Land Mecklenburg


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Land Mecklenburg war die Bezeichnung

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Nach dem Sturz der Monarchie 1918 in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als Freistaaten kurzzeitig politische Selbständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage, gaben sich eigene Verfassungen, hielten aber am gemeinsamen Oberappelationsgericht fest. Schon 1926 versuchte die Regierung von Mecklenburg-Strelitz gerichtlich eine Einigung mit Mecklenburg-Schwerin zu erzwingen, was aber misslang. So entstand erst 1934 unter Druck des Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt das vereinigte Land Mecklenburg.

Im Jahr 1937 verlor das Land Mecklenburg durch das Groß-Hamburg-Gesetz die Exklaven von Mecklenburg-Strelitz in Schleswig-Holstein wie den Domhof in Ratzeburg und die Gemeinden Hammer, Mannhagen, Panten, Horst, Waldsfelde, die in den Kreis Herzogtum Lauenburg integriert wurden. Als Ausgleich erhielt Mecklenburg die bis dahin zu Lübeck gehörenden Gemeinden Utecht und Schattin (heute Ortsteil von Lüdersdorf). Außerdem erhielt es die bis dahin pommersche Exklave um Zettemin bei Stavenhagen.

Geschichte ab 1945

Eine weitere Gebietsbereinigung erfolgte 1945 durch Veränderung der Zonengrenze zwischen Großbritannien und der Sowjetunion im sogenannten Barber-Ljaschtschenko-Abkommen vom 13. November 1945. Dabei wurden die Nachbargemeinden Ratzeburgs Ziethen, Mechow, Bäk und Römnitz am 26. November 1945 dem Kreis Herzogtum Lauenburg zugeschlagen. Sie gehörten bis dahin zum mecklenburgischen Kreis Schönberg (bis 1934 Teil von Mecklenburg-Strelitz) und kamen im Austausch gegen die lauenburgischen Gemeinden Dechow, Thurow (heute Ortsteil der Gemeinde Roggendorf) und Lassahn zur britischen Zone. Diese Gebietsveränderung wurde auch nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 beibehalten.

Nach 1952 wurde das Land Mecklenburg, wie alle übrigen Länder der DDR aufgelöst und in Bezirke eingeteilt: aus der Küstenregion wurde der Bezirk Rostock gebildet, der Westen Mecklenburgs wurde zum Bezirk Schwerin, der Osten zum Bezirk Neubrandenburg. Die letzteren Bezirke bezogen auch Territorien des vorherigen Landes Brandenburg mit ein. Die altmecklenburgische Stadt Fürstenberg und einige Dörfer in der Umgebung, die bereits im Zuge einer Gebietsreform 1950 von Mecklenburg abgetrennt und zur Uckermark gelegt worden waren, kamen nun zum Bezirk Potsdam.

Im Jahr 1990, gegen Ende der DDR, wurde das Land Mecklenburg-Vorpommern neu begründet und bildet seit dem 3. Oktober 1990 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Die Grenzen von 1952 wurden näherungsweise wiederhergestellt, folgten aber im Wesentlichen den in der DDR-Zeit entstandenen Kreisgrenzen. Das Amt Neuhaus wechselte aus historischen Gründen zum Land Niedersachsen, ebenso die Kreise Prenzlau, Templin und Perleberg zu Brandenburg. Als Hauptstadt setzte sich nach einer hitzigen Debatte Schwerin gegen Rostock durch. Eine Abspaltung Vorpommerns in Richtung Brandenburg als Alternative zum Kunstland Mecklenburg-Vorpommern gelangte indessen über die Vorstellung einiger diesbezüglicher Initiativen nicht hinaus.

Administrative Gliederung vor 1952

Stadtkreise

  1. Güstrow
  2. Neubrandenburg
  3. Neustrelitz
  4. Rostock
  5. Schwerin
  6. Wismar

Landkreise

  1. Landkreis Güstrow
  2. Landkreis Hagenow
  3. Landkreis Ludwigslust
  4. Landkreis Malchin
  5. Landkreis Parchim
  6. Landkreis Rostock
  7. Landkreis Schönberg (Mecklenburg)
  8. Landkreis Schwerin (Meckl.)
  9. Landkreis Stargard [Sitz: Neustrelitz]
  10. Landkreis Waren
  11. Landkreis Wismar






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