
Die Eisenbahnstrecken im deutschsprachigen Raum werden nach Hauptbahnen und Nebenbahnen unterschieden.
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Eine Definition von Haupt- und Nebenbahnstrecken gibt es in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Der §1 Abs.2 lautet:
Unterscheidungsmerkmale werden im §3 (Spurweite - bei Nebenbahnen Schmalspur möglich), §6 (Gleisbogenradien - bei Nebenbahnen unter 300 m möglich) , §8 (Radsatzlast - bei Nebenbahnen unter 25 t möglich), §11 (Bahnübergänge - bei Nebenbahnen unbeschrankte Übergänge häufig), §13 (Bahnsteige, Rampen), §14 (Signale und Weichen - bei Nebenbahnen vereinfachtes Signalsystem möglich), §15 (Streckenblock, Zugbeeinflussung - bei Nebenbahnen Zugleitbetrieb möglich), §16 (Fernmeldeanlagen) und §40 (Fahrgeschwindigkeit- bei Nebenbahnen maximal 100 km/h) der EBO genannt. Eine Längsneigung auf freier Strecke darf bei Nebenbahnen über 12,5 ‰ liegen.
Nebenbahnen stehen grundsätzlich für eine einfachere Bauweise bzw. für einen einfacheren Betrieb. Fast alle Nebenbahnen sind eingleisig. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt maximal 100 km/h, bei den meisten Strecken jedoch 80 km/h oder noch weniger. Die meisten Nebenbahnen werden im Personenverkehr nur von Nahverkehrszügen befahren. Bei der Deutschen Reichsbahn in der DDR galten hier noch strengere Maßstäbe. Die Höchstgeschwindigkeit auf Nebenbahnen betrug 50 km/h, sie konnte 60 km/h betragen, wenn die Zugsicherungsanlagen denen der Hauptbahnen entsprachen.
Mit Ausnahme einiger Strecken der HGK (Häfen und Güterverkehr Köln AG) im Raum Köln/Bonn sind alle nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken Nebenbahnen.
Haupt- und Nebenbahnen sind in § 4 des Eisenbahngesetzes 1957 definiert:
Art. 2 des Eisenbahngesetzes lautet:
Auch in Tschechien erfolgt ähnlich wie in den deutschsprachigen Ländern eine Klassifizierung des Eisenbahnnetzes nach Hauptbahnen („celostátní dráha“) und Nebenbahnen („regionální dráha“). Per Erlass der tschechischen Regierung vom 20. Dezember 1995 wurden 128 Eisenbahnstrecken in Tschechien zu Nebenbahnen erklärt[1].
Die gesetzlichen Definitionen stimmen jedoch oftmals nicht mit der Umgangssprache überein. Eine in der öffentlichen Meinung als Nebenbahn angesehene Schienenverbindung kann rechtlich eine Hauptbahn sein oder umgekehrt.
Früher wurden Nebenbahnen auch als Klein-, Lokal-, Sekundär- oder Vizinalbahnen bezeichnet.
Straßenbahnen sowie U-Bahnen werden nicht zu den Haupt- und Nebenbahnen gezählt, sondern bilden eine Gruppe, die in Deutschland nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) betrieben wird.
Stadtbahnen sind Mischsysteme, bei denen die Fahrzeuge abschnittsweise vom Straßenverkehr abhängig sind (wie klassische Straßenbahnen) und auf anderen Abschnitten von ihm unabhängig sind, indem sie U-Bahn-ähnlich verkehren. Stadtbahnen, die auch Haupt- und Nebenbahnen befahren, sind rechtlich Zwitter und gelten je nach Abschnitt als klassische Eisenbahnen oder als Straßenbahnen.
Nicht mit Stadtbahnen zu verwechseln sind S-Bahnen, bei denen es sich rechtlich um klassische Eisenbahnen handelt.
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