
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz GO NRW, regelt die Aufgaben der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Sie zählt zur den Gemeindeordnungen in Deutschland.
Die jetzt gültige Gemeindeordnung vom 14. Juli 1994 brachte eine einschneidende Änderung, denn damit wurde die seit 1946 von der Besatzungsmacht festgelegte Norddeutsche Ratsverfassung in die Süddeutsche Ratsverfassung geändert. Damit ist gesagt, dass es keine Stadt- oder Gemeindedirektoren mehr gibt und die Verwaltung von einem gewählten hauptamtlichen Bürgermeister geleitet wird, der zugleich Vorsitzender des Rates ist.
Sie wurde unter anderem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung von Schulen vom 27. November 2001 und das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9. Oktober 2007 geändert.
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