
General der Fallschirmtruppe war eine militärische Rangstufe in der deutschen Wehrmacht.
In den Staaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen, ferner in Österreich-Ungarn, Großbritannien, Russland, Spanien und Japan gab es traditionell vier Rangstufen für Generäle (in aufsteigenden Ordnung):
darüber (meist nur in Kriegszeiten verliehen):
Dem General der Fallschirmtruppe (Kavallerie, Infanterie, Panzertruppe oder Artillerie) war in der Regel der Befehl über ein Armeekorps (Kommandierender General) oder ein gleich hohes Amt anvertraut.
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