
Kontrollratsgesetze sind in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der vier Siegermächte vom Alliierten Kontrollrat in Deutschland erlassene Gesetze. Die Bestimmungen wurden durch eine Reihe von Direktiven und Befehlen vervollständigt. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik wurden die Kontrollratsgesetze durch einen Beschluss des Ministerrates der UdSSR vom 20. September 1955 aufgehoben. In der Bundesrepublik blieben die Gesetze dagegen in Kraft, insofern sie nicht durch andere Bestimmungen aufgehoben wurden.
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