
Der deutsche Landkreis Graslitz bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:
Der Landkreis Graslitz hatte am 1. Dezember 1930 35881 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 35484 und am 22. Mai 1947 12300 Bewohner.
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Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Kraslice zur Tschechoslowakei.
In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der politische Bezirk Kraslice trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Graslitz. Er umfasste den Gerichtsbezirk Graslitz. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Graslitz die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.
Am 21. November 1938 wurde das Gebiet des Landkreises Graslitz förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.
Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Graslitz.
Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Graslitz zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz des Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt.
Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Graslitz in seinen bisherigen Grenzen erhalten.
Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
Seit 1945 gehört das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.
Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.
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