Johann Stephan Gottfried Büsching


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Johann Stephan Gottfried Büsching (* 18. April 1761 in Göttingen; † 23. April 1833 in Berlin) war preußischer Verwaltungsbeamter und langjähriger Oberbürgermeister von Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Ausbildung

Büsching wurde als Sohn des Geographen, Theologen, Philosophen und Pädagogen Anton Friedrich Büsching geboren; unter seinen zwölf Geschwistern ist auch der zweiundzwanzig Jahre jüngere Archäologe Johann Gustav Gottlieb Büsching. Er verbrachte seine ersten Lebensjahre in Sankt Petersburg, wo sein Vater Pfarrer der lutherischen Gemeinde war. Dieser wurde dann 1766 Direktor des Gymnasiums zum Grauen Kloster in Berlin. Ein Jahr später wurde Johann Stephan Gottfried Schüler der von seinem Vater geleiteten Schule.

Von 1779 bis 1782 studierte Büsching in Göttingen und in Halle Jura und Kameral-, also Verwaltungswissenschaft. Nur ein Jahr nach dem Ende seiner über achtzehnjährigen Amtszeit als Berliner Oberbürgermeister starb Büsching im Alter von 72 Jahren in Berlin.

Berufliche Laufbahn

Büsching war zunächst zweiter Direktor der Kriegs- und Domänenkammer im ostpreußischen Gumbinnen, dann Kriegs- und Steuerrat und ab 1804 Stadtpräsident von Berlin. Im 1806 von Napoleon im französisch besetzten Berlin geschaffenen Comité administratif leitete Büsching bis Mai 1808 die Polizeiabteilung.

1809 wurde Büsching zum Bürgermeister gewählt; er vertrat zeitweise den schwerkranken Leopold von Gerlach in dessen Funktion als Oberbürgermeister; nach Gerlachs Tod wurde Büsching am 24. Juni 1813 zum Oberbürgermeister von Berlin gewählt und im Februar 1814 in sein Amt eingeführt; er wurde damit der zweite Inhaber dieses erst seit 1809 bestehenden Amtes.

Während Büschings Amtszeit waren wesentliche Reformen nötig; viele vorher in der königlichen Residenz vom Staat getragene Kosten sollten nun von der Stadtverwaltung übernommen werden. Daher war die Haushaltsführung die zentrale Aufgabe des zweiten Berliner Oberbürgermeisters. Büsching gelang es, die Schulden der Stadt zu verringern; ihre Ausgaben wurden in zunehmendem Maße durch kommunale, insbesondere immobilienbezogene, Steuern gedeckt.

Die mit der zunehmenden Industrieansiedlung verbundenen sozialen Probleme stellten Büsching vor weitere Aufgaben; er setzte sich für das städtische Armenwesen ein; zu seinen Aufgaben gehörte die Armenfürsorge, die Witwenverpflegungsanstalt und die Offizierswitwenkasse. Büsching führte in Berlin Geldunterstützungen für Arme, kostenlose medizinische und Wohlfahrtsleistungen und das Armenschulwesen ein. Der Versuch, gegen den Widerstand der Stadtverordneten eine kommunale Arbeitsbeschaffungsanstalt für Arbeitslose einzurichten, gelang ihm allerdings nicht.

Büsching wurde sowohl 1820 als auch 1826 mit großer Mehrheit wiedergewählt; zum Ende seiner dritten Amtsperiode trat der inzwischen fast 71 Jahre alte Büsching im März 1832 vom Amt des Oberbürgermeisters zurück.

Ehrungen

Johann Stephan Gottfried Büsching wurde am 23. Februar 1832 für seine Verdienste um die Stadt die Würde eines Stadtältesten zuerkannt. Der König verlieh ihm den Roten Adlerorden 2. Klasse. Eine Gedenktafel in der Jüdenstraße in Berlin-Mitte erinnert an ihn.

Quellen

Biographie in der Internetpräsenz der Edition Luisenstadt







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