Justizministerium Baden-Württemberg


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Das Justizministerium Baden-Württemberg ist eines von zehn Ministerien in der Landesverwaltung des Bundeslandes Baden-Württemberg.

Inhaltsverzeichnis

Geschäftsbereich

Zum Geschäftsbereich des Justizministeriums gehören:

  1. Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit; auch die Richterdienstgerichte, die richterliche Disziplinargerichtsbarkeit, gehören zum Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums;
  2. Ausarbeitung von Gesetzentwürfen und Prüfung verfassungsrechtlicher Fragen, soweit nicht andere Ministerien zuständig sind;
  3. die rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen;
  4. die Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
  5. Strafvollzug;
  6. Gnadenwesen;
  7. Bewährungshilfe und Gerichtshilfe;
  8. Angelegenheiten der Rechtsanwälte und der Notare;
  9. Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nr. 1 genannten Gerichtsbarkeiten;
  10. Recht der Presse.

Die Behörde mit Sitz in Stuttgart hat gegenwärtig ca. 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Hausspitze des Justizministeriums besteht aus dem Ministerialdirektor als Amtschef und dem Justizminister als höchsten Dienstvorgesetzten aller Mitarbeiter des Justizministeriums, der zugleich die politische Verantwortung für das Justizressort trägt.

Justizminister seit 1952

Nachgeordnete Dienststellen

Zum Geschäftsbereich des Justizministeriums Baden-Württemberg gehören u.a. folgende Dienststellen, Behörden und Einrichtungen:

Weblinks


Ordentliche Gerichtsbarkeit

Oberlandesgerichte

Landgerichte

Amtsgerichte


Staatsanwaltschaft

Generalstaatsanwaltschaften

Staatsanwaltschaften


Verwaltungsgerichtsbarkeit


Sozialgerichtsbarkeit


Arbeitsgerichtsbarkeit


Finanzgerichtsbarkeit



Siehe auch: Landesregierung von Baden-Württemberg







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