Die Isolationshaft (Isolierungshaft) ist eine Haftform, bei der einem Inhaftierten innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung Kontakt zu anderen Mitgefangenen und Beschäftigungsformen verweigert wird. Isolationshaft wird meistens angewandt zur Unterbindung des Informationsflusses und zur Verhinderung von Absprachen zwischen Gefangenen und kann auch als Bestrafung für Regelverstöße ausgesprochen werden.
In Deutschland wurde der Begriff vor allem in den 1970er Jahren mit den Haftbedingungen von Mitgliedern der Rote Armee Fraktion u. a. in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart in Verbindung gebracht.
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Mit Blick auf die gesetzlich verankerte, jedoch zeitlich und im Ausmaß der eingesetzten Deprivation (in diesem Fall Ausgrenzung aus dem sozialen Umfeld) klar eingegrenzte Einzelhaft (in Deutschland siehe u.a. § 88 f. StVollzG / angrenzend auch u.a. § 67 ff., § 91, § 103 ff. StVollzG) ist die Isolationshaft in Deutschland rechtlich nicht genau definiert. Problematisch ist, dass nicht genau festgelegt ist, mit welchen Maßnahmen (Art und Ausmaß der Deprivation) und wann (Länge der Deprivation) die Grenze zur Folter überschritten wird.
Die Isolationshaft als solche und damit auch ihre Rahmenbedingungen sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Die Unterbringung von Gefangenen unter Isolationsbedingungen wird aber weltweit von Menschenrechtsorganisationen geächtet und als Foltermethode bezeichnet, wird aber auch vermutlich weltweit im offiziellen und inoffiziellen Justizvollzug ohne Rechtsgrundlage eingesetzt.
Obgleich Isolation und Deprivation schon seit Jahrhunderten zur Bestrafungszwecken eingesetzt werden, wurde die Isolationshaft erst Anfang des 19. Jahrhunderts, etwa um 1821, eine Form der Bestrafung innerhalb von Gefängnissystemen in Philadelphia (USA) eingeführt und seitdem ständig neu erforscht und fortentwickelt. Die Gefangenen durften damals nicht arbeiten und als einzigen Besuch einen Geistlichen empfangen. Das System wurde zu dieser Zeit noch Bußhaft genannt.
Freidenker und Quäker setzten sich damals für das Bußhaus als vermeintlich humane Alternative zur Todesstrafe, Verstümmelung und Körperstrafe ein.
Schon 1842 protestierte der Schriftsteller Charles Dickens gegen die Isolationshaft und bezeichnete sie, da sie körperlich keine deutlich sichtbaren Spuren hinterlässt, als Weiße Folter und als grundsätzlich schlimmer als jegliche in erster Linie körperlich wirkende Folter.
Die Linke-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Strafvollzugshelferin Ulla Jelpke vertritt die Ansicht, dass die Isolationshaft sich mittlerweile in den JVAs etabliert habe und auch gegen „ganz normale soziale Gefangene“ angewandt werde. [1]
Bereits seit 1983 ist in den USA der Gefängnistyp des Supermax in Anwendung. Dieser sieht die Verwahrung der Gefangenen in vollkommener Isolationshaft 23 Stunden am Tag vor (zeitweise auch bei ständiger Beleuchtung). In einigen amerikanischen Haftanstalten existieren auch nur einzelne Abteilungen, die einen Supermax-Charakter aufweisen. Diese werden in der Regel als Secure Housing Units (SHU) bezeichnet. Isolationshaft gab es unter anderem auch im nordirischen Bürgerkrieg gegen katholische Aktivisten in so genannten H-Blocks. In der Türkei kämpfen seit Jahren Gefangene und deren Angehörige gegen die Legalisierung der Isolationshaft durch die Einführung so genannter F-Typen-Gefängnissysteme, die die in Deutschland entwickelten Normen für Isolation von Gefangenen übernehmen.
Die akuten und langfristigen, zum Teil chronischen Folgen von Isolationshaft sind, je nach Länge, Art und Ausmaß der Deprivation, unterschiedlich. Ebenso finden sich individuelle Unterschiede dahingehend, wann Folgen der Isolationshaft bei einem Menschen auftreten, nicht jedoch, dass sich Auswirkungen zeigen. Dies ist lediglich eine Frage der Zeit und keine Frage der Persönlichkeit oder Art der Deprivation. In Untersuchungen von Häftlingen vor, während und nach außerordentlich langer Isolationshaft konnten u. a. folgende Auswirkungen als „klassische Erscheinungen der Isolationshaft im Sinne der sensorischen Deprivation und sozialer Isolation“ (Stöwsand in: Klusmeyer, 1985: 46) dokumentiert werden:
Insbesondere die Langzeitfolgen von Isolationshaft zeigen diverse Überschneidungspunkte mit den Symptomen des sogenannten Überlebenden-Syndroms, das bei vielen ehemaligen Gefangenen, die in Konzentrationslagern inhaftiert waren, beobachtet werden kann. In den Vereinigten Staaten ist das SHU-Syndrom bekannt, das bei Gefangenen, die in den Isolationsabteilungen (Secure Housing Units) untergebracht waren, auftritt und auffallende Ähnlichkeiten mit dem posttraumatischen Stresssyndrom aufweist.
Die Behandlung von Menschen, die an Folgen einer zu langen Isolationshaft unter Isolationsbedingungen leiden, ist bei körperlichen Symptomen (sofern sie nicht in erster Linie in einer Psychosomatik begründet sind) teils durch Medikamente möglich. Psychische und psychosomatische Folgen bedürfen einer Psychotherapie bei einem auf die Behandlung psychisch traumatisierter Menschen spezialisierten Therapeuten.
Kontaktsperre, Camera silens, Hungerstreik, Einzelhaft, Folter
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