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Dieser Artikel behandelt das 9. Kurfürstentum des Heiligen Römischen Reiches mit dem Namen Braunschweig-Lüneburg (1697-1803/14) (umgangssprachlich: "Kurhannover", vgl. Braunschweig-Lüneburg). Hervorgegangen ist es aus dem Fürstentum Calenberg. Nachfolgestaat war das Königreich Hannover (1814-1866) |

Mit Braunschweig-Lüneburg wurde ab 1692 das 9. Kurfürstentum des Heiligen Römischen Reiches bezeichnet (offizieller Name: Chur-Braunschweig-Lüneburg, inoffiziell Chur-Hannover oder Kurhannover oder Hannover). Wahlspruch NEC ASPERA TERRENT (Widrigkeiten schrecken nicht)[1].
Inhaltsverzeichnis |
Das Kurfürstentum bestand vor allem im 18. Jahrhundert und lag im heutigen deutschen Land Niedersachsen. Es umfasste folgende Territorien des Heiligen Römischen Reiches: Fürstentum Calenberg, Fürstentum Grubenhagen, Grafschaft Hoya, Herzogtum Sachsen-Lauenburg, Fürstentum Lüneburg (ab 1705), Herzogtum Bremen mit Herzogtum Verden (ab 1715). Calenberg, Grubenhagen und Lüneburg waren nominell Teilfürstentümer des mittelalterlichen Herzogtums Braunschweig und Lüneburg.[2] Ursprünglich war das Kurfürstentum ein reines Binnenland (Raum Hannover). Erst mit dem Erwerb des Herzogtums Bremen konnte sich Kurhannover zur Nordsee ausweiten. Der Großteil des Kurfürstentums befand sich im Niedersächsischen Reichskreis. Die Grafschaft Hoya war Teil des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises.
1692 wurde an die im Fürstentum Calenberg regierende Linie der Welfen unter Ernst August die neunte Kurwürde des Heiligen Römischen Reiches verliehen. Umgangssprachlich wurde das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg auch Kurfürstentum Hannover oder kurz Kurhannover genannt. Das welfische Teilfürstentum Calenberg-Göttingen, wurde von Kaiser Leopold I. als Lohn für die Unterstützung im Pfälzischen Erbfolgekrieges mit der Kurwürde belohnt. Der Reichstag stimmte der Erhebung erst 1708 zu.
Das neu geschaffene Kurfürstentum konnte sich 1705 mit dem Fürstentum Lüneburg vereinigen. Weiterhin eigenständig blieb das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, das spätere Herzogtum Braunschweig. Nach dem Tode der Königin Anna Stuart von Großbritannien erbte Kurfürst Georg Ludwig 1714 die britische Königskrone, da sie keine überlebenden Nachkommen hatte. Gemäß dem Settlement Act von 1701 fiel die Krone an die nächsten protestantischen Verwandten, also an das Haus Hannover. Die Personalunion endete mit der Thronbesteigung von Königin Victoria 1837, da im Königreich Hannover nur männliche Nachkommen den Thron erben konnten. Daher ging die Regentschaft auf Victorias Onkel, Ernst August, Herzog von Cumberland, über. [3] 1715 konnte Kurhannover die Herzogtümer Bremen (nicht die Freie Reichsstadt Bremen) und Verden von Dänemark erwerben, welches diese früheren geistlichen Territorien kurz vorher von Schweden erobert hatte.
Im Rahmen der Napoleonischen Kriege kapitulierte Hannover 1803 in der Konvention von Artlenburg und wurde zunächst von den Franzosen besetzt – Jean-Baptiste Bernadotte, der spätere König von Schweden und Norwegen, war hier vom 14. Mai 1804 für mehrere Monate Gouverneur –, dann von Preußen besetzt und ging 1807 bzw. 1810 im Königreich Westphalen auf. Der Nordwesten des Kurfürstentums wurde 1811 als Teil der Hanseatischen Departements Bestandteil des ersten französischen Kaiserreiches.
Auf dem Wiener Kongress 1814 entstand als Nachfolgestaat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg das Königreich Hannover.
