
Als Kultusministerium wird die oberste Verwaltungsbehörde für den Bereich Schule, teilweise auch die Hochschulen und die Künste, und Bildung bezeichnet. Der Begriff Kultus steht für kirchliche Angelegenheiten, was historisch gesehen die Kernaufgabe eines Kultusministeriums war. Diese Kompetenz wurde meist um das Schulwesen ergänzt, das lange unter kirchlicher Aufsicht stand.
In Deutschland hat das Ministerium je nach Bundesland einen unterschiedliche Namen und ist auch unterschiedlich zugeschnitten, d.h. neben der Verwaltung des Schulbereiches sind dem Ministerium weitere Aufgabenbereiche zugeordnet. Diese Zuordnung entscheidet die jeweilig amtierende Landesregierung.
Das Ministerium wird von einem Minister verantwortlich geleitet. Der ministerialen Ebene steht u.U. eine unterschiedliche Anzahl von Staatssekretären zur Verfügung.
In Österreich nennt sich das Ministerium Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. In der Schweiz gibt es auf nationaler Ebene kein Ministerium für Bildung und Erziehung.
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