General der Fallschirmtruppe


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General der Fallschirmtruppe war eine militärische Rangstufe in der deutschen Wehrmacht.

In den Staaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen, ferner in Österreich-Ungarn, Großbritannien, Russland, Spanien und Japan gab es traditionell vier Rangstufen für Generäle (in aufsteigenden Ordnung):

darüber (meist nur in Kriegszeiten verliehen):

Eugen Meindl 1941

Dem General der Fallschirmtruppe (Kavallerie, Infanterie, Panzertruppe oder Artillerie) war in der Regel der Befehl über ein Armeekorps (Kommandierender General) oder ein gleich hohes Amt anvertraut.

Offiziere in diesem Dienstgrad







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