
Der Kreis Marburg wurde am 1. Juli 1867 durch preußische Gesetze erschaffen. Der Sitz der Verwaltung wurde die Stadtgemeinde Marburg. Am 4. Dezember 1926 wurde der Kreis in Kreis Marburg a. d. Lahn umbenannt, am 1. April 1929 wurde die Stadt Marburg aus dem Kreis ausgegliedert; durch die Gebietsreform 1974 entstand zusammen mit den Kreisen Marburg und Biedenkopf der Landkreis Marburg-Biedenkopf.
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Am 21. August 1821 wurde Kurhessen zum Zwecke der Verwaltung in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt. Davon abgetrennt wurde nun die Gerichtsbarkeit, die über die Einteilung in Landgerichte ausgeübt wurde. Der Kreis Marburg wurde aus den Ortschaften des Landgerichts Marburg, dem Amt Frohnhausen mit Treis an der Lumbda sowie dem Amt Wetter gebildet.[1]
Landrat des Kreises wurde Karl-Wilhelm Hille, der dieses Amt bis 1834 inne hatte.
Der neu geschaffene Kreis Marburg wird der Provinz Oberhessen zugeordnet. Zur Provinz Oberhessen gehören die Kreise: Frankenberg, Marburg, Kirchhain, Ziegenhain.
Eine Reformierung der Verwaltungsstrukturen vom Landkreis ist 1834 zu verzeichnen. Mit der Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834[2] für die Städte und Landgemeinden Kurhessens erhielten die Dörfer im Landkreis Marburg ein Organ der Selbstverwaltung, das von nun an aus Bürgermeister, Gemeinderat und Gemeindeausschuss bestand. Durch das Gemeindefinanzrecht wird eine gesicherte Verwaltung des Gemeindevermögens und ein geregeltes Gemeindesteuerwesen geschaffen. Nachdem sich der kurhessische Staat im Deutschen Krieg auf die österreichische Seite geschlagen hatte und damit zu den Verlierern gehörte, wurde er von Preußen 1866 annektiert.
Der Kreis Marburg wurde am 1. Juli 1867 durch preußische Gesetze neu etabliert. Der Sitz der Verwaltung wurde die Stadtgemeinde Marburg. 1898 wurde das Gemeindefinanzrecht durch die Gemeinde- und Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau abgelöst. Am 4. Dezember 1926 wurde der Kreis in Kreis Marburg a. d. Lahn umbenannt, am 1. April 1929 wurde die Stadt Marburg aus dem Kreis ausgegliedert. Am 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Kirchhain dem Kreis Marburg a. d. Lahn zugeschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb die Stadt Marburg kreisfrei; durch die Gebietsreform entstand am 1. Juli 1974 aus der Stadt Marburg und den Kreisen Marburg und Biedenkopf der Landkreis Marburg-Biedenkopf.[3]
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