
Der Hauptgefreite ist ein Dienstgrad, der in verschiedenen Armeen unterschiedliche Funktionsstufen bezeichnet.
Der Dienstgrad Hauptgefreiter kann einem Soldaten der Bundeswehr nach zwölfmonatiger Dienstzeit bei der Bundeswehr verliehen werden − § 9.1 Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) −, wenn er mit dem Dienstgrad Soldat eingestellt wurde. Dazu wird i. d. R. eine Leistungsbewertung vom nächsten Disziplinarvorgesetzten oder dem Teileinheitsführer vorgenommen.
Darüber hinaus ist u. U. eine Beförderung zum Hauptgefreiten der Reserve (HptGefr d. R.) mit Wirkung zum ersten Tag nach dem Ausscheiden aus dem Dienst möglich, jedoch frühestens nach zwölfmonatiger Dienstzeit.
Der Dienstgrad wurde erstmals von 1935 bis 1944 in der Luftwaffe der deutschen Wehrmacht verwendet. Von 1938 bis Kriegsende 1945 war Hauptgefreiter ebenfalls ein Mannschaftsdienstgrad der deutschen Kriegsmarine. Im deutschen Heer kam er 1955 mit Aufstellung der Bundeswehr erstmalig zur Einführung.
(Bezeichnungen mit Anwärterzusatz nur im Schriftverkehr)
Im Artikel NATO-Rangcode werden die equivalenten NATO-Ränge zum Hauptgefreiten in anderen Natostaaten dargestellt.
| Niedrigerer Dienstgrad Obergefreiter |
Mannschaftsdienstgrad Hauptgefreiter |
Höherer Dienstgrad Stabsgefreiter |
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| Einordnung: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale/Admirale Alle Dienstgrade auf einen Blick: Bundeswehr Dienstgrade · Die Bundeswehruniformen: Uniformen |
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