
Als Grundfläche bezeichnet man per Konvention eine bestimmte Begrenzungsfläche eines Körpers oder eines Raumes. Als Grundfläche wird auch die Fläche eines Grundstückes bezeichnet.
In zeichnerischen Darstellungen oder bei dreidimensionalen Modellen wird diese Fläche stets als "unten" betrachtet, also die Fläche, auf der der Körper "steht". Daher sind Grundflächen meist eben. Platonische Körper besitzen keine ausgezeichnete Grundfläche.
Der Begriff Grundfläche wird im deutschen Baurecht für diejenige Fläche verwendet, die ein Gebäude mit seinen absoluten Außenkanten einnimmt. Evtl. vorhandene kleine Dachüberhänge werden dabei nicht mitberechnet, da diese lediglich dem Schutz des Mauerwerks dienen. Siehe auch: Grundfläche (Architektur) | Grundflächenzahl
Die Grundfläche eines Bestandes (engl. basal area) ist die Summe der Baumquerschnittsflächen bezogen auf eine Bezugsfläche (z. B. 1 Hektar). Die Ermittlung erfolgt mittels Vollkluppung (d. h. der Durchmesser aller Bäume wird in 1,30 m Stammhöhe gemessen) oder Stichprobenerhebung (z. B. Relaskopstichprobe).
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