
Ein Landesbesoldungsgesetz (z.T. auch nur Besoldungsgesetz mit Namenszusatz des Bundeslandes) ist eine gesetzliche Regelung in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, mit der die Besoldung der Landesbeamten und Landesrichter (einschl. der Kommunalbeamten) geregelt ist.
Bis zur Föderalismusreform im August 2006 war die Besoldung von Beamten und Richtern, die nicht im Bundesdienst stehen, nach Artikel 74a des Grundgesetzes in der damaligen Fassung Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund hatte die Regelungen weitgehend durch das Bundesbesoldungsgesetz ausgeschöpft.
Nunmehr ist das Besoldungsrecht für die Landes- und Kommunalbedienstete Landesrecht. Während bisher die bereits existenten Landesbesoldungsgesetze nur geringfügige, ergänzende Regelungen erhielten, wird nun sukzessive in den einzelnen Ländern das Bundesbesoldungsgesetz durch eigenständige Landesregelungen abgelöst und gilt nur solange fort, bis diese erlassen sind.Einige Bundesländer haben bereits umfassende Regelungen getroffen.
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