
Eine Entschuldigung ist im Wortsinne eine Ent-Schuld-igung, eine Form von Vergebung. Mit der Bitte um Entschuldigung gesteht jemand ein, dass eine Tat von ihm eine moralische Verfehlung war. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Entschuldigung allerdings eben diese Bitte. Der Geschädigte der Tat kann die Entschuldigung annehmen oder ablehnen.
Durch diese Begriffsverschiebung hat es sich im Deutschen eingebürgert, „sich zu entschuldigen“. Im Wortsinne einer Freistellung von Schuld war dieser Sprachgebrauch in früheren Zeiten Unsinn: Man konnte sich nicht selbst von Schuld befreien. Sinnvoller wäre es beispielsweise, statt „sich zu entschuldigen“ um „Entschuldigung oder Vergebung zu bitten“. Zu sagen: „Ich entschuldige mich dafür (oder für den Fehler)“ war daher falsch, da nur der Geschädigte einen von dessen Schuld insoweit befreien kann, als er diese nicht weiter nachträgt.
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Für die Annahme einer (Bitte um) Entschuldigung spielt – neben der Schwere der Schuld – der Umstand eine Rolle, ob echte Reue und nicht nur ein oberflächliches Harmoniebedürfnis beim Verursacher der Schuld vorliegt. Es ist üblich, die Annahme einer Entschuldigung durch Worte oder Gesten (z. B. einen Händedruck) dem Gegenüber mitzuteilen. Die Angelegenheit gilt damit als „aus der Welt geschafft“.
Im alltäglichen Leben gilt es als Zeichen von Höflichkeit, auch dann um Entschuldigung zu bitten, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, z. B. für eine längere Wartezeit auf Grund von starkem Kundenandrang oder eine witterungsbedingte Verspätung im öffentlichen Personenverkehr.
Des Weiteren wird der Begriff „Entschuldigung“ auch verwendet, wenn man jemanden ansprechen möchte, um etwa eine Frage zu stellen. Beispiel: „Entschuldigung, können Sie mir bitte sagen, wie ich zum Bahnhof komme?“
Die Rechtswissenschaft kennt den Begriff des Entschuldigungsgrundes, der einen Täter von der Schuld an einer rechtswidrigen Tat befreien kann, ohne jedoch (wie ein Rechtfertigungsgrund) deren Rechtswidrigkeit aufzuheben. Siehe dazu auch die Artikel Entschuldigender Notstand und Schuld (Strafrecht).
In der Schule wird der Begriff Entschuldigung traditionell für eine schriftliche oder mündliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten benutzt, warum ein Schüler vom Unterricht ferngeblieben ist oder fernbleiben wird. Volljährige Schüler können solche Entschuldigungen selbst schreiben.
Innerhalb der Familie und unter Freunden gibt es viele Gründe um Entschuldigung zu bitten, nachdem z. B. eine Bemerkung, ein Versäumnis oder eine Tat eine Kränkung hervorrief. Je nach Schwere dieser Kränkung und nach Beziehungsstatus fällt auch die Form der Entschuldigung aus. In der Regel wird in einem Gespräch oder in einem Brief die zu entschuldigende Sache beschrieben, der Täter gesteht seine Schuld ein und zeigt Reue, indem er Besserung verspricht. Nicht nur die Verbalisierung gilt als Akt der Entschuldigung, oft wird die ernsthafte Absicht auch durch eine persönliche Geste, Überraschung, Geschenk unterstützt. Kinder versprechen oft mehr Hilfe im Haushalt oder mehr Sorgfalt für die Schule aufzuwenden, wenn sie sich bei ihren Eltern entschuldigen. Freundinnen bringen das Lieblingskonfekt, Alkoholika oder eine andere persönliche Kleinigkeit mit, um wieder Frieden zu schließen. Männer stehen meist mit Blumen, Schmuck oder Pralinen vor der Tür, wenn sie sich bei einer Frau entschuldigen wollen und laden sie zum Essen ein. Wichtiger als die Präsente ist jedoch die Aufrichtigkeit, mit der die Entschuldigung vorgetragen wird. Dazu gehört auch, dass man keine große Zeitspanne zwischen seiner Missetat und der Entschuldigung verstreichen lässt. Zudem ist auch ein persönliches Engagement und Einfühlungsvermögen gefragt, damit die geschädigte Person die Entschuldigung annimmt. Man sollte seiner Entschuldigung demnach Vorrang gewähren und sich nicht hinter Terminen verstecken, sonst fühlt sich der Geschädigte nicht ernst genommen.
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