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Eine Fatwa (arabisch فتوى fatwā) ist ein islamisches Rechtsgutachten, das in der Regel von einem Mufti (Verfasser eines Rechtsgutachtens als Spezialist für die islamische Jurisprudenz Fiqh) zu einem speziellen Thema herausgegeben wird. Üblicherweise wird eine Fatwa auf Anfrage einer Einzelperson oder eines Juristen (die um eine Fatwa bittende Person wird Mustafti genannt) angefertigt, um ein Problem, das im Rahmen der islamischen Religion aufgetreten ist, zu klären.
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Die Einflusssphäre der jeweiligen Fatwa beruht auf der persönlichen Autorität ihres Verfassers; das bedeutet, dass – anders als im Gerichtsurteil – die in der Fatwa vertretene Rechtsauffassung nur bindend für diejenigen Muslime ist, die diese Autorität auch anerkennen. Da der sunnitische Islam keinen Klerus kennt, gibt es auch keine allgemein akzeptierte Bestimmungen darüber, wer eine Fatwa ausstellen kann und wer nicht, weshalb sich islamische Gelehrte immer wieder beschweren, es fühlten sich zu viele Menschen dazu berufen. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte „Adab-al-Mufti-Literatur“, die die Pflichten von Mufti und Mustafti konkretisieren soll.
Jede islamische Rechtsschule (Madhhab) folgt ihrem eigenen Rechtssystem, und die Muslime gehören jeweils unterschiedlichen Rechtsschulen an. So können sowohl theoretisch als auch praktisch verschiedene islamische Geistliche widersprüchliche oder konkurrierende Fatwas ausstellen. In ihrer überregionalen, heutigen Form gehen die islamischen Rechtsschulen auf die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts zurück. Die Sunniten kennen und anerkennen vier Rechtsschulen (Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten), daneben existieren auch mehrere der Schiiten. Im Reformislam wurde seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die teilweise Überwindung der Rechtsschulen durchgesetzt, wozu bei der Ausarbeitung des „kodifizierten Rechts“ die Übernahme von Rechtssätzen aus verschiedenen Schulen, sowie die individuelle Meinungsbildung als legitim erklärt wurde.
Erwähnenswert ist, dass viele Nationen, in denen Muslime einen Großteil der Bevölkerung stellen, islamisches Recht nicht als alleinige Grundlage des Rechts anerkennen.
In Ländern mit islamischem Recht werden Fatwas vor der Herausgabe meist von den nationalen Religionsführern diskutiert und beschlossen. Oftmals tun sie dies nicht völlig unabhängig von der Regierung. In solchen Fällen sind Fatwas kaum widersprüchlich und haben den Rang eines vollstreckbaren Gesetzes. Sollten sich zwei Fatwas widersprechen, wird meist von den Führern (in deren Händen ziviles und religiöses Recht liegt) ein Kompromiss erarbeitet, um zu klären, welches der beiden rechtlich wirksam sein soll.
In Ländern, in denen die Schari'a nicht Teil der Rechtsordnung ist, werden gläubige Muslime oft mit zwei konkurrierenden Fatwas konfrontiert. In einem solchen Fall folgen sie in der Regel dem Führer, der ihre religiöse Richtung vertritt oder dessen Entscheidung ihnen am ehesten entgegenkommt. So würden beispielsweise Sunniten meist derjenigen Rechtsschule folgen, der sie traditionell angehören, die Fatwa eines schiitischen Geistlichen jedoch nicht befolgen.
Die bekannteste Fatwa, die auch den Begriff erst der nicht-islamischen Welt bekannt machte, stammt vom iranischen Ayatollah Khomeini. Am 14. Februar 1989 verlangte der Schiitenführer die Tötung des Schriftstellers Salman Rushdie auf, wegen dessen angeblicher Gotteslästerung in den von ihm verfassten Buch „Die Satanischen Verse“ und Apostasie. Allerdings bestreiten insbesondere Sunniten die Gültigkeit dieser Fatwa.
Nach den Terroranschlägen am 7. Juli 2005 in London erklärte der dortige Rat der Sunniten („Jama'at e Ahl e Sunnat“), jegliche Form von Anschlägen sei nicht mit dem Islam vereinbar. Um die Bedeutung der Aussage zu unterstreichen, wählte der Sunnitenrat die Form der Fatwa.
Am 26. Oktober 2005 veröffentlichten islamische Geistliche in Somalia eine Fatwa, die sich gegen die Beschneidung beziehungsweise die Genitalverstümmelung an Mädchen richtet. Darin wird die in Afrika weit verbreitete traditionelle Praxis als „unislamisch“ verurteilt. Scheich Nur Barud Gurhan, der stellvertretende Vorsitzende der Dachorganisation somalischer Geistlicher, setzte die Beschneidung von Frauen mit einem Mord gleich.
Im Jahr 2006 wurde eine weitere Fatwa gegen die Genitalverstümmelung an Frauen von der Al-Azhar-Universität in Kairo erlassen. Die Initiative dazu kam u. a. vom Obermufti von Mauretanien und von Rüdiger Nehberg. [1]
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