Kassation
Kassation (von lateinisch cassare = kaputt machen, vernichten, ungültig machen) bezeichnet
- im Archivwesen Vernichtung von Unterlagen, siehe Kassation (Archiv)
- die Ungültigkeitserklärung von Urkunden
- eine musikalische Gattung, siehe Kassation (Musik)
- die bedingungslose Entlassung von Beamten aus dem Staats- bzw. Militärdienst
- in der Rechtswissenschaft die Aufhebung einer Entscheidung ohne eine neue Sachentscheidung des Kassationsorgans ähnlich der Revision, meist ein Gericht, daher Kassationsgericht; eine solche Entscheidung wird als kassatorische Entscheidung bezeichnet
- umgangssprachlich im weiteren Sinne etwas zurückziehen oder verbieten
- in der Vertragsgestaltung eine Verwirkungsklausel, siehe kassatorische Klausel
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
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