| Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen werden unter Körperschaft (Begriffsklärung) aufgeführt. |
Körperschaften sind rechtsfähige, auf der Mitgliedschaft von Personen beruhende und in ihrer Existenz vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängige Verbände.
Die Rechtsform Körperschaft ist eine juristische Person, deren „Körper“ aus einzelnen natürlichen oder juristischen Personen besteht. Körperschaften sind mitgliedschaftlich organisiert (sog. personelles Substrat), bestehen aber unabhängig vom Wechsel ihrer konkreten Mitglieder.
Man unterscheidet weiter
Abgrenzung:
Historische Körperschaft ist unter anderem die Korporation.
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