
Der preußisch-deutsche Landkreis Scharnikau (Wartheland) und die Vorgängerkreise Czarnikau und Filehne bestanden in der Zeit zwischen 1818 und 1945.
Der Landkreis Scharnikau (Wartheland) umfasste am 1. Januar 1945:
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Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Czarnikau im Regierungsbezirk Bromberg in der preußischen Provinz Posen.
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Czarnikau, Filehne und Schönlanke. Der Kreis wurde zunächst von Schneidemühl im Kreis Chodziesen aus verwaltet; später war das Landratsamt in Czarnikau.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Am 1. Oktober 1887 wurde der Kreis Czarnikau aufgelöst und auf die beiden neuen Kreise Czarnikau und Filehne aufgeteilt.
Der Kreis Czarnikau umfasste:
Das Landratsamt war in Czarnikau.
Der Kreis Filehne umfasste:
Das Landratsamt war in Filehne.
Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörten die Kreise Czarnikau und Filehne nunmehr südlich der Netze als Czarnków und Wieleń dem polnischen Staat an.
Nördlich der Netze waren die deutsch gebliebenen Kreisreste bereits seit dem 2. August 1919 gemeinsam verwaltet worden und wurden später ein Teil des neuen Netzekreises.
Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Czarnków unter seinem deutschen Namen Teil des neugebildeten Reichsgaus Posen – später Wartheland – im neuen Regierungsbezirk Posen. Belegt ist auch eine „wilde“ örtliche Umbenennung in „Netzeburg“. Später wurde „Scharnikau“ üblich und seit dem 21. Mai 1941 war Scharnikau (Wartheland) der offizielle Kreisname.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder ein Teil Polens.
Der Landkreis Czarnikau gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Czarnikau, Filehne und Schönlanke. Die Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke waren anfangs in (kleineren) Woytbezirken (polnisch „wójt“ = deutsch „Vogt“) und später in (größeren) Polizeidistrikten zusammengefasst.
Nach der Annexion durch das Deutsche Reich wurde allein der Stadt Scharnikau (Wartheland) die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die Stadt Filehne und die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.
Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.
Im Laufe der nächsten Jahre erfolgten teilweise „wilde“ Eindeutschungen von Ortsnamen, meist auf Kreisebene. 1943 wurden durch Anordnung des Reichsstatthalters mit Zustimmung des Reichsinnenministers alle Namen, die Orte betrafen, die eine Post- oder Bahnstation besaßen, endgültig in einer deutschen Form festgelegt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:
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