichen Gründen in „bis zu 15 Dienstjahren“ und „über 15 Dienstjahre“ untergliedert. Der Kriminalkommissar über 15 Dienstjahre war von der Höhe seiner Dienstbezüge dem Oberleutnant der Schutzpolizei mit einem Jahresgehalt von 3.900 bis 5.900 Reichsmark (Stand 1938) gleichgestellt. Der Kriminalrat über 15 Dienstjahre war mit seinem Jahresgehalt von 4.800 bis 7.000 RM (Stand 1938) dem Hauptmann der Schutzpolizei gleichgestellt. Der Regierungs- und Kriminaldirektor stand mit bis zu 10.600 RM auf der gleichen Besoldungsstufe wie der Oberst der Schutzpolizei.
Durch den Erlass über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 17. Juni 1936 wurde dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler als Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern der gesamte Polizeiapparat, bestehend aus den Hauptämtern Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei, unterstellt. Für die Angehörigen der Sicherheitspolizei (Sipo) wurde daraufhin der Eintritt in die Schutzstaffel (SS) oder den Sicherheitsdienst (SD) nahegelegt und durch entsprechende Runderlasse erleichtert. Die betroffenen Beamten führten den entsprechenden Dienstgrad der SS zusätzlich zu ihrem polizeilichen Dienstgrad (sogenannte „Dienstgradangleichung“). Die Maßnahme betraf hauptsächlich Beamte der Kripo, da Beamte der Gestapo schon zum Großteil vorher aus den Reihen der SS und des SD rekrutiert worden waren und so „politisch unzuverlässige“ Beamte der früheren Preußischen Politischen Polizei ersetzten.
Frauen wurden im Dritten Reich als Anwärterinnen der Sicherheitspolizei und des SD in einem sechsmonatigen Lehrgang geprüft, für welche Laufbahn sie sich am besten eigneten. Zur Auswahl standen:
Folgende Dienstgrade waren nach Eignung zu erreichen:
Siehe: Deutsche Volkspolizei
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