
Die Kritik der Urteilskraft (KdU) ist Immanuel Kants drittes Hauptwerk nach der Kritik der reinen Vernunft und der Kritik der praktischen Vernunft, erschienen 1790. Sie enthält in einem ersten Teil Kants Ästhetik (Lehre vom ästhetischen Urteil) und im zweiten Teil die Teleologie (Lehre von der Auslegung der Natur mittels Zweckkategorien).
Inhaltsverzeichnis |
Kants Absicht - in den Einleitungen zur KdU umfangreich dargelegt - bestand darin, in dieser dritten Kritik die Vermittlung zwischen Natur (Gegenstand der theoretischen Vernunft) und Freiheit (Gegenstand der praktischen Vernunft) zu leisten und so das Gebäude der kritischen Philosophie zu vollenden. Dieser Gedanke der Vollendung der Kantschen Systemarchitektur findet heute außerhalb der Spezialforschung nur geringen Widerhall.
| Gesamte Vermögen des Gemüts | Erkenntnisvermögen | Prinzipien a priori | Anwendung auf |
|---|---|---|---|
| Erkenntnisvermögen | Verstand | Gesetzmäßigkeit | Natur |
| Gefühl der Lust und Unlust | Urteilskraft | Zweckmäßigkeit | Kunst |
| Begehrungsvermögen | Vernunft | Endzweck | Freiheit |
| Stellung der Urteilskraft im System der drei Kritiken, Tabelle aus der Kritik der Urteilskraft (KdU S.110, bzw. S. 274)[1] | |||
Kant unterscheidet im analytischen Teil der KdU, welcher sich der Ästhetik widmet, zwischen dem Schönen und dem Erhabenen. Beide gliedern sich wiederum in freie Schönheit und anhängende Schönheit beziehungsweise das mathematisch Erhabene und das dynamisch Erhabene. In grober Gegenüberstellung lassen sich die folgenden Unterscheidungen treffen:
| Das Schöne | Das Erhabene |
| Begrenztheit der Form | Unbegrenztheit (für die Idee der Vernunft) |
| Qualität | Quantität |
| Gefühl der Beförderung des Lebens | Gefühl der Hemmung des Lebens und anschließender Ergießung des Lebens |
| Charakter: spielerisch | Charakter: ernsthaft |
| in Form und Anschauung allein gegeben | erfordert eine gewisse Gemütslage |
Kant folgt in seiner Theorie der Kunstpraxis nicht mehr dem alten Nachahmungsprinzip (Mimesis), wie es z.b. noch von Baumgarten vertreten wurde, sondern legt den schöpferischen Prozess ins Subjekt. Allerdings heißt dies noch nicht, dass von nun ab der Mensch gleichsam aus sich heraus die Gegenstände der Kunst hervorbringe, vielmehr ist das Genie mit einer Naturbegabung versehen, welche ihm eine große Einbildungskraft und Originalität verleiht. Das Genie ist kein gesellschaftliches Wesen, sondern vielmehr ein Naturwesen, welches in der Gesellschaft lebt. So gibt Kants Ansicht nach die Natur vermittels des Genies der Kunst ihre Regeln. (Schneider, S. 51)[2]
Bezeichnend ist zum einen, dass Kant in der Kritik der Urteilskraft eine scharfe Trennung zwischen objektiven Erkenntnissen und subjektiven Urteilen einführt: so können uns nur die in der Kritik der reinen Vernunft ausgemachten Verstandesbegriffe objektive Erkenntnisse verschaffen, hingegen die Urteilskraft an die Vorstellung eines Zwecks geknüpft ist. „Zweck“ jedoch ist, so Kant, kein objektives Urteil, welches den Dingen zukomme, sondern lediglich eine von der Urteilskraft in die Dinge gelegte Eigenschaft - bezüglich der Vorstellung einer Endursache sagt Kant: «Wir legen, sagt man, Endursachen in die Dinge hinein und heben sie nicht gleichsam aus ihrer Wahrnehmung heraus.» (KdU S. 33, bzw. S. 194)[1] Von Hegel und anderen Zeitgenossen Kants wurde dies keineswegs als unproblematisch angesehen, da sich bei der Beobachtung eines Organismus, also z.B. eines Tieres, ihrer Ansicht nach sehr wohl ein objektiver Zweck dieses Organismus feststellen ließe, also das Tier seinen Zweck tatsächlich in sich selbst habe. Hingegen erschien es ihnen unplausibel anzunehmen, dass diese doch so offensichtliche Tatsache eine bloß nützliche Funktion unserer Urteilskraft sei.
Aus diesem Problemfeld heraus sollte dann auch später Hegel seine Dialektik entwickeln, welche zum Anspruch hat, dieses Problem zu vermeiden. Zwar kommen für Hegel noch andere Motive hinzu, jedoch ist ein historischer Anknüpfungspunkt in diesem Fall plausibel. Um die oben beschriebenen Ungereimtheiten zu vermeiden identifiziert Hegel die Zweckmäßigkeit mit dem Organismus. (Statt „Organismus“ könnte man auch sagen „Begriff“, denn ein Begriff kommt nach Hegel nur Organismen zu.) Hierzu koppelt Hegel an die von Kant in der KdU eingeführte Vorstellung eines intuitiven Verstandes an: dieser kann seine Gegenstände anschaulich auffassen, ist also nicht auf begriffliche Operationen angewiesen und erkennt somit anschaulich die Struktur des Organismus. Für Hegel hat so zwar Kant «Mit dem Begriffe von der inneren Zweckmäßigkeit (..) die Idee überhaupt und insbesondere die des Lebens wiedererweckt», jedoch da er ihr keinen objektiven Gehalt zubilligte ihr Potential nicht ausgeschöpft. Hingegen behauptet Hegel, dass man „nur das als wirklich oder in Wahrheit seiend ansehen kann, zu dem es einen Begriff gibt, und das nur das einen Begriff hat, was nach dem Muster eines Organismus gedeutet werden kann.“ (Emundts/Horstmann S. 72)[3]
Kants Analyse des Ästhetischen erregt bis heute großes Interesse und ist vielfach auch für das Verstehen moderner Kunst fruchtbar gemacht worden. Zu ihr gehören die Aspekte
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