Gesellschaftsvertrag


Free Web Hosting with Website Builder
Dieser Artikel erläutert den privatrechtlichen Gesellschaftsvertrag.

Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, die sich zum Ziel der Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes in einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben. (§ 705 BGB)

Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind beispielsweise

Sollte im Gesellschaftsvertrag nichts geregelt sein, gelten z.B. bei der OHG oder KG die Regelungen des Handelsgesetzbuches.

Der Vertragsschluss erfolgt formlos, kann also auch mündlich abgeschlossen werden. Ausnahmen hierbei bilden die GmbH und die AG, deren Vetragsschluß/Satzung notarielle Beglaubigung erfordert (§ 2 GmbHG, § 23 AktG). In der Praxis wird der Gesellschaftsvertrag aber aus Gründen der Rechtssicherheit (Beweissicherheit) auch bei den anderen Rechtsformen regelmäßig schriftlich abgeschlossen. Wird ein Grundstück in die Unternehmung miteingebracht, so erfordert der Gesellschaftsvertrag eine notarielle Beurkundung.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!






Why are we here?
All text is available under the terms of the GNU Free Documentation License
This page is cache of Wikipedia. History