Kommandierender General


Kommandierender General (KG) ist eine Dienststellung des Heeres und der Luftwaffe. Es handelt sich dabei um den Befehlshaber eines Korps, in Deutschland ist dieses meistens ein Offizier mit dem Dienstgrad Generalleutnant, in der Schweiz ein Korpskommandant.

Da bis zum Ersten Weltkrieg in Friedenszeiten militärische Formationen oberhalb der Korps-Ebene (Armee, Heeresgruppe) nicht bekannt waren und die Korps direkt durch den militärischen Befehlshaber geführt wurden, genossen die Kommandierenden Generale eine herausragende Stellung im militärischen und staatlichen Gefüge; so stand ihnen unter anderem Immediatrecht beim Deutschen Kaiser zu.

Eine fast vergleichbare Stellung nahmen die Kommandierenden Generale während des Kalten Krieges in der Bundeswehr ein, da sie die letzten „nationalen“ Offiziere waren. Alle Formationen oberhalb der (drei) deutschen Korps wurden von NATO-Generalen geführt, diese konnten zwar durchaus auch Deutsche sein, dennoch unterstanden sie in allererster Linie nicht mehr dem deutschen Befehlsstrang, sondern erhielten ihre Handlungsanweisungen von den nächsthöheren NATO-Dienststellen. Um dieser besonderen Dienststellung Rechnung zu tragen, steht auch heute noch einem Kommandierenden General anlässlich seiner Pensionierung ein Großer Zapfenstreich zu.

Siehe auch: Kommando, General Officer Commanding


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