Magister militum


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Der magister militum (Heermeister) war in der spätantiken römischen Armee in der Zeit zwischen Konstantin I. und Herakleios die Bezeichnung für den Oberbefehlshaber eines Verbandes des beweglichen Feldheeres.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung und Funktion

Entstanden war dieser neue Titel, als man den praefectus praetorio um 312 seiner militärischen Kompetenzen entbunden, ihn mit zivilen Verwaltungsaufgaben betraut und dadurch seine Macht eingeschränkt hatte. Ursprünglich gab es je einen magister militum für die Infanterie (magister peditum) und die Reiterei (magister equitum), bevor diese Funktionen unter einem einzigen magister militum bzw. magister utriusque militiae zusammengefasst wurden. Es wirkten außerdem seit Constantius II. für die jeweiligen regionalen Heeresteile separate magistri militum (per Gallias, per Italiam, per Illyricum, per Orientem und per Thracias, dazu zwei magistri militum praesentalis als Kommandeure der Hofarmeen). Etwa seit dieser Zeit gehörte das Amt des Heermeisters zu den höchsten Stellungen im Imperium Romanum.

Im Oströmischen Reich wurden noch unter Kaiser Justinian I. weitere Militärprovinzen mit entsprechenden magistri militum geschaffen: der magister militum per Armeniam (teilweise auf dem Gebiet des magister militum per Orientem), der magister militum per Africam (im oströmischen Nordafrika) sowie der magister militum Spaniae (im oströmischen Gebiet Spaniens). Unter Umständen konnten den östlichen Heermeistern Sondervollmachten (στρατηγòς αὐτοκράτωρ) erteilt werden, mit denen sie Entscheidungen faktisch unmittelbar im Namen des Kaisers treffen konnten. Vereinzelt wurde den magistri militum auch die Kontrolle über die zivile Verwaltung übertragen. Mit einiger Berechtigung können daher die magistri militum als Vorstufe der Exarchen angesehen werden, auch wenn den Ersteren nur in Ausnahmefällen zivile Gewalt übertragen wurde.

Neben bzw. unter den eigentlichen obersten Heermeistern existierten zahlreiche magistri militum vacantes (Singular: vacans), die kein Regionalkommando innehatten, sondern die Befehlsgewalt über kleinere bis mittlere Verbände des Feldheeres ausübten.

Entwicklung

Der oberste magister militum wurde spätestens im 5. Jahrhunderts de facto zum Befehlshaber aller Heeresteile der westlichen Reichshälfte. Bereits ab der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts gewannen die Heermeister einen folgenschweren Einfluss auf die Politik (siehe etwa Arbogast der Ältere, Aëtius und Ricimer), auch wenn sich viele von ihnen loyal zum Kaiser verhielten (wie etwa Bauto oder Stilicho). In Ostrom gelang es den Kaisern dabei sehr viel besser, auch mächtige Heermeister wie Belisar zu kontrollieren. Nach dem Ende des weströmischen Kaisertums verlieh der oströmische Kaiser den Titel eines Heermeisters auch an einige germanische Könige, etwa die der Burgunden. Das Amt, das oft von Personen barbarischer Abstammung bekleidet wurde, bestand während der gesamten Spätantike und verschwand dann in der oströmischen Armee im Laufe des 7. Jahrhunderts, als die bislang von den Heermeistern Thrakiens, Armeniens und des Orients befehligten Verbände von den Grenzen abgezogen wurden und in ihren neuen kleinasiatischen Aufstellungsräumen die Keimzellen der mittelbyzantinischen Themenordnung bildeten.

Magistri militum (in Auswahl)

Siehe auch: Liste der römischen Heermeister

Literatur







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