| Dieser Artikel beschäftigt sich mit schädlichen Stoffen; zu dem Programm zum Tauschen von Dateien siehe giFT. |
Als Gift (althochdeutsch Gabe) oder auch Giftstoff bezeichnet man einen Stoff, der Lebewesen über ihre Stoffwechselvorgänge oder durch Berührung oder Eindringen in den Körper (bereits in vergleichsweise geringer Menge (Dosis)) einen Schaden zufügen kann. Ein für den Menschen allgemein in der Natur wirksamer, giftiger Stoff wird dagegen Umweltgift genannt.
Die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Erforschung von Giften, ihrer Wirkung und deren Behandlung beschäftigt, ist die Toxikologie. Sie befasst sich mit giftigen Stoffen und Stoffgemischen, Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, mit den physiologischen Mechanismen der Giftwirkung und deren quantitativen Aspekten.
Der durch ein Gift angerichtete Schaden kann in vorübergehender Beeinträchtigung, dauerhafter Schädigung oder Tod bestehen. Bei anhaltender schädigender Gifteinwirkung spricht man von chronischer Vergiftung, bei einer Gifteinwirkung, die umgehend zu einer Schädigung führt, von einer akuten Vergiftung.
Als Gefahrstoffe sind Gifte eingeteilt in sehr giftig und giftig sowie gesundheitsschädlich (früher mindergiftig).
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Die Verträglichkeit einer Substanz ist für viele Lebewesen oder Gruppen von Lebewesen unterschiedlich.
In Landwirtschaft und Industrie werden Giftstoffe als Pestizide zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt, insbesondere pflanzenschädigende Substanzen als Herbizide, insektenschädigende Substanzen als Insektizide sowie Fungizide gegen schädliche Pilze.
Grundsätzlich können alle dem Organismus zugeführten Stoffe oberhalb einer gewissen Dosis Schaden anrichten. Dies gilt sogar für unverzichtbare Substanzen wie Vitamine, Salz, Nährstoffe und Wasser. Paracelsus (1493-1541) prägte daher schon früh den auch heute noch gültigen Grundsatz:
Die Toxizität, also das Ausmaß der Giftwirkung eines Toxins in Abhängigkeit von der Dosis, wird von vielen Faktoren bestimmt, die unter anderem bei der Pharmazeutischen Technologie (Galenik, Herstellung von Arzneistoffen) und bei der Form der Verabreichung beachtet werden müssen.
Schnell toxisch wirken vor allem Substanzen mit guter Löslichkeit in Körperflüssigkeiten. Dies gilt insbesondere bei oraler Aufnahme durch die Einwirkung des Speichels. Da der Körper verschiedene Toxine abzubauen vermag, ist auch der zeitliche Verlauf der Aufnahme (akut, subakut, chronisch), sowie die Wirkung der Umgebungstemperatur auf die Geschwindigkeit der Stoffwechselvorgänge wichtig bei der Beurteilung der Giftigkeit.
Ebenso ist die körperliche Verfassung eines Lebewesens von großer Bedeutung. Bei Menschen und allgemein Säugetieren ist dabei vor allem der Gesundheitszustand, insbesondere der Zustand des Immunsystems, das Geschlecht, Alter, Körpergewicht und eine mögliche Toleranz durch frühere Gaben des Toxins von Bedeutung. Insekten wie beispielsweise Läuse zeigen dagegen oft eine höhere Immunität gegenüber Giftstoffen.
Bei der Nanotechnologie können Substanzen wegen ihrer (Nano-)Größe toxisch werden, weil ihnen diese erlaubt, Körperschranken (Haut, Lunge, Blutkreislauf, Gehirn usw.) zu durchbrechen.
Die Wirkungen toxischer Substanzen lassen sich teilweise durch natürliche oder künstlich hergestellte Gegengifte aufheben oder zumindest unter die tödliche Dosis abmildern.
Um die Giftigkeit (Toxizität) von Toxinen miteinander vergleichen zu können, müssen Tierversuche unter standardisierten Bedingungen herangezogen werden. Die häufig angegebene LD50 zum Beispiel gibt an, welche Stoffmenge, bezogen auf das Körpergewicht, bei der Hälfte einer Versuchstierpopulation zum Tod führt. Dabei steht LD für letale Dosis.
