Landesvermessung
Landvermesser in den Vereinigten Staaten (um 1923)
Landesvermessung (nicht Landvermessung) ist jener Teilbereich der Geodäsie, der zur Grundlagen-Vermessung eines Landes dient. Er besteht vor allem in der öffentlichen, auf Gesetz beruhenden Aufgabe, für das Territorium eines Staates
- den geodätischen Raumbezug zu sichern, z.B. durch in der Örtlichkeit vermarkte Festpunkte oder durch die Unterhaltung eines satellitengestützten Positionierungsdienstes,
- die Geländeformen und die sichtbaren Gegenstände und Sachverhalte an der Erdoberfläche zu erfassen (Topografie) und
- diese signaturenbasiert und systematisch in den grundlegenden Landkarten und topografischen Landeskartenwerken darzustellen.
- Zu diesen drei "klassischen" Aufgaben kommt seit den 80er-Jahren, die Basisdaten der Landesvermessung objektbasiert in einem Geoinformationssystem vorzuhalten. Dies wird auch hinsichtlich moderner Forderungen an die stete Aktualität der Daten und Datenbanken immer wichtiger.
Bedeutung von Landes- und Geoinformation
Geoinformationen sind wirtschaftlich und militärisch bedeutend, wie es z.B. schon 1894 in Otto Luegers Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, formuliert wurde:
- „In jedem Kulturstaate ist für staatswissenschaftliche, militärische, technische und wissenschaftliche Zwecke, wie die Sicherung des Grundeigentums, Statistik, Grundsteuererhebung, Truppenübungen, Landesverteidigung, Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Industrie, Verkehr, Strassen-, Eisenbahn-, Strom- und Kanalbau, wissenschaftliche Untersuchungen (Geologie, Geophysik) u.s.w. die Beschaffung einer exakten Landesvermessung erforderlich. Dieselbe soll, den genannten Zwecken entsprechend, derart beschaffen sein, dass sie, soweit das technisch möglich ist, alle im öffentlichen Interesse erforderlichen geodätischen Unterlagen unmittelbar zu liefern vermag und besondere Vermessungen nicht notwendig oder doch möglichst eingeschränkt werden. Die für den öffentlichen Gebrauch bestimmten Ergebnisse einer Landvermessung sind zuverlässige Karten.“ aus
Im 18. bis 20. Jahrhundert hatten zunächst die militärischen Ingenieurgeographen (Ingenieuroffiziere) den wichtigsten Anteil an der Erstellung von Kartenwerken, was aber später zunehmend auf zivil-amtliche Geodäten, Karto- und Topografen überging. Seit dem 20. Jahrhundert sind auch privatwirtschaftliche Initiativen (Kartenverlage, Verkehr, Raumplanung, GIS-Dienste usw.) wesentlich an Karten- und Datendiensten beteiligt.
Ausführung
Grundlagenvermessung
Stichworte (Details folgen):
- klassische Landesvermessung: Triangulation, Netzausbreitung, Fundamentalpunkte am Referenzellipsoid; Nivellement und Basismessung
- 19./20. Jahrhundert: dichtere Vermessungsnetze, beginnende Ausgleichsrechnung im Netz 1.Ordnung, Lotabweichungs- und Schweregrundnetz, Präzisionsnivellement, internationale Erdmessung
- seit ~1935: geodätisches Datum (math. definiert), Punkteinschaltung (Fotogrammetrie und Einschaltpunkte), mittleres Erdellipsoid, zwischenstaatliche Koordinatentransformation, ZEN, Europanetz, NAD etc., astro-geodätische Netzausgleichung, internationale Assoziationen wie IUGG und IAG
- seit ~1965: Satellitengeodäsie und - Triangulation, Weiterentwicklung ED50 => ED77 und ED79, absolute Lotabweichungen, Doppler-Ortung, GPS, Offshore- und Meeresgeodäsie, GPS-Levelling, geodynamische Test- und Kontrollnetze]], cm-genaue Geoidbestimmung, Satellitenaltimetrie.
Topografische Karten
Die topografischen Landeskartenwerke werden meistens in einer Maßstabsreihe mit den Maßstäben 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000 und 1:500.000, teilweise auch in verschiedenen Ausgaben mit unterschiedlichen Inhalten (z.B. mit/ohne Straßenaufdruck, nur Gelände mit Gewässern), geführt.
Topografische Karten, besonders in den Maßstäben 1:25.000 und 1:50.000, sind im Buchhandel erhältlich. Sie sind Grundlage weiterer Karten von Verlagen oder von Institutionen der Geowissenschaften.
Die Daten aus der Vermessung stehen den Vermessungsbefugten (Ämter, ÖbVI, Zivilingenieure) zur Verfügung - als Datenbank oder Punktkarten des Vermessungsnetzes. Solche Netze werden seit Gauß terrestrisch, heute auch mit GPS gemessen. Als Netz erster Ordnung bis fünfter Ordnung haben die Festpunkte Distanzen von 30-50 km bis herab zu etwa 500 m.
In Deutschland gehört die Landesvermessung in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer und wird von den Landesvermessungsbehörden (Landesvermessungsamt) wahrgenommen. In anderen Staaten ist meist eine gesamtstaatliche Behörde verantwortlich - in Österreich das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, in der Schweiz Swisstopo.
Siehe auch
Weblinks
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