
Der Landkreis Gardelegen ist ein ehemaliger Landkreis im Bereich der Altmark. Er bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1952, sowie als Kreis Gardelegen von 1952 bis 1994.
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Der Landkreis Gardelegen umfasste am 1. Januar 1945:
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Kreis Gardelegen im Regierungsbezirk Magdeburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet.
Das Landratsamt war in Gardelegen, von 1844 bis 1850 allerdings in Isenschnibbe.
Zum 1. Januar 1819 wurde die Gemeinde Wernstedt aus dem Kreis Salzwedel in den Kreis Gardelegen eingegliedert.
Am 6. Oktober 1862 wurde die Colbitz-Letzlinger Heide aufgeteilt. Der Kreis Gardelegen erhielt den größten Teil der Oberförsterei Jävenitz und Teile der Oberförstereien Letzlingen und Planken.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Gardelegen entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Am 1. Oktober 1932 wurden die Landgemeinden Hehlingen und Heßlingen, beides Gebietsausschlüsse, aus dem Kreis Gardelegen in den Kreis Gifhorn in der preußischen Provinz Hannover, Regierungsbezirk Lüneburg, eingegliedert. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Gardelegen entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Provinz Magdeburg.
Im April 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt und am 1. Juli 1945 an die sowjetischen Truppen übergeben.
Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurde der Landkreis Gardelegen dem Bezirk Magdeburg zugeordnet und neu aufgeteilt, so ging der nordwestliche Teil mit den Städten Klötze und Oebisfelde in dem neugebildeten Kreis Klötze auf, der Rest nannte sich fortan Kreis Gardelegen.
1987 wurde ein Großteil des aufgelösten Kreises Kalbe angegliedert.
Der Kreis Gardelegen wurde zum 1. Juli 1994 aufgelöst und dem neugebildeten Altmarkkreis Salzwedel angegliedert.
Die Landkreis Gardelegen gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Gardelegen, Klötze und Oebisfelde-Kaltendorf (später: Oebisfelde) führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Blasonierung: „Geteilt; oben in Silber ein wachsender goldbewehrter roter Adler, unten in Rot ein schreitender blaubewehrter und blaubezungter goldener Löwe.“
(genehmigt am 14. September 1938)
1938 wurde die Stadt Oebisfelde-Kaltendorf in Oebisfelde umbenannt.
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