Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb


Im Rahmenvertrag zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Wirtschaft, „Innovation, Investition und Wirtschaftlichkeit in der Bundeswehr“ vom 15. Dezember 1999, wurde die Gründung einer Agentur beschlossen. Ihre Aufgabe sollte gemäß diesem Vertrag darin bestehen, gesellschaftsrechtliche Lösungen für Servicefunktionen der Bundeswehr unter Beteiligung der Wirtschaft zu initiieren und umzusetzen.

Diese Agentur nahm als Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbh (g. e. b. b.) am 22. August 2000 ihre Tätigkeit als unternehmerischer Arm des Bundesministeriums der Verteidigung auf. Ihr Ziel ist es, die Bundeswehr von möglichst allen Aufgaben, die nicht militärische Kernaufgaben sind, zu entlasten. Insgesamt werden ca. 43 Prozent des gesamten Verteidigungsetats (Verteidigungsetat 2004: rd. 24 Mrd. Euro) für diese Bereiche ausgegeben.

Zu diesen Servicebereichen, die nicht militärische Aufgaben umfassen, gehören z. B. das Fuhrparkmanagement, das Bekleidungswesen, der Verpflegungsbereich, etc.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Das Aufgabenspektrum des Unternehmens kann in drei Segmente unterteilt werden:

Erstens wirkt es als eine Art Denkfabrik, indem es gemeinsam mit dem Ministerium Modelle für wirtschaftliche Lösungen in diesen Servicebereichen erarbeitet. Die Lösungsoptionen reichen generell von Empfehlungen zur Optimierung innerhalb der Streitkräfte über öffentlich-private Partnerschaften (PPP) bis hin zur Vollprivatisierung.

Aus den bisherigen Überlegungen gingen u. a. die BwFuhrparkService GmbH (BwFPS) und die LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH (LHBw) hervor. Das an mehreren Bundeswehrstandorten in Bayern betriebene Pilotprojekt zum kostengünstigeren Betrieb von Truppenküchen wurde mittlerweile einseitig von dem zivilen Vertragspartner, der Dussmann-Gruppe, gekündigt.

Zweitens nimmt das Unternehmen für die neu gegründeten Gesellschaften (z. B. BwFPS) die Gesellschafterfunktionen des Bundes wahr.

Drittens bemüht es sich um die Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen für die Bundeswehr, wie sie sich z. B. aus der Vermietung von Masten in Kasernen an Mobilfunkunternehmen oder auch der Verpachtung von Parzellen auf Übungsplätzen an Windkraftbetreiber ergeben.

Erfolge und Kritik

Die g.e.b.b. bewegte sich seit ihrer Gründung auf einem schwierigen Terrain. Ihre Grundidee ist vom damaligen Verteidigungsminister Rudolf Scharping entwickelt worden, dessen Ziel eine Einsparung von 1 Mrd. D-Mark im ersten Jahr war. Dieses Ziel konnte nicht in diesem ersten Jahr erreicht werden und führte im Zusammenhang mit den Kosten, die durch die Errichtung der g.e.b.b. entstanden, zu harscher Kritik seitens der damaligen politischen Opposition.

Das Unternehmen benötigte knapp zwei Jahre, bis dass die Einspareffekte die Kosten überstiegen. Fortan konnte das positive Saldo stets verbessert werden, im Jahr 2003 standen den 89 Mio. Euro Privatisierungskosten etwa 403 Mio. Euro an Aufwandssenkungen gegenüber. Doch die Diskussionen gehen weiter. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zum einen wird in der Politik darum gerungen, wie sich die Bemessungsgrundlagen für Aufwandssenkungen herleiten lassen. Hier trifft die Kameralistik der staatlichen Verwaltung auf die Doppik der Privatwirtschaft, wodurch es zu regelrechten Verständnisproblemen kommt. Hier will die g.e.b.b. als Vermittler zwischen der Wirtschaft und der Bundeswehr wirken.

Zum anderen entsteht plötzlich eine Art Konkurrenzsituation für die bundeswehreigenen Servicebereiche, insbesondere für die Territoriale Wehrverwaltung, bisher weitgehend „Monopolist“ bei den zu erbringenden Leistungen. Diese versucht, sich mit eigenoptimierten Betriebsmodellen dem Konkurrenzdruck und damit dem drohenden Outsourcing zu stellen, u. a. durch den Pilotbetrieb von Truppenküchen in dem die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu externen Anbietern (s. o.) nachgewiesen werden soll.

Denkbare Restrukturierungsmaßnahmen im Bereich der Wehrverwaltung erzeugen jedoch weiterhin Verunsicherungen.

Siehe auch

Weblinks


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