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Eine Kurzwaffe ist eine Schusswaffe, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt kürzer als 30 cm ist oder deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet. Diese Definition leitet sich aus dem deutschen Waffenrecht ab.
Der Begriff ist nicht deckungsleich mit dem der Faustfeuerwaffe. Während diese im wesentlichen nur Pistolen und Revolver einschließt, sind auch Gewehre ohne Hinterschaft oder mit gekürzten Lauf sowie Maschinenpistolen von der technischen Definition her Kurzwaffen. Sie werden jedoch rechtlich als verbotene Gegenstände bzw. Kriegsschusswaffen eingeordnet.
Kurzwaffen eignen sich von ihrer Größe und dem Gewicht sehr gut zum ständigen Führen bei Polizei und Sicherheitsdiensten. In vielen Staaten dürfen sie von Bürgern auch zum Selbstschutz mitgeführt werden.
Im jagdlichen Bereich werden Kurzwaffen für den Fangschuss bei der Nachsuche und der Fangjagd verwendet.
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