Entführung


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Unter einer Entführung versteht man einen kriminellen Akt, bei dem eine Person oder Personengruppe, häufig auch ein Kind (daher engl. auch kidnapping), teilweise auch eine Sache (Flugzeugentführung) mit Gewalt oder heimlich an einen anderen Ort gebracht wird.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliches

In der deutschen Strafrechtswissenschaft werden unter dem Oberbegriff Entführungsdelikte die Straftaten Menschenraub, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger und Verschleppung als Sonderfälle des allgemeinen Delikts der Freiheitsberaubung zusammengefasst.

Das frühere, eigentliche Delikt der Entführung mit und gegen den Willen der Entführten, bei denen der Wille des Täters darauf gerichtet sein musste, an der entführten Frau außereheliche sexuelle Handlungen vorzunehmen, ist im Zuge der Reform der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgehoben worden. (Zum „Frauenraub“ als kirchenrechtliches Ehehindernis siehe Raptio.)

Abgrenzung zwischen Entführung, Geiselnahme und Verschleppung

Im kriminologischen Sinne spricht man von Entführung, wenn der Aufenthalt des Opfers unbekannt ist, d. h. das Opfer an einem nur dem Täter bekannten Ort verbracht wurde. Dagegen ist Kennzeichen einer Geiselnahme, dass die Opfer sich an einem der Polizei bekannten Ort befinden, jedoch daran gehindert werden, diesen Ort zu verlassen.

Bei einer Geiselnahme sind die unmittelbar genötigten Personen mehr oder minder zufällig Opfer bei der Tatausführung, da sie sich (z. B. bei einem Bankraub) am Tatort als Angestellte oder Kunden aufhalten. Sie dienen dann entweder als Druckmittel, um die Tat zu befördern, oder sozusagen als „lebende Schutzschilde“, um den polizeilichen Zugriff zu verhindern.

Im Unterschied zu einer Geiselnahme, bei der das oder die Opfer in der Regel am eigentlichen Tatort festgehalten und vielleicht zusätzlich zur Deckung der Flucht benutzt werden, ist es das Kennzeichen einer Entführung, dass das Opfer unmittelbares und ausgesuchtes Ziel der kriminellen Handlung ist und seine Verbringung an einen anderen (geheimen) Ort bereits ursprünglich zur Tatausführung gehört. Bei Geiselnahme etwa durch Flugzeugentführungen oder Schiffsentführungen werden die Opfer zwar auch an einen anderen Ort verbracht, dieser ist aber allenfalls kurzfristig unbekannt; d. h. eigentlich ist es der Tatort, der mobil ist.

Als weitere Abgrenzung und Spezifizierung wird eine Entführung aus dem Grund, sich Fähigkeiten und Eigenschaften der Entführten zunutze zu machen, als Verschleppung bezeichnet.

Ziel und Zweck

Ziel einer Entführung – d. h. im juristischen Sinne eines erpresserischen Menschenraubs – ist es überwiegend, ein sogenanntes Lösegeld zu erpressen. Ein weiteres Ziel kann es sein, die Freilassung von Häftlingen zu erzwingen. Auch Kombinationen aus beiden Zielen sind möglich.

Opferfolgen

Für die Opfer einer Entführung bedeutet die Situation auch die Gefahr, verletzt oder getötet zu werden. Die psychischen Folgen können gravierend sein. Eine länger andauernde Entführung oder Geiselnahme kann dazu führen, dass sich Opfer und Täter emotional immer mehr annähern. Dieser Effekt wird als Stockholm-Syndrom bezeichnet, weil er im Zusammenhang mit einer Geiselnahme in einer Bank in Stockholm zum ersten Mal beschrieben wurde.

Alle Entführungsdelikte sind nach deutschem Recht als Verbrechen eingestuft. Schon deshalb sind sie Offizialdelikte und werden von Amts wegen verfolgt, auch wenn das Opfer, u. U. aufgrund des Stockholm-Syndroms, keinen Strafantrag stellt.

Bücher, Filme, Theater

Siehe auch

Weblinks

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