Landespolizeikommando


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Ein Landespolizeikommando ist eine Organisationseinheit der Bundespolizei in Österreich. Für jedes Bundesland ist ein Landespolizeikommando in der jeweiligen Landeshauptstadt eingerichtet. Diesem sind die Bezirkspolizeikommanden und Stadtpolizeikommanden sowie deren Polizeiinspektionen untergeordnet.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzestext

Nach § 10 Sicherheitspolizeigesetz[1] kommen dem Landespolizeikommando folgende Aufgaben zu:

Die Angelegenheiten des inneren Dienstes, insbesondere

  1. die Festlegung und Errichtung von Dienststellen und Organisationseinheiten, ihre Systemisierung einschließlich die leistungsorientierte Steuerung des Exekutivdienstes,
  2. die Organisation und Führung des allgemeinen Streifen- und Überwachungsdienstes,
  3. auf der Grundlage behördlicher Aufträge oder sonstiger übertragener Aufgaben die Durchführung von Schwerpunkt- und Sondereinsätzen sowie sonstiger Überwachungsmaßnahmen,
  4. die Festlegung der Dienstzeit,
  5. die Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung,
  6. die personellen und dienstrechtlichen Angelegenheiten und
  7. die Angelegenheiten des Budgets, der Logistik und Infrastruktur

werden von den Landespolizeikommanden in unmittelbarer Unterstellung unter den Bundesminister für Inneres besorgt.

Historisches

Die Landespolizeikommanden wurden nach der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps zur Bundespolizei als Nachfolgeorganisationen der vorher bestehenden Landesgendarmeriekommanden und des Generalinspektorats der Sicherheitswache (in Wien) ins Leben gerufen. Sie sind die höchstrangigen Organisationsheinheiten des Wachkörpers Bundespolizei, da ein Bundespolizeikommando oder Polizeizentralkommando (analog dem ehemals bestehenden Gendarmeriezentralkommando) im Innenministerium nicht eingerichtet wurde.

Einzelnachweise

  1. http://www.bmi.gv.at/downloadarea/kunsttexte/Sicherheitspolizeigesetz_0607.pdf

Weblinks







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