
Landesvermessungsamt (LVermA) ist bis Ende der 1990er Jahre die einheitliche Bezeichnung für eine Landesbehörde, die für die öffentlichen Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens, insbesondere der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters, in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. Mit dem Aufkommen neuer digitaler Medien und als Folge eines veränderten Aufgabenverständnisses, zum Teil aber auch durch die Überführung vom Behördenstatus in die Organisationsform Landesbetrieb, haben die meisten Länder eine neue Bezeichnung für die Institution eingeführt, z.B. "Landesvermessung und Geobasisinformation" oder "Geoinformation und Vermessung" mit einem auf die Organisationsform hinweisenden Zusatz.
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Im Rahmen von "Verwaltungsreformen" werden Landesvermessungsämter auch umstrukturiert. So ist das Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern als "Amt für Geoinformation, Vermessung und Katasterwesen" in das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern integriert worden. Nordrhein-Westfalen hat sein Landesvermessungsamt aufgelöst und zum 1. Januar 2008 der Bezirksregierung Köln als Abteilung mit der Bezeichnung "Geobasis NRW" eingegliedert.
Weil im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine andere Regelung getroffen wurde, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für das amtliche Vermessungswesen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster. Die hierfür zuständigen Institutionen sichern den geodätischen Raumbezug durch die Führung von Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldern und den Betrieb eines satellitengestützten Positionierungsdienstes (SAPOS), sie erfassen die Landschaft an der Erdoberfläche durch terrestrische und Fernerkundungsverfahren, sie dokumentieren die Ergebnisse in topographischen Informationssystemen (ATKIS) und stellen sie in topographischen Landeskarten dar. Die Ergebnisse der Landesvermessung, die auf aktuellem Stand gehalten werden, stehen für Anwendungen in Wirtschaft und Industrie, in der öffentlichen Verwaltung und in der Wissenschaft, aber auch zum Gebrauch durch private Nutzer, zur Verfügung.
Die meisten Institutionen für Landesvermessung führen auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Behörden des Liegenschaftskatasters (Katasteramt).
Die Landesvermessungsämter gehören größtenteils den Geschäftsbereichen der Innenministerien an. In Bayern und im Saarland sind sie den Finanzministerien zugeordnet, das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg ressortiert beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, und das Hessische Landesvermessungsamt gehört zum Wirtschaftsministerium. Großräumige Aufgaben der Landesvermessung werden für Berlin, Bremen und Hamburg jeweils durch Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wahrgenommen.
Die Länder haben mit dem Bund durch Verwaltungsabkommen vereinbart, dass topographische Karten und ATKIS-Daten im Maßstab 1:200 000 und in kleineren Maßstäben vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) (früherer Name: Institut für Angewandte Geodäsie (IfAG)) bearbeitet werden.
Mit dem Ziel, die Arbeiten der Länder auf dem Gebiet der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters abzustimmen und möglichst bundeseinheitliche Karten und Daten zu führen, haben sich die zuständigen obersten Landesbehörden zur Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) freiwillig zusammengeschlossen.
In den meisten Staaten Europas werden die Aufgaben der Landesvermessung durch eine zentrale Behörde einheitlich für das ganze Staatsgebiet wahrgenommen.
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern (LVG) ist die Bezeichnung der am 1. August 2005 im Zuge der Verwaltungsreform in Bayern neu entstandenen Behörde im Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, Abteilung „Bayerische Vermessungsverwaltung, Informations- und Kommunikationstechnik“. Es entstand durch Zusammenlegung des bislang für die Landesvermessung zuständigen Bayerischen Landesvermessungsamtes und den für die Katastervermessung zuständigen Vermessungsabteilungen der Bezirksfinanzdirektionen. Das LVG hat seinen Sitz in München, seine Funktion als Mittelbehörde für die 51 Vermessungsämter nimmt es durch die drei Regionalabteilungen in München, Landshut und Schwabach wahr. Leiter des LVG ist aktuell (2008) Klement Aringer.
siehe Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) ist landesweit tätig. Zu den Aufgaben zählen insbesondere
Als obere Vermessungs- und Katasterbehörde nimmt das LVermGeo zugleich die Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die Vermessungs- und Katasterämter und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Rheinland-Pfalz wahr. Neben der zentralen Verantwortlichkeit für die Entwicklung, Einführung und den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik für den Bereich der gesamten Vermessungs- und Katasterverwaltung zählt auch die Unterstützung der IT-Anwender zu den Aufgaben des LVermGeo. Seinen Kunden bietet das LVermGeo ein umfangreiches Produkt- und Dienstleistungsspektrum. Ob in digitaler oder analoger Form, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrags erzeugten analogen Produkte wie z.B. die topographischen Karten oder die digitalen Geobasisdaten stellt das LVermGeo seinen Nutzern zur Verfügung. Eine für den Vertrieb und Verkauf zuständige Ansprechstelle im LVermGeo sorgt dafür, dass der Kunde sich nicht darum zu kümmern braucht, auf welchem Weg oder von welcher Stelle er die gewünschten Produkte erhalten kann. Grundlage des Handelns ist das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000. Danach ist es Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens, die raum- und bodenbezogenen Daten vielfältigster Art als Geobasisinformationen zu erheben und landesweit nachzuweisen sowie das Grundeigentum, insbesondere durch die Bildung von Flurstücken sowie die Bestimmung und Abmarkung von deren Grenzen, zu sichern. Die Daten des amtlichen Vermessungswesens sind in einem Geobasisinformationssystem zu führen und für Zwecke des Rechtsverkehrs sowie für staatliche, kommunale und private Aufgaben bereitzustellen. Die Aufgaben nach diesem Gesetz werden von den Vermessungs- und Katasterämtern, dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) und dem Ministerium des Innern und für Sport wahrgenommen.
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) ist die Bezeichnung einer im Jahr 2004 im Land Sachsen-Anhalt gebildeten oberen Landesbehörde. Im Zuge einer Verwaltungsreform wurden die 12 Katasterämter des Landes und das Landesamt für Landesvermessung und Geoinformation (LVermG) zu einer Behörde mit 4 Regionalbereichen und vier leitenden Funktionalbereichen neu gegliedert Sitz der Funktionalbereiche und eines Regionalbereichs ist die Landeshauptstadt Magdeburg. Die drei anderen Regionalbereiche haben ihren Sitz in Halle (Saale), Stendal und Dessau-Roßlau. Präsident der Behörde ist aktuell (2008) Prof. Dr.-Ing. Klaus Kummer.
Zum 1. April 2005 wurden das Thüringer Landesvermessungsamt und die Thüringer Katasterämter organisatorisch zum Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) zusammengefasst. Die bisherigen Katasterämter wurden in acht Katasterbereiche mit Dienststellen gegliedert und bildet die Abteilung "Flurstücksbezogene Geobasisdaten". Sie werden als dezentrale Dienststellen an den bisherigen Standorten bestehen bleiben. Nur der Dienstort Mühlhausen ist nach Leinefelde - Worbis verlegt worden.
In Erfurt, Hohenwindenstraße 13 a, können Sie sowohl im Geoinformationszentrum (GIZ) als auch im Landesluftbildarchiv Auskunft über die Produkte des TLVermGeo erhalten. In den Auskunftsstellen der Katasterbereiche bekommen Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Informationen zu weiteren Leistungen sowie zu ausgewählten Produkten, z. B. den topographischen Karten der jeweiligen Region.
Landesvermessungsämter bzw. Landesbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland:
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