Kriegswaffenkontrollgesetz


Basisdaten
Titel: Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
Kurztitel: Kriegswaffenkontrollgesetz
Abkürzung: KWKG oder KrWaffKontrG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Außenwirtschaftsrecht
FNA: 190-1
Datum des Gesetzes: 20. April 1961 (BGBl. I S. 444)
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch: Art. 24 VO vom 31. Oktober 2006
(BGBl. I S. 2407, 2410)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
8. November 2006
(Art. 559 VO vom 8. November 2006)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) trat als Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes 1961 in Kraft. Es regelt die Herstellung, die Überlassung, die Inverkehrbringung, den Erwerb und auch den Transport von Kriegswaffen. Die Genehmigungsbehörde ist hierbei vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Für den Export benötigt man eine Ausfuhrgenehmigung. Handlungen, die ohne die erforderliche Genehmigung vorgenommen werden, stehen unter Strafe. Diese Strafen fallen deutlich gravierender aus als die des Außenwirtschaftsgesetzes und beinhalten Freiheitsstrafen (bis 5 Jahre)[1][2].

Von den Bestimmungen sind alle Vorrichtungen, Teile, Geräte, Einrichtungen, Substanzen und Organismen ausgenommen, die zivilen Zwecken oder der wissenschaftlichen, medizinischen oder industriellen Forschung auf dem Gebiet der reinen und angewandten Wissenschaft dienen[3].

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgut

Das KWKG schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen[4]. Zudem diente es dem Schutz von Menschenrechten, zur Begrenzung des Wettrüstens und soll verhindern, dass das friedliche Zusammenleben der Völker oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland gestört werden.

Regelungskonzept

Das KWKG begrenzt die Weiterverbreitung von Kriegswaffen (Proliferation) auf nur ausnahmsweise berechtigte Personen bzw. Firmen. Notwendig ist in jedem Falle eine Genehmigung. Zuwiderhandlungen sind in aller Regel Straftaten nach §§ 19-20a, 22a KrWaffKontrG. Die Strafvorschriften sind als Verbrechenstatbestände wegen des hohen Gefährlichkeitspotenzials ausgestaltet. Das Kriegswaffenkontrollgesetz gehört zum Nebenstrafrecht.

Kriegswaffen

Zu den Kriegswaffen zählen derzeit (Mitte 2008) unter anderem:

Paragraph 6 des KWKG verbietet unter anderem die Lieferung von Waffen an ein anderes Land, wenn die Gefahr besteht, daß die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden. Die Lieferung von Kriegswaffen in Krisengebiete ist damit untersagt.

Kritik

Im Kriegswaffenkontrollgesetz sind einige Waffen und Fahrzeuge sehr pauschal genannt. Dieses führt bei Produktion und Handel mitunter zu Hindernissen und Problemen. So dürfen halbautomatische Varianten bekannter Militärwaffen, wie das G3, in Deutschland nicht an Sportschützen oder Jäger verkauft werden. Solche Waffen gibt es darum nur als optisch und/oder intern veränderte "Kopien", welche speziell als Jagd-/Sportwaffe entwickelt wurden. Dieses treibt die Preise gegenüber den Originalwaffen in die Höhe.

Weiterhin wird kritisiert, dass das KWKG zu leicht umgangen werden kann[5], aufgrund von gesetzlichen Grauzonen[6] und Gesetzeslücken. Weiterhin steht das KWKG in Konkurrenz zu anderen Rechtsnormen, besonders auf EU-Ebene und erhöht somit die Rechtsunsicherheit[7].

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,115703,00.html
  2. http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article260559/Mit_Maschinenpistole_durch_Berlin_Haftstrafe.html
  3. Hucko, E. M. und Wagner, J. (Hg): Außenwirtschaftsrecht, Kriegswaffenkontrollrecht., Bonn: 2001, S. 289
  4. http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3090
  5. http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-96/9620207m.htm
  6. http://www.zeit.de/2007/19/Kleinwaffen?page=1
  7. Bernhard Moltmann, Rechtliche Normen für den deutschen Rüstungsexport in Anne Jenichen (Hg), Rüstungstransfers und Menschenrechte, LIT Verlag Berlin-Hamburg-Münster: 2002, ISBN 9783825861179, S. 26-33


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