Kriegsrecht


Kriegsrecht ist eine Bezeichnung für

  • Kriegsvölkerrecht, Normen des Völkerrechts den Krieg betreffend.
  • Ausnahmezustand, die Änderungen im innerstaatlichen Recht im Kriegsfall oder in anderen Krisensituationen.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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