Das tödlichste bekannte Gift ist das Botulinumtoxin, welches unter anderem in verdorbenen Fleisch- und Fischkonserven oder in Käse vorkommen kann.
Gifte greifen an unterschiedlichen Rezeptoren im Organismus an. Häufig betroffene Organe bei akuten Vergiftungen sind Leber (Hepatotoxine, zum Beispiel durch Paracetamol), Niere (Nephrotoxine) sowie Gehirn und Nerven (Neurotoxine wie Botulinustoxin und Kampfstoffe wie VX, Sarin oder Soman). Einige Gifte greifen in die innere Atmung ein, so zum Beispiel Nitrite und Kohlenstoffmonoxid, die das Hämoglobin blockieren, oder Kaliumcyanid (Cyankali), das die Atmungskette der Zellen blockiert.
Während allgemein giftige Schadstoffe als umweltgefährlich (N) eingestuft werden, werden Stoffe nach der Wirkung auf den Menschen als Gefahrstoff in sehr giftig (T+), giftig (T) sowie gesundheitsschädlich (Xn) (veraltet „mindergiftig“) eingestuft.
| Gefahrenbezeichnung | Einstufung | Beispiele | ||
|---|---|---|---|---|
| T+ | sehr giftig | wenn sie in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können | Heroin, Nikotin, Thallium | |
| T | giftig | wenn sie in geringer Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können | Methanol, Tetrachlormethan | |
| Xn | gesundheitsschädlich | wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können | Kaliumchlorat | |
Die Regelungen sind EU-weit konform. Nach dem schweizerischen Giftgesetz erfolgte die Einteilung in Giftklassen, seit 2005 gelten aber auch die EU-Gefahrensymbole.
Als Gefahrgut im Transport, die auf der Straße durch das ADR geregelt wird, haben Giftstoffe die Gefahrgutklasse 6.1 – Giftige Stoffe oder, im Fall von Gasen, 2 mit den Gefahrengraden T (giftig); TF (giftig und entzündlich); TC (giftig und ätzend); TO (giftig und brandfördernd); TFC (giftig, entzündlich und brandfördernd); TOC (giftig, brandfördernd und ätzend) [1] und eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl) 6.[2]
| Gefahrgutklasse | Einstufung | Beispiele | ||
|---|---|---|---|---|
| Klasse 6.1 | Giftige Stoffe | Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können. | Cyanwasserstoff (Blausäure), Arsen, Pestizide | |
| Klasse 2, Gefahrengruppen T, TF, TC, TO, TFC, TOC | Gase (giftig) | Gase, a) die dafür bekannt sind, so giftig und ätzend in bezug auf den Menschen zu sein, dass sie eine Gefahr für die Gesundheit darstellen, oder |
Chlorgas, Chlorwasserstoff, Schwefeldioxid [3] | |
Als Giftige Substanz tragen Giftstoffe typischerweise R-Sätze 20–28 (Gesundheitsschädlich/Giftig/Sehr giftig beim Einatmen/bei Berührung mit der Haut/beim Verschlucken), R29, 31, 32 (Entwickelt giftige Gase bei Berührung mit anderen Substanzen), sowie R50–59 (Umweltgifte). Aber auch etliche andere R-Sätze beschreiben Giftwirkungen im medizinischen oder rechtlichen Sinne (Reizwirkung, Krebsrisiko, Erbgutschädigend, …).
Nach herrschender Ansicht ist ein Gift jeder organische oder anorganische Stoff, der nach seiner Art, der beigebrachten Menge, der Form der Beibringung und der Körperbeschaffenheit des Opfers durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu beschädigen geeignet ist.
Der Gesetzgeber bezieht sich dabei ausdrücklich auf die Klassifikation als Gefahrstoff (etwa § 3 Abs. 1 Z 6 und 7 ChemG 1996, Österreich), wobei insbesondere auch die als gesundheitsschädlich bezeichneten Stoffe miteinbezogen sind (etwa § 35 Z 1 ChemG 1996). Sowohl den Chemikaliengesetzen wie auch der Gefahrstoffverordnungen reicht schon ein hinreichend begründeter Verdacht auf Giftigkeit, einen Stoff als Gift einzustufen.
Das Beibringen von Gift wird (in Deutschland nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB) als gefährliche Körperverletzung bestraft.
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| *in Milligramm pro Mensch (70 kg). |
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