
Als Landesdirektionen werden die Nachfolgebehörden der Regierungspräsidien im Freistaat Sachsen bezeichnet. Diese in Chemnitz, Dresden und Leipzig angesiedelten Mittelbehörden entstanden im Zuge der sächsischen Verwaltungsneuordnung und der Kreisreform Sachsen 2008 am 1. August 2008.
Ihre Verwaltungsbezirke (ehemals Regierungsbezirke) werden als Direktionsbezirke bezeichnet. Die Amtsbezeichnung Regierungspräsident wurde durch das sächsische Verwaltungsneuordnungsgesetz [1] in Präsident der Landesdirektion geändert.
in Klammern: Sitz des Landratsamts
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