Ein Kriegsherr, Kriegsfürst bzw. Warlord (englisch, abgeleitet dort aus dem deutschen Wort Kriegsherr) ist ein militärischer und politischer Anführer, der in einem begrenzten Gebiet die Kontrolle übernommen hat.
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Erstmals tauchte der Begriff warlord als Lehnübersetzung des deutschen Begriffs Kriegsherr im Englischen im Zusammenhang mit der Republik China auf, da zwischen 1911 bis 1949 Teile des chinesischen Festlands von Kriegsherren kontrolliert wurden, welche die Autorität der formell existierenden Zentralregierung in Nanjing nicht oder nur bedingt anerkannten.
Heute wird der Begriff des Kriegsherrn in allgemeinerem Sinne verwendet. Üblich ist inzwischen auch die Verwendung des englischen Begriffs.
„Kriegsherr“ ist nicht mit „Feldherr“ (einem Kommandeur einer großen regulären Truppe) zu verwechseln.
Ein Kriegsherr kann nur dann seine Position erreichen, wenn das Gewaltmonopol des Staates (zumindest lokal) zusammenbricht (Staatszerfall). Diese Situation tritt oft im Zusammenhang mit Bürgerkriegen auf; aber auch der Fall eines Machtvakuums, etwa nach einem Krieg oder dem Abzug von Besatzungstruppen, schafft die Bedingungen, unter denen Kriegsherren möglich werden. Bei Erfolg entwickeln sie sich unter Vernachlässigung ursprünglicher Ziele regelmäßig zu „Gewaltunternehmern“ (Georg Elwert). Elwert hat demgemäß das Aufkommen von Kriegsherren unter dem Gesichtspunkt der Entstehung von „Gewaltmärkten“ in „zerfallenden Staaten“ untersucht.
Vergleichbar sind auch die älteren Formen des „Räuberkapitalismus“ (Max Weber): Raubritter, Condottiere, Piraten.
Es ist hervorzuheben, dass sich die Kriegsherren v. a. auf die lokale Kontrolle und Sicherung ihres Machtbereiches konzentrierten und nicht daran interessiert waren, das gesamte Land unter ihrer Führung zu vereinigen.
Beispiele für von Kriegsherren dominierte Länder in der jüngsten Geschichte sind Somalia (Mohammed Farah Aidid, Ali Mahdi Mohammed) seit 1991, Afghanistan, die Demokratische Republik Kongo und der Sudan. Aber auch andere Länder der Dritten Welt kennen Kriegsherren, wenn auch in geringerem Ausmaße. Warlord mit Kriegsherr zu übersetzen ist zwar linguistisch korrekt; jedoch inhaltlich unvollständig. Der "Warlord" ist mehr als ein Condottiere. Er beherrscht als alleiniger Machtinhaber ein mehr oder weniger regional abgegrenztes Gebiet, das sich innerhalb eines Staatsgebietes befindet. Die gegenwärtige Existenz der Warlords ist ohne die Entstaatlichung der neuen Kriege nicht denkbar.
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