
Das Landgericht Landsberg war die verwaltungsrechtliche Organisationseinheit des Kurfürstentums bzw. Königreichs Bayern auf der Landespurch in Landsberg am Lech.
Das Pfleggericht bzw. Landgericht wurde erstmals 1270 bzw. 1280 in Urkunden erwähnt. Es ist als Vorgängerorganisation des Landratsamt Landsberg am Lech zu betrachten.
Das Landgericht war zuständig für die Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit, führte aber auch reguläre Verwaltungstätigkeiten aus.
Aus Teilen des Landgerichtsbezirks Landsberg am Lech und Dachau entstand im 19. Jhdt der Landkreis Fürstenfeldbruck.
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