
Der deutsche Landkreis Gablonz an der Neiße bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:
Der Landkreris Gablonz an der Neiße hatte am 1. Dezember 1930 113464 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 98006 und am 22. Mai 1947 67373 Bewohner.
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Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörten die politischen Bezirke Jablonec nad Nisou und Semily zur Tschechoslowakei.
In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Die politischen Bezirke Jablonec nad Nisou und Semily (teilweise) trugen fortan die früheren deutsch-österreichischen Bezeichnungen Gablonz an der Neiße und Semil. Der politische Bezirk Gablonz an der Neiße umfasste die Gerichtsbezirke Gerichtsbezirke Gablonz und Tannwald. Der deutsch gewordene Teil des politischen Bezirkes Semil – ohne die gleichnamige Stadt - umfasste die zum Deutschen Reich gehörenden Gemeinden und Gemeindeteile der Gerichtsbezirke Eisenbrod und Hochstadt. Seit dem 20. November 1938 führten die politischen Bezirke Gablonz an der Neiße und Semil die Bezeichnung „Landkreis“. Sie unterstanden bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.
Am 21. November wurde das Gebiet der Landkreise Gablonz an der Neiße und Semil (teilweise) förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.
Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Gablonz an der Neiße.
Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach traten die Landkreise Gablonz an der Neiße und Semil (teilweise) zum Reichsgau Sudetenland und wurden dem neuen Regierungsbezirk Aussig zugeteilt.
Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Gablonz an der Neiße in seinen bisherigen Grenzen erhalten. Er erhielt ferner den Restkreis Semil. Zusätzlich wurden in den Landkreis Gablonz an der Neiße eingegliedert:
Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
Seit 1945 gehört das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.
Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.
1942 fanden noch folgende Gebietsänderungen statt:
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