Mit Erlangung der Kurfürstenwürde entwickelte sich auch die staatliche Struktur des Territoriums. Dabei wirkten neben neuzeitlichen Verwaltungsstrukturen auch alte ständische Besitzstände fort. Der Kurfürst (insbesondere als König von Großbritannien) war zunehmend auf eine zentrale Verwaltung angewiesen, ohne die Landstände in den bis zu sieben verschiedenen Landschaften in Frage zu stellen. Auch im Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg bestand ein starker Dualismus zwischen Landesherrn und Landständen. Grundlage für die kurfürstliche Regierung war das Regierungsreglement von 1714, das auf dem von Ernst August von Calenberg niedergelegten Reglement von 1680 aufbaute.[4]
| Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg | ||
| Haus Hannover | ||
| Name | Herrschaft | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Ernst August | 1692–1698 | Sohn von Georg von Braunschweig und Lüneburg-Calenberg |
| Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, König von Großbritannien und Irland Mit dem Act of Settlement von 1701 wurde die Thronfolge auf Protestanten eingeschränkt. Sophie von der Pfalz, die nächste protestantische Verwandte, wurde deshalb Thronfolgerin. Sie starb kurz vor Königin Anne. Aus diesem Grund folgte ihr Sohn auf den Thron, der das Haus Hannover begründete. |
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| Georg I. (George I) | 1698/1714–1727 | Sohn von Ernst August und Urenkel von Jakob I.. |
| Georg II. (George II) | 1727–1760 | Sohn von Georg I. |
| Georg III. (George III) | 1760–1820 | Enkel von Georg II. |
Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg:
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Ernst August |
Georg I. |
Georg II. |
Georg III. |
Ausgehend von der territorialen Zersplitterung des nominell noch bestehenden Herzogtums Braunschweig-Lüneburg und anliegender Fürstentümer konnte das Kurfürstentum nach und nach eine Vielzahl von Landschaften, mit jeweiligen Landständen vereinigen. Während der größten territorialen Ausdehnung des Kurfürstentums waren es 7 Landschaften. Durch die Regierungsferne des zunehmend in London regierenden Kurfürsten konnten die Landstände ein relatives Eigenleben entwickeln. Die Verflechtung des höheren Adels mit dem Hofe und hohen Verwaltungs- und Militärstellen minderte aber Konflikte.
1714 gliederte ein Reglement die Landesregierung in fünf Zentralbehörden: Geheimes Ratskollegium, Kammer, Justizkanzlei, Konsistorium und Kriegskanzlei. Die sog. "Deutsche Kanzlei" bildete das Verbindungsbüro mit zwischen Chur-Braunschweig-Lüneburg und der britischen Regierung in London.[5]
Die Ursprünge der kurhannoverschen Armee werden allgemein auf das Jahr 1617 für die Fürstentümer Grubenhagen und Calenberg festgelegt.[6] Aber erst nach dem Dreißigjährigen Krieg entwickelte sich ein Stehendes Heer. 1705 wurden die kurfürstlichen Truppen mit Regimentern des Fürstentums Lüneburg/Celle erweitert. Vor allem als Teil der Reichsarmee auf kaiserlicher Seite kämpften kurfürstlich hannoversche Truppen in unterschiedlichen Kriegen, so im Großen Türkenkrieg 1685-1699 und in den Spanischen, Polnischen und Österreichischen Erbfolgekriegen. Bedingt durch die engen Beziehungen mit der britischen Armee des britischen Königs und hannoverschen Kurfürsten kämpften hannoversche Truppen häufig an der Seite britischer Truppen. Im Siebenjähriger Krieg (1756-1763) bestand eine Allianz neben hannoverschen und britischen Truppen aus braunschweig-wolfenbütteler, hessen-kasseler und preußischen Truppen. Im Vorfeld des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges ersetzten 1775 kurhannoversche Truppen die nach Übersee abgerückten britischen Truppen auf Menorca und in Gibraltar. Die hannoverschen Truppen in Gibraltar verteidigten die Stellungen erfolgreich gegen spanische Angriffe.[7]. Hannoversche Truppen nahmen auch am britischen Krieg gegen Frankreich in Ostindien teil (1782-1792). Ebenfalls unter britischen Sold nahmen kurfürstliche Truppen im Ersten Koalitionskrieg (1792–1797) gegen das revolutionäre Frankreich teil (1793-1795). Die Armee des Kurfürstentums wurde 1803 aufgelöst, aber ein großer Teil der Offiziere und Soldaten ging nach England und wurde dort als King’s German Legion wieder aufgestellt. Sie war die einzige deutsche Truppe, die sich kontinuierlich im Kampf gegen die französische Armee befand und nahm an den Gefechten auf der iberischen Halbinsel, in Norddeutschland (Göhrde) und Kopenhagen teil. In der Schlacht von Waterloo 1815 verteidigten sie den wichtigen Vorposten La Haye Sainte.
Offiziere des Hannoverschen Ingenieurkorps erstellten zwischen 1764 und 1784 die Kurhannoversche Landesaufnahme, die erste umfangreiche kartografische Landesaufnahme des Kurfürstentums.
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Grenadier à cheval (Garde B) ca. 1760 [8] |
Linieninfanterie der King’s German Legion |
Nach der Goldenen Bulle von 1356: Kurmainz | Kurtrier | Kurköln | Kurpfalz | Kursachsen | Kurbrandenburg | Kurböhmen
Kurwürde im 17. Jh. erhalten: Bayern (1623) | Braunschweig-Lüneburg (1692)
Reichsdeputationshauptschluss 1803: Hessen-Kassel | Baden | Regensburg | Salzburg | Württemberg